Allianz
PKV-Anbieter Allianz
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 330 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Allianz VSi, VSZ2 AW im Überblick

Geschlossene Bisex-Tarife der alten Welt von der Allianz Private Krankenversicherungs-AG: Die VSi und VSZ2 kombinieren solide Leistungen mit moderatem Selbstbehalt. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 330 Euro, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) und 90% Zahnbehandlungserstattung bildet der VSi ein ausgewogenes Angebot für etablierte Versicherte. Der VSZ2 bietet eine reduzierte Zahnersatzquote von 15%. Beide Tarife sehen Zweibettzimmer im stationären Bereich und Privatarztbehandlung vor, ergänzt durch Psychotherapie-Sitzungen und 150 Euro Sehhilfen-Erstattung pro Jahr.

Diese geschlossenen Tarife sind in Zeiten steigender medizinischer Kosten mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was über die Jahre zu Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Allianz-Versicherte eröffnet sich jedoch ein wichtiges Optimierungspotenzial: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht in vielen Fällen den Umstieg in einen moderneren, kostengünstigeren Tarif des gleichen Versicherers, häufig bei Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann für Sie überprüfen, ob im Allianz PKV-Tarif ein besserer Wechsel möglich ist und welche Ersparnisse realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt330 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

VSi: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

VSi: Erstattet werden

  • max. 150,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 24 Monaten.
Psychotherapie

VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

VSi: Im Rahmen der Erstattung für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) 90% (max. Selbstbeteiligung 500,-EUR pro Jahr) für Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate, Kunstglieder, Stoma-Versorgungsartikel, Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe, orthopädische Einlagen.

Krankenfahrstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz-und Atemmonitoren als Leihgeräte.

Ärztliche Behandlung

VSi: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Hausarzt (Facharzt für Allgemeinmedizin), ein Arzt für Frauen-, Augen- oder Kinderheilkunde, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei Antragsstellung oder erstem Erstattungsantrag namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.
  • 80%, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch für Computer-, Magnetresonanz- und Kernspintomographie ohne vorherige Zusage.
  • 80% im Ausland, wenn die Aufwendungen den dort ortsüblichen Kosten entsprechen.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VSi: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

VSi: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.

Schutzimpfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission (z.B. gegen Grippe, Hepatitis B, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tetanus).

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

VSi+VSZ2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

VSi+VSZ2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

VSi: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

VSi, VSZ2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

VSi: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet (100%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet (60%, wenn in den 5 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich eine Kontrolle durchgeführt wurde)
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
  • Material und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

VSZ2: – Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 15% erstattet

  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 15% erstattet
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

VSi: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 750,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.250,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 15.000,-EUR ab dem 5.Versicherungsjahr alle 2 Jahre.

VSZ2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 190,-EUR im 1.-12.Monat
  • 380,-EUR im 1.-24.Monat
  • 570,-EUR im 1.-36.Monat
  • 760,-EUR im 1.-48.Monat.
Zahn Heil- & Kostenplan

VSi, VSZ2: Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

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Viele Allianz-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was bedeutet das für VSi und VSZ2?

Die Allianz VSi und VSZ2 sind geschlossene Tarife, das heißt, Neukunden können seit ihrer Schließung nicht mehr direkt in diese Tarife eintreten. Diese Schließung ist typisch für ältere Tarife der Allianz und konzentriert die Versicherten auf ein stabiles, aber zunehmend überalterndes Kollektiv. Die Folge: Während die Risikogemeinschaft schrumpft, steigen die Beitragssätze überproportional, um die Leistungskosten zu decken. Bestehende Allianz-Versicherte können jedoch weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, sofern ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG angebahnt wird.

Ältere geschlossene Tarife wie VSi und VSZ2 sind bei der Allianz nicht mehr im öffentlichen Marketing vertreten, weshalb viele Bestandsversicherte gar nicht wissen, dass Optimierungsalternativen existieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch dieser Bestandstarife und kann bewerten, ob ein interner Wechsel zu günstigeren, moderneren Tarifen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Tarifwechsel im Allianz VSi und VSZ2: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Haben Sie bereits eine Allianz-Versicherung, können Sie intern in andere Allianz-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Der Wechsel nach §204 VVG des Versicherungsvertragsgesetzes regelt dieses Recht. In der Regel können Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen werden, was den finanziellen Umstieg erheblich entlastet. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm nicht nur, ob ein Wechsel möglich ist, sondern auch, wie die Kostenersparnis konkret ausfällt und ob die Leistungen äquivalent bleiben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Chancen auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im VSi und VSZ2: Wechselchance erkunden

Die Allianz VSi und VSZ2 zeigen als geschlossene Tarife der alten Welt ein typisches Kostenprofil: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft muss steigende medizinische Kosten tragen, und die Erträge aus den Kapitalanlagen fallen in einem Umfeld niedriger Zinsen geringer aus. Das führt zu regelmäßigen und oft deutlichen Beitragserhöhungen für die Bestandsversicherten. Für viele Allianz-Kunden wird eine Beitragserhöhung zum Anlass, zu überprüfen, ob auch modernere Tarife des gleichen Versicherers infrage kommen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet häufig Ersparnisse, da jüngere oder besser frequentierte Tarife der Allianz von einer stabileren Risikogemeinschaft profitieren und somit gemäßigtere Beitragsentwicklungen aufweisen. Die genaue Einsparung und ob eine Gesundheitsprüfung oder die Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen infrage kommt, bestimmt sich nach dem jeweiligen Wechsel. Schauen Sie sich die Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung des VSi und VSZ2 nachzuvollziehen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse einen klaren Handlungsvorschlag machen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Allianz VSi, VSZ2 AW

Der Allianz VSi deckt stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt ab und erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen). Die Zahnbehandlung wird zu 90% (100% bei regelmäßiger Vorsorge), Zahnersatz zu 50% (60% mit dokumentierter Kontrolle) erstattet, mit jährlichen Summengrenzen von 750 EUR im ersten Jahr bis zu 15.000 EUR ab dem fünften Jahr. Psychotherapie umfasst maximal 20 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 150 EUR alle 24 Monate, und der Selbstbehalt liegt bei 330 EUR pro Versicherungsjahr.
Der VSi ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Für bereits bei der Allianz versicherte Kunden bleibt der Tarif jedoch relevant, denn sie können mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den VSi oder aus ihm heraus in andere Allianz-Tarife wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt mittelfristig zu höheren Beitragssteigerungen, da das Durchschnittsalter kontinuierlich steigt und weniger junge Versicherte die Lasten mittragen.
Der jährliche Selbstbehalt (Höchstselbstbehalt) im Allianz VSi beträgt 330 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Selbstbehalt gilt für die Gesamtheit der ambulanten und stationären medizinischen Leistungen und wird in voller Höhe nur einmal im Jahr fällig. Ein Selbstbehalt von 330 Euro platziert den VSi im moderaten Segment und ist für Versicherte mit regelmäßigen Arztbesuchen häufig schnell erreicht.
Ja, als bestehender Allianz-Versicherter können Sie nach §204 VVG des Versicherungsvertragsgesetzes in andere Allianz-Tarife wechseln. Dies ist ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder ganz übernommen werden, und eine Gesundheitsprüfung ist häufig entbehrlich oder eingeschränkt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die konkreten Optionen zu identifizieren. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich oft insbesondere dann, wenn Sie in einem moderneren, offenen oder weniger überalterten Allianz-Tarif deutlich niedrigere Beiträge zahlen können und die Leistungen mindestens gleichwertig bleiben. Dies hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Ein geschlossener Tarif wie der VSi wird in Zukunft steigende Beiträge sehen, sodass eine Optimierung bei Neuabschlüssen eines Tarifwechsels häufig sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann im Einzelfall beurteilen, ob die für Sie verfügbaren Allianz-Tarife tatsächlich bessere Konditionen und Leistungen bieten als der VSi.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert