Allianz VSP600 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSP600 AW im Überblick
Der Allianz VSP600 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der seit seiner Auflage Bestandsversicherte mit umfassenden Leistungen versorgt. Mit einem Selbstbehalt von 330 EUR pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif ein solides Leistungsprofil für Privatpatienten. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlungen zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 75 Prozent, ergänzt durch Kieferorthopädie für Versicherte bis 21 Jahre. Im stationären Bereich sichert der Tarif Privatarztbehandlung in Zweibettzimmern ab.
Als geschlossener Tarif ist der VSP600 AW nicht für Neukunden zugänglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Jedoch bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Allianz häufig die Möglichkeit, durch den Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif die Prämienentwicklung zu bremsen und oft mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu rechnen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft die Chancen eines optimierten Tarifwechsels im Allianz PKV-Tarif VSP600 AW und identifiziert passende Alternativen innerhalb der Allianz.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
260,-EUR innerhalb von 24 Monaten für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog: Hörhilfen, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Geh- und Stützapparate (einschließlich Rollatoren, orthopädische Schuhe und Orthesen), Körperersatzstücke (einschließlich Prothesen, Epithesen und Kunstaugen), Stoma-Versorgungsartikel (einschließlich Tracheostoma-Artikel), Bruchbänder, Leibbinden, Gummi- und Kompressionsstrümpfe und orthopädische Einlagen.
Miete bei Rollstühlen, Sauerstoffkonzentratoren und Herz- und Atemmonitoren.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung>, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 75% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Kalenderjahr
- 2.000,-EUR im 2.Kalenderjahr
- 3.000,-EUR im 3.Kalenderjahr
- 4.000,-EUR im 4.Kalenderjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays, Funktionsanalyse und Funktionstherapie einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen, Kieferorthopädie und Material- und Laborkosten über 2.500,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




