ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 205, 230, 548 AW

Der ARAG 205, 230, 548 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit anspruchsvollen Leistungen: Die ambulante Behandlung wird über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, die Zahnersatzquote liegt bei 70%, und Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Mit einem Selbstbehalt von 440 EUR jährlich und stationärer Chefarztbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf umfassende ärztliche Leistungen legen. Die Stationärversorgung erfolgt im Mehrbettzimmer; Sehhilfen werden mit bis zu 105 EUR für das Gestell plus volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen unterstützt.

Als geschlossener Tarif nimmt der ARAG 205, 230, 548 AW keine Neukunden mehr auf, was zur Schrumpfung der Risikogemeinschaft und tendenziell zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif möglich, häufig unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen. Die Übernahme von Altersrückstellungen und die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung hängen vom individuellen Wechselfall ab und müssen persönlich geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen innerhalb der ARAG verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Tarifwechsel Ihre Prämie senken kann, ohne dass Sie Leistungsschutz aufgeben müssen.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif bei der ARAG eine Neubewertung verdient

Der ARAG 205, 230, 548 AW steht nicht mehr für externe Neukunden offen. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird kleiner, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Dies führt zu einem Aufwärtstrend bei den Beitragsentwicklungen, den geschlossene Tarife typischerweise schneller erleben als offene Neukunden-Tarife. Für Versicherte dieses Tarifs ist der Umstand, dass sie bereits eingestiegen sind, ein Vorteil - doch spätestens bei Beitragserhöhungen lohnt sich ein strategischer Blick auf Wechselmöglichkeiten im selben Hause.

Der Schlüssel liegt darin, dass Bestandsversicherte der ARAG auch bei einem geschlossenen Tarif noch Zugang zu anderen Tarifen desselben Versicherers haben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt sowohl die öffentlichen als auch die weniger beworbenen Tarifwechsel-Optionen und kann bewerten, welche für Ihre persönliche Lage sinnvoll sind.

Tarifwechsel im ARAG 205, 230, 548 AW - Ihre Perspektive

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG erfolgt über die §204 VVG-Regelung, die einen Wechsel ohne zwingend erneute Gesundheitsprüfung und oft mit Übernahme von Altersrückstellungen ermöglicht. Allerdings hängen beide Punkte vom individuellen Wechselziel ab: In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung fällt häufig weg, doch es gibt Ausnahmen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Tarife infrage kommen und wie der Wechsel konkret ablaufen würde. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über Ihre Sparpotenziale. Kontaktieren Sie uns noch heute: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif 205, 230, 548 AW - Wechselchance nutzen

Der geschlossene Status des ARAG 205, 230, 548 AW wirkt sich langfristig auf die Beitragsdynamik aus: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft verteilt die Kostenlasten auf weniger Schultern, medizinische Inflation und sinkende Kapitalerträge kommen hinzu. Solche Tarife erleben regelmäßig Beitragserhöhungen, die deutlicher ausfallen als in offenen Tarifen mit stabilerer Altersstruktur. Viele Versicherte sehen die Erhöhung aber nicht als Sackgasse, sondern als Anlass für eine Tarifoptimierung.

Genau hier liegt die Chance: Ein interner §204 VVG-Wechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG und sehen Sie, wie sich diese Entwicklung konkret abzeichnet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Alternativen für Ihre Situation passen - Jetzt anmelden und Ihre Optionen entdecken.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 230, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt. Sehhilfen werden mit bis zu 105 EUR für das Gestell plus voller Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen bezuschusst. Stationär werden Sie im Mehrbettzimmer behandelt und haben Chefarztbehandlung. Zahnersatz wird zu 70% erstattet, ebenso Kieferorthopädie und professionelle Zahnreinigung. Die jährliche Summenbegrenzung für Zahnersatz und KFO startet bei 1.025 EUR und steigt über Jahre auf bis zu 9.225 EUR. Mit 440 EUR Selbstbehalt jährlich liegt dieser Tarif im mittleren Bereich.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine Neukunden mehr auf. Dies führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, auf die sich medizinische Kosten konzentrieren. Geschlossene Tarife sehen in der Regel stärkere Beitragssteigerungen als offene Tarife, da die Altersstruktur der verbleibenden Versicherten kontinuierlich steigt. Für bestehende Versicherte der ARAG bedeutet der geschlossene Status allerdings nicht das Ende: Ein Wechsel zu einem anderen, möglicherweise besseren Tarif innerhalb der ARAG ist oft möglich und kann die Beitragsbelastung senken.
Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung), auch für Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Mit diesem SB-Niveau positioniert sich der Tarif im mittleren Segment zwischen sparsameren Tarifen mit hohem Selbstbehalt und Premium-Tarifen mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie von einem Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Ein solcher interner Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und in vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer individuellen Situation beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen verfügbar sind.
Das kommt auf mehrere Faktoren an: Ihr Alter, Ihre Gesundheit, die Beitragshistorie in diesem Tarif und die verfügbaren Alternativen innerhalb der ARAG. Der geschlossene Status und die daraus resultierende Beitragsdynamik machen eine Überprüfung sinnvoll, besonders wenn Sie kürzlich eine Beitragserhöhung erhalten haben. Viele Versicherte können durch einen Wechsel sparen, ohne Leistungen aufzugeben - manche finden sogar bessere Konditionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet diese Faktoren für Sie persönlich aus und empfiehlt konkret, ob und wohin ein Wechsel ratsam ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert