Allianz VSV0, VSZ1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV0, VSZ1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Allianz VSV0, VSZ1 AW aus der Alten Welt zeichnet sich durch eine komfortable Kombination aus: Null Euro Selbstbehalt, Behandlung nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Sehhilfen bis 500 DM pro 3 Jahre, maximal 20 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und eine vollständige Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen. Der Zahnersatz wird mit 60 Prozent erstattet, Kieferorthopädie bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ebenfalls mit 60 Prozent.
Als geschlossener Tarif ist der VSV0/VSZ1 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Allerdings bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Allianz auch für diesen etablierten Tarif eine Option: Bestandsversicherte können häufig in modernere, kostengünstigere Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen wechseln, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein optimierter Allianz PKV-Tarif zu Ihrem Profil passt.
Basismerkmale
VSV0: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSV0: 500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
VSV0: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSV0: Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
VSV0: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSV0: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
VSV0+VSZ1: Privatarztbehandlung.
VSV0+VSZ1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
VSV0: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VSV0: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
VSV0: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
VSV0: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




