ARAG 205, 230, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 205, 230, 548 AW
Der ARAG 205, 230, 548 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit anspruchsvollen Leistungen: Die ambulante Behandlung wird über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, die Zahnersatzquote liegt bei 70%, und Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Mit einem Selbstbehalt von 440 EUR jährlich und stationärer Chefarztbehandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Wert auf umfassende ärztliche Leistungen legen. Die Stationärversorgung erfolgt im Mehrbettzimmer; Sehhilfen werden mit bis zu 105 EUR für das Gestell plus volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen unterstützt.
Als geschlossener Tarif nimmt der ARAG 205, 230, 548 AW keine Neukunden mehr auf, was zur Schrumpfung der Risikogemeinschaft und tendenziell zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif möglich, häufig unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen. Die Übernahme von Altersrückstellungen und die Notwendigkeit einer erneuten Gesundheitsprüfung hängen vom individuellen Wechselfall ab und müssen persönlich geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen innerhalb der ARAG verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Tarifwechsel Ihre Prämie senken kann, ohne dass Sie Leistungsschutz aufgeben müssen.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




