Allianz VSV2400 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV2400 AW im Detail
Der Allianz VSV2400 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Privatversicherten umfassende ambulante Leistungen mit GOÄ-Höchstsätzen bietet. Die Erstattung ambulanter ärztlicher Leistungen erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.227 Euro und Mehrbettpflegeplatz stellt dieser Tarif eine mittlere Preisposition dar, richtet sich aber primär an bereits Versicherte des gleichen Versicherers mit Bestandskontinuität.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten des VSV2400 AW häufig eine Möglichkeit, ihre Prämienentwicklung zu optimieren. Da dieser Tarif die Alte Welt repräsentiert und bereits geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel in einen moderneren Tarif der Neuen Welt kann in vielen Fällen niedrigere Prämien mit gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen; bestehende Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen, eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbarte unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm alle verfügbaren Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Allianz PKV-Tarif.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




