Allianz VSP2400 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSP2400 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VSP2400 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG gehört zur älteren Welt und bietet solide Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Mit Selbstbehalt von 1.320 Euro jährlich, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen (ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus und 75 Prozent Zahnersatzdeckung bei 100 Prozent Zahnbehandlung positioniert sich dieser Tarif als gemäßigt dimensionierter Premium-Tarif. Die Zahnleistungen umfassen auch Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr zu 75 Prozent.
Als geschlossener Tarif steht der VSP2400 AW neuen, externen Kunden nicht mehr offen, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif hineinwechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu beschleunigter Beitragssteigerung, besonders in älteren Tarifgenerationen wie der Alten Welt. Ein Tarifwechsel zu einem geöffneten oder jüngeren Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren Allianz PKV-Tarif ein optimierter Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




