ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 230, 540 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 230, 540 NW der Neuen Welt kombiniert umfassende Privatarztbehandlung mit überdurchschnittlicher zahnmedizinischer Absicherung. Mit einer GOÄ-Erstattung über Höchstsatzniveau, Mehrbettzimmer im stationären Bereich und einer 60%-Zahnersatzquote positioniert sich dieser Tarif als Mittelklasse-Lösung mit zielgerichteten Leistungsschwerpunkten.

Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig die Möglichkeit, Beitragserhöhungen durch optimierte Tarifmodule abzufedern und in vielen Fällen bereits angesparte Altersrückstellungen vollständig oder teilweise zu erhalten. Geschlossene Tarife wie dieser erleben derzeit schrumpfende Versichertengemeinschaften, was tendenziell zu höheren Prämienentwicklungen führt - ein zentraler Anlass für eine individuelle Wechselprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein ARAG PKV-Tarif Optimierungspotenzial birgt.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 205, 230, 540 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 205, 230, 540 NW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich - neue Versicherte können diesen Tarif nicht abschließen. Bestehende Kunden der ARAG können jedoch durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG jederzeit in solche geschlossenen Tarife wechseln und von deren Leistungsmerkmalen profitieren. Das Versichertenrisiko schrumpft kontinuierlich, da keine Neuzugänge mehr erfolgen, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führen kann.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Bestandstarife und kann konkret einschätzen, welche internen Wechselmöglichkeiten für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind und welche Ersparnis- oder Leistungspotenziale tatsächlich realisierbar sind.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Wie funktioniert es?

Im Rahmen des §204 VVG können Sie als ARAG-Versicherter kostenfrei in einen anderen ARAG-Tarif wechseln - ohne die Versicherung zu wechseln. Häufig werden dabei Altersrückstellungen zumindest teilweise übernommen, und in vielen Fällen entfallen erneute Gesundheitsprüfungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen zeigt konkret auf, welche ARAG-Tarife zu Ihrer Situation passen und wo echte Beitragseinsparungen möglich sind. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre optimalen Wechselchancen aufzeigen.

Beitragserhöhung im ARAG 205, 230, 540 NW - was nun?

Der ARAG 205, 230, 540 NW gehört zur schrumpfenden Gruppe geschlossener Tarife, deren Versichertenbestand Jahr um Jahr kleiner wird. Diese Dynamik führt dazu, dass sich medizinische Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern verteilen - die Folge sind Beitragsanhebungen, die deutlich über dem Durchschnitt jüngerer, offener Tarife liegen können.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren oder leistungsgleichen ARAG-Tarif hilft vielen Versicherten, diese Kostenspirale zu durchbrechen. Die konkrete Entwicklung der Beiträge in diesem Tarif können Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen. Ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, klären Sie mithilfe von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 230, 540 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen über GOÄ-Höchstsatzniveau hinaus. Stationär ist Privatarztbehandlung eingeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr. Psychotherapie wird bis zu 50 Sitzungen pro Jahr erstattet, Sehhilfen mit 105 EUR für Gestell plus volle Kostenübernahme für Gläser und Kontaktlinsen. Zahnbehandlung (auch Prophylaxe und Wurzelbehandlung) wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt 100% ab.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Für Bestandskunden der ARAG ändert sich nichts; sie können intern gemäß §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife schrumpfen demografisch, da keine Neuzugänge mehr stattfinden. Dies führt dazu, dass Beitragssteigerungen tendenziell stärker ausfallen als bei offenen Tarifen mit aktivem Kundenbestand.
Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und Zahnersatz). Dieser Wert positioniert den Tarif im mittleren Segment - weder besonders niedrig noch überdurchschnittlich hoch. Der Selbstbehalt reduziert sich nicht durch Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen.
Ja, Sie können gemäß §204 VVG kostenfrei in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Tarife günstiger sind und welche Leistungen Sie dabei behalten. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss individuell geprüft werden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie im aktuellen Tarif versichert sind und welche Altersrückstellungen Sie bereits angespart haben. Geschlossene Tarife wie dieser erfahren oft stärkere Beitragssteigerungen, daher lohnt sich eine Prüfung für viele Versicherte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel einsparen können und ob alternative ARAG-Tarife Ihre Leistungsanforderungen besser erfüllen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert