Allianz VSV1200, VSZ1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV1200, VSZ1 AW im Profil
Der Allianz VSV1200, VSZ1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und richtet sich an bestehende Versicherte, die von umfassenden stationären Leistungen bei moderatem Selbstbehalt profitieren möchten. Mit einem Selbstbehalt von 613 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif Privatarztbehandlung im Krankenhaus, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) und 100%ige Erstattung von Zahnbehandlungen bei 60% Kostenübernahme für Zahnersatz; bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ist auch Kieferorthopädie abgedeckt.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der VSV1200, VSZ1 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Allianz-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, weshalb eine Optimierung in einen moderneren Tarif für viele Versicherte sinnvoll sein kann. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und Altersrückstellungen können häufig vollständig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Allianz PKV-Tarif auf und klärt, welche alternativen Tarife innerhalb der Allianz für Ihre Situation geeignet sind.
Basismerkmale
VSV1200: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSV1200: 500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
VSV1200: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSV1200: Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
VSV1200: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSV1200: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
VSV1200+VSZ1: Privatarztbehandlung.
VSV1200+VSZ1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
VSV1200: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VSV1200: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
VSV1200: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
VSV1200: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




