ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 230, 540 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 230, 540 AW bietet in der alten Welt umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit Premium-Erstattungssätzen. Im ambulanten Bereich zahlt die ARAG Chefarzt-Gebühren auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, erstattet bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und deckt gezielt Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen ohne Beschränkung ab. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung in einem Mehrbettzimmer mit Regelleistungen, Belegarztbehandlung auch über Höchstsatz, sowie stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent, mit jährlichen Summenbegrenzungen ab 1.025 Euro im ersten Jahr bis 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr.

Wie bei geschlossenen Altverträgen üblich, steht dieser Tarif neuen Kunden nicht mehr offen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb viele Bestandsversicherte einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Ein Wechsel zu einem anderen Tarif der ARAG kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führen und häufig gleichwertige oder verbesserte Leistungen bieten.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihre individuelle Situation prüfen und konkrete Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif aufzeigen.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 205, 230, 540 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt er nimmt keine neuen, von außen kommenden Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch weiterhin im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) in diesen oder andere ARAG-Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung in geschlossenen Altverträgen spürbar verschärft.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Tarifverzeichnissen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann Ihnen zeigen, welche Alternativen zur Verfügung stehen und wie ein Wechsel zu Ihrem Vorteil gestaltet werden kann.

Tarifwechsel im ARAG 205, 230, 540 AW: Was ist möglich?

Bestandsversicherte können im Rahmen des §204 VVG-Rechts innerhalb der gleichen ARAG zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder nur eingeschränkt vonnöten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuellen Leistungen und vergleicht sie systematisch mit verfügbaren Alternativtarifen, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie sich zur Prüfung Ihrer persönlichen Wechselmöglichkeiten jetzt anmelden und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 205, 230, 540 AW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status dieses Alttarifs bedeutet, dass das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft und überaltert. Kombiniert mit höheren medizinischen Kosten in der heute verfügbaren Medizin sowie reduzierten Kapitalerträgen erleben Inhaber dieses Tarifs typischerweise überdurchschnittliche jährliche Prämienerhöhungen. Das ist nicht ungewöhnlich für Altverträge dieser Größenordnung: Die 440 Euro Selbstbehalt und die umfassenden Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 100% Zahnbehandlung, 50er Psychotherapie-Sitzungskontingent) führen zu stabilen Kostentrends, die aber durch die ungünstige Risikostruktur belastet werden.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen oder stabileren ARAG-Tarif ist häufig eine praktikable Lösung: Sie können von besserer Altersstruktur und moderaterer Prämiendynamik profitieren. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preistrends zu verstehen. Danach kann unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem Experten zeigen, welche Zieloptionen für Ihre Anforderungen passen und welche Einsparungen realistisch sind - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 230, 540 AW

Der Tarif erstattet ambulante Chefarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsätze, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestell (Gläser und Kontaktlinsen zu 100%), Vorsorgeuntersuchungen ohne Limits sowie Impfungen. Stationär zahlt die ARAG Privatarztbehandlung, Belegarztbehandlung auch über Höchstsatz, und stationäre Psychotherapie. Bei Zahnbehandlung erfolgt 100% Erstattung, bei Zahnersatz und Kieferorthopädie 60%, mit jährlichen Höchstgrenzen von 1.025 bis 9.225 Euro.
Der Tarif ist geschlossen: neue Kunden von außerhalb werden nicht mehr aufgenommen. Das Versichertenkollektiv ist altbekannt und schrumpfend, was tendenziell zu höheren Prämienentwicklungen führt. Allerdings können Bestandsversicherte der ARAG innerhalb des Unternehmens per §204 VVG Tarifwechsel flexibel reagieren und eventuell zu besseren Konditionen wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Behandlungen und Zahnleistungen. Das positioniert diesen Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment - nicht niedrig wie bei Vollleistungstarifen ohne Selbstbehalt, aber auch nicht hoch wie bei reinen Hochfrequenz-Sparmodellen mit über 1.000 Euro SB.
Ja, als Bestandsversicherte der ARAG können Sie per §204 VVG intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, muss unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall prüfen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine verbindliche Aussage zu Ihren konkreten Wechselmöglichkeiten und den möglichen Einsparungen.
Für viele Versicherte in geschlossenen Alttarifen wie dem ARAG 205, 230, 540 AW ist ein Wechsel sinnvoll, insbesondere wenn die Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Ob sich ein Wechsel für Ihre individuelle Situation lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem gewünschten Leistungsumfang und der Verfügbarkeit gleichwertiger oder besserer Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand einer genauen Tarifvergleichsanalyse aufzeigen, welche konkreten Einsparungen und Leistungsverluste oder -gewinne mit einem Wechsel einhergehen würden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert