Allianz VSV600 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV600 AW im Überblick
Die Allianz Private Krankenversicherungs-AG bietet mit dem VSV600 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch umfangreiche zahnärztliche Leistungen auszeichnet. Der Selbstbehalt beträgt 306 Euro pro Versicherungsjahr, die ambulante Versorgung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet. Im stationären Bereich erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer, und Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent übernommen, während Zahnersatz mit 60 Prozent und Kieferorthopädie bis zum 21. Lebensjahr mit ebenfalls 60 Prozent bezuschusst werden.
Wer in diesem Tarif versichert ist, sollte bedenken, dass die Altersstruktur geschlossener Kollektive wie des VSV600 AW sich üblicherweise verschärft, da Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Dies führt häufig zu intensiveren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder spezialisierteren Tarif der Allianz kann in vielen Fällen Beiträge senken und verfügbare Altersrückstellungen bewahren, ohne dass zwangsläufig erneute Gesundheitsfragen erforderlich werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Allianz PKV-Tarif tatsächlich passen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




