Allianz VSP0 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSP0 AW: Tarif und Leistungen
Der geschlossene Bisex-Tarif Allianz VSP0 AW aus der Alten Welt positioniert sich als Premiumversorgung ohne Selbstbehalt: Ambulante und stationäre ärztliche Leistungen werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arzthonorar) erstattet, Privatarztbehandlung eingeschlossen. Die Zahnerstattung deckt 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz ab, mit Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr gleichfalls zu 75%. Die stationäre Doppelzimmerunterbringung und Psychotherapie mit bis zu 20 Sitzungen pro Jahr runden das Leistungsprofil ab.
Die interne Tarifwechseloption nach §204 VVG eröffnet bestehenden Allianz-Versicherten einen Ausweg, wenn Beitragserhöhungen drücken. Ein Wechsel innerhalb der Allianz ist häufig mit gleichwertigen oder besseren Leistungen realisierbar, tendenziell auch zu niedrigeren Prämien. Als geschlossener Tarif verzeichnet der VSP0 AW eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt; eine Optimierung kann daher deutlich an Spielraum gewinnen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Wechselmöglichkeiten und Einsparpotenziale im Allianz PKV-Tarif VSP0 AW.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




