ARAG 205, 230, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 230, 540 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 230, 540 AW bietet in der alten Welt umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit Premium-Erstattungssätzen. Im ambulanten Bereich zahlt die ARAG Chefarzt-Gebühren auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, erstattet bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und deckt gezielt Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen ohne Beschränkung ab. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung in einem Mehrbettzimmer mit Regelleistungen, Belegarztbehandlung auch über Höchstsatz, sowie stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent, mit jährlichen Summenbegrenzungen ab 1.025 Euro im ersten Jahr bis 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr.
Wie bei geschlossenen Altverträgen üblich, steht dieser Tarif neuen Kunden nicht mehr offen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb viele Bestandsversicherte einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Ein Wechsel zu einem anderen Tarif der ARAG kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen führen und häufig gleichwertige oder verbesserte Leistungen bieten.
Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihre individuelle Situation prüfen und konkrete Wechseloptionen für den ARAG PKV-Tarif aufzeigen.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




