Allianz VSV0 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV0 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VSV0 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG richtet sich an Bestandsversicherte der Alten Welt und zeichnet sich durch einen vollständig fehlenden Selbstbehalt aus. Das Leistungsspektrum kombiniert GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, doch Vorsorgeuntersuchungen und Psychotherapie (20 Sitzungen pro Jahr) sind enthalten. Sehhilfen werden bis 500 DM in drei Jahren erstattet.
Als geschlossener Tarif nimmt der VSV0 AW keine neuen, externen Versicherten mehr auf, profitiert aber davon, dass bestehende Versicherte des gleichen Versicherers im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin einsteigen können. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch, was für typisch höhere Beitragssteigerungen charakteristisch ist. Ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, hängt vom Einzelfall ab und muss persönlich geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche internen Wechselmöglichkeiten innerhalb der Allianz zu einer besseren Prämienentwicklung führen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick zu diesem Allianz PKV-Tarif und kann Ihnen eine fundierte Empfehlung geben.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




