ARAG 205, 230, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 230, 529 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 230, 529 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein Tarif der neuen Welt mit einer strikten Selbstbeteiligung von 440 Euro pro Versicherungsjahr. Seine Kernstärken liegen in der GOÄ-Abrechnung über die Höchstsätze hinaus, der umfassenden psychotherapeutischen Versorgung mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr und einer großzügigen zahnärztlichen Leistung mit 80 Prozent für Zahnersatz. Die Privatarztbehandlung im stationären Bereich und die erweiterte ambulante Versorgung mit offenem Hilfsmittelkatalog vervollständigen das Profil.
Als geschlossener Tarif bietet er für Bestandsversicherte der ARAG die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu Tarifen mit möglicherweise besserer Kosteneffizienz. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die zunehmende Alterung des Versichertenkollektivs führen bei älteren Bestandstarifen wie diesem zu Beitragsdruck, der eine Optimierung rechtfertigt. Häufig sind Tarifwechsel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen mit Prämienreduktion verbunden, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und prüft systematisch, welche Optimierungen für Ihren spezifischen ARAG PKV-Tarif sinnvoll sind.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




