Allianz VSV1200 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV1200 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VSV1200 AW der Allianz gehört zur alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die Leistungen im Höchstsatzbereich suchen. Mit einem Selbstbehalt von 613 Euro pro Jahr kombiniert dieser Tarif ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, 100 Prozent Erstattung der Zahnbehandlung und eine Kieferorthopädie-Beteiligung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Die stationäre Versorgung erfolgt in Mehrbettzimmern ohne Chefarztleistungen, wobei Belegarztbehandlungen bis zum Höchstsatz erstattet werden.
Als geschlossener Tarif profitiert der VSV1200 AW nicht von laufenden Neuzugängen, was die Alterungsstruktur der Risikogemeinschaft belastet und zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Versicherte dieses Tarifs bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch eine aussichtsreiche Option: In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel zu einem modernen Nachfolgetarif bei der gleichen Allianz Beitragssteigerungen bremsen, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder fällt deutlich kürzer aus als bei externen Wechseln.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen für Ihren Allianz PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




