Allianz VSi, VSZ2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSi, VSZ2 AW im Überblick
Geschlossene Bisex-Tarife der alten Welt von der Allianz Private Krankenversicherungs-AG: Die VSi und VSZ2 kombinieren solide Leistungen mit moderatem Selbstbehalt. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 330 Euro, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und 90% Zahnbehandlungserstattung bildet der VSi ein ausgewogenes Angebot für etablierte Versicherte. Der VSZ2 bietet eine reduzierte Zahnersatzquote von 15%. Beide Tarife sehen Zweibettzimmer im stationären Bereich und Privatarztbehandlung vor, ergänzt durch Psychotherapie-Sitzungen und 150 Euro Sehhilfen-Erstattung pro Jahr.
Diese geschlossenen Tarife sind in Zeiten steigender medizinischer Kosten mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was über die Jahre zu Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Allianz-Versicherte eröffnet sich jedoch ein wichtiges Optimierungspotenzial: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen den Umstieg in einen moderneren, kostengünstigeren Tarif des gleichen Versicherers, häufig bei Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann für Sie überprüfen, ob im Allianz PKV-Tarif ein besserer Wechsel möglich ist und welche Ersparnisse realistisch sind.
Basismerkmale
VSi: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSi: Erstattet werden
- max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSi: Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 90% (max. Selbstbeteiligung 500,-EUR pro Jahr) für Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stoma-Versorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.
Krankenfahrstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz-und Atemmonitoren als Leihgeräte.
VSi: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin), ein Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
- 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage.
- 80% im Ausland, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen.
Ambulante Leistungen
VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSi: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).
Stationäre Leistungen
VSi+VSZ2: Privatarztbehandlung.
VSi+VSZ2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSi: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VSi, VSZ2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VSi: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet (100%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (60%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
VSZ2: – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 15% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 15% erstattet
- Material- und Laborkosten.
VSi: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 15.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.
VSZ2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 190,-EUR im 1.-12.Monat
- 380,-EUR im 1.-24.Monat
- 570,-EUR im 1.-36.Monat
- 760,-EUR im 1.-48.Monat.
VSi, VSZ2: Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




