Allianz VSV600, VSZ1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Allianz VSV600, VSZ1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif VSV600 und VSZ1 AW der Allianz Private Krankenversicherungs-AG gehört zur alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte, die ein umfassendes Leistungspaket mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), einem moderaten Selbstbehalt von 306 Euro und 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz suchen. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus und eine Doppelzimmerunterbringung runden das Profil ab.
Viele Allianz-Versicherte in diesem Tarif sehen Anlass für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer. Da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife schrumpft, zeigen sich bei älteren Versicherten häufig Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif derselben Allianz kann in vielen Fällen die Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung zwingend erforderlich ist und Altersrückstellungen üblicherweise mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Federführung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen für den Allianz PKV-Tarif VSV600 und VSZ1 AW auf.
Basismerkmale
VSV600: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
VSV600: 500,-DM/3 Jahre insgesamt für Sehhilfen.
VSV600: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSV600: Hörhilfen und Sprechhgerät je 5.000,-DM.
Ambulante Leistungen
VSV600: Max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr.
VSV600: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Weitergehende ambulante Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendig sind, werden erstattet.
Stationäre Leistungen
VSV600+VSZ1: Privatarztbehandlung.
VSV600+VSZ1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Zahnleistungen
VSV600: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
VSV600: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen (bis Zahn 6 im Oberkiefer, bis Zahn 5 im Unterkiefer), Inlays, Onlays, max. 4 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 21.Lebensjahr zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten.
VSV600: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.500,-DM im 1.-12.Monat
- 3.000,-DM im 1.-24.Monat
- 4.500,-DM im 1.-36.Monat
- 6.000,-DM im 1.-48.Monat.
VSV600: Ab 5.000,-DM erforderlich. Sonst nur 50% Erstattung.




