ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 230, 548 NW im Detail

Der ARAG 205, 230, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der gezielt auf Versicherte mit Wert auf überdurchschnittliche Leistungen zugeschnitten ist. Sein Kernmerkmal ist die Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Jahr, Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern, 70-prozentiger Zahnersatzdeckung und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr kombiniert der Tarif attraktive Leistungen für umfassende Versorgung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten, die der ARAG angehören, eine Optimierungsmöglichkeit, wenn die Beitragsentwicklung belastend wird. Geschlossene Tarife schrumpfen naturgemäß in ihrer Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen verstärkt. In vielen Fällen stehen Tarifwechsel zu moderneren oder prämienoptimierteren Tarifen zur Verfügung, bei denen Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob sich ein Wechsel innerhalb der ARAG PKV-Tarife lohnt und welche Alternativen Ihnen offenstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 205, 230, 548 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Status und Bedeutung des geschlossenen Tarifs bei der ARAG

Der ARAG 205, 230, 548 NW nimmt keine neuen Kunden mehr auf; er ist damit ein klassischer Bestandstarif, der ausschließlich Versicherten zugänglich ist, die bereits bei der ARAG versichert sind. Bestehende ARAG-Kunden haben allerdings die Möglichkeit, einen internen Tarifwechsel zu beantragen und so in aktuellere, oft günstigere Tarifvarianten zu wechseln. Geschlossene Tarife der neuen Welt erleben typischerweise ein Schrumpfen ihrer Versichertengemeinschaft, was die Beitragsentwicklung zusätzlich belastet, da weniger Versicherte für steigende Kosten aufkommen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse alter und neuer ARAG-Tarifgenerationen und kann präzise einschätzen, welche offenen oder geschlossenen Alternativen zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer aktuellen Situation passen. Mit einem Blick auf die vollständige ARAG-Tariflandschaft lassen sich oft Lösungen finden, die die teuren Versichertenkollektive geschlossener Tarife vermeiden.

Tarifwechsel-Optionen innerhalb der ARAG unter §204 VVG

Der Tarifwechsel zu einem anderen Tarif innerhalb der ARAG ist für Bestandsversicherte jederzeit möglich und unterliegt dem strengen Regelwerk des §204 VVG. Dabei werden bestehende Altersrückstellungen in der Regel übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings hängen beide Aspekte vom konkreten Tarifwechsel ab; nicht jeder Wechsel verläuft identisch. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier greift unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Tarifoptionen in der ARAG für Sie sinnvoll wären und schildert die Chancen sowie mögliche Hürden. Mit dieser Klarheit können Sie dann eine informierte Entscheidung treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie ein Wechsel abläuft. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 205, 230, 548 NW und der Weg zur Optimierung

Bei geschlossenen Tarifen der neuen Welt beschleunigen sich Beitragserhöhungen häufig schneller als bei offenen Tarifen, da die Versichertengemeinschaft altersbedingt schrumpft und weniger junge, preisgünstige Versicherte nachrücken. Die medizinische Kostenentwicklung trifft auf ein immer kleineres und damit kostenintensiveres Kollektiv. Der ARAG 205, 230, 548 NW mit seinen attraktiven Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 70% Zahnersatz, 50 Psycho-Sitzungen) zieht zudem oft ältere und chronisch kranke Kundinnen und Kunden an, was wiederum die Schadensquote erhöht.

Ein interner Tarifwechsel stellt in vielen Fällen die beste Antwort auf steigende Prämien dar. Die ARAG bietet zahlreiche Modernisierungsoptionen für Bestandsversicherte, bei denen Sie oft ähnliche oder bessere Leistungen zu günstigeren Beiträgen erhalten können. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie Ihre aktuelle Prämie über die Jahre gestiegen ist und unterstreicht die Dringlichkeit einer Optimierungsstrategie. Jetzt anmelden und erfahren Sie in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche konkreten Sparpotenziale für Sie realistisch sind.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 230, 548 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestell plus volle Kosten für Gläser und Kontaktlinsen mit erneutem Anspruch bei Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrien, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, offene Hilfsmittelerstattung mit 100 Prozent, Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern mit stationärer GOÄ über Höchstsatz, stationäre Psychotherapie, 70 Prozent Zahnersatz mit Jahresobergrenzen sowie Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ebenfalls zu 70 Prozent.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt er aber erreichbar über einen internen Tarifwechsel. Der geschlossene Status führt typischerweise dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und älter wird, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Dies ist ein wichtiger Grund, warum Versicherte dieses Tarifs regelmäßig überlegen sollten, zu modernen und offenen ARAG-Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt liegt bei 440 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Behandlung sowie für Vorsorge und Impfungen. Dies positioniert den Tarif im Standard-Bereich ohne Vollversicherung, aber auch ohne hohe Eigenanteile. Der Selbstbehalt wird einmalig pro Versicherungsjahr fällig, nicht pro einzelner Behandlung.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif. In vielen Fällen sind dabei Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsprüfungen nicht erforderlich. Allerdings hängt dies vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die Machbarkeit. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren konkreten Leistungsansprüchen ab. Da der Tarif geschlossen ist und seine Versichertengemeinschaft schrumpft, werden Beitragserhöhungen mittelfristig wahrscheinlich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer persönlichen Situation und der verfügbaren ARAG-Alternativtarife eine fundierte Empfehlung geben, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel finanziell oder leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert