ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 230, 548: Leistungen, Status und Wechselrechte

Der ARAG 205, 230, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der sich durch großzügige medizinische Leistungen auszeichnet. Die ambulante Behandlung wird über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit entsprechender GOÄ-Anwendung. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versorgung kombiniert dieser Tarif umfangreiche Leistungen: bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen, ein offener Hilfsmittelkatalog mit Vollerstattung bis 1.000 Euro, sowie Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze oder Limitierung.

Der offene Status macht diesen Tarif für Neukunden zugänglich und trägt zu einer ausgeglichenen Altersstruktur in der Risikogemeinschaft bei. Dies wirkt sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus - ein Vorteil gegenüber geschlossenen Tarifen mit schrumpfender Versichertenschaft. Aber auch hier ist der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine relevante Option für bestehende Versicherte der ARAG, sofern eine Optimierung der Prämie oder Leistungen angestrebt wird: In vielen Fällen führt ein Wechsel zu einem gleichwertigen oder besseren Leistungsniveau oft bei niedrigeren Kosten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, bewertet die Passfähigkeit dieses ARAG-PKV-Tarifs für Ihre individuelle Situation und zeigt Wechseloptionen auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offene Tarifstruktur und ihre Folgen für den ARAG 205, 230, 548

Ein offener Tarif steht aktiv für Neukundenakquisition zur Verfügung, was dieser ARAG-Kombination einen entscheidenden Vorteil verschafft. Im Gegensatz zu geschlossenen Bestandstarifen mit natürlicherweise schrumpfender Versichertengemeinschaft profitiert der ARAG 205, 230, 548 von kontinuierlichem Zuwachs an jüngeren Versicherten. Dadurch bleibt die Altersstruktur des Versicherungskollektivs dynamisch und ausgeglichen - eine Grundvoraussetzung für moderate Beitragsanpassungen. Bestehende Versicherte anderer ARAG-Tarife können allerdings auch in diese offenen Tarife über einen internen Tarifwechsel wechseln, sofern eine Neuausrichtung des Versicherungsschutzes sinnvoll ist.

Die Tatsache, dass dieser Tarif aktiv beworben wird, bedeutet auch größere Markttransparenz und regelmäßige Überprüfung durch die ARAG: Premium-Features wie GOÄ-Überschreitungen, 50 Psychotherapie-Sitzungen und offene Hilfsmittelkataloge unterliegen dem Wettbewerbsdruck und werden durch die ARAG gepflegt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfolgt diese Tarifentwicklungen kontinuierlich und kann einschätzen, wie dieses Produkt langfristig positioniert bleibt.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG - Chancen und Besonderheiten

Der §204 VVG gestattet es bestehenden ARAG-Versicherten, intern zu anderen Tarifen desselben Versicherers zu wechseln. Ein Wechsel aus diesem oder in diesen Tarif bietet häufig die Chance, Beiträge und Leistungen optimal aufeinander abzustimmen. Dies kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen. Wichtig: In einigen Szenarien ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, in anderen Fällen bleibt sie erspart. Welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und muss geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche internen Wechseloptionen innerhalb der ARAG zu einer Kostenoptimierung führen und ob dabei Leistungsverbesserungen realisierbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse enthält eine konkrete Handlungsempfehlung speziell für Ihre Konstellation - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im offenen ARAG-Tarif: Ursachen und Handlungsoptionen

Auch ein offener Tarif wie der ARAG 205, 230, 548 bleibt nicht von Beitragsanpassungen verschont. Die Haupttreiber sind medizinische Kostensteigerungen und regulatorische Anpassungen, gegen die selbst eine stabile Altersstruktur langfristig nicht vollständig abschirmt. Während offene Tarife vom regelmäßigen Zuwachs junger Versicherter profitieren, ändern sie nichts an der Realität, dass Leistungsausgaben pro Fall über die Zeit steigen - sowohl durch veränderte medizinische Standards als auch durch höhere Arzt- und Arzneimittelgebühren. Ein offener Status bietet Stabilität, schließt Beitragserhöhungen aber nicht aus.

Der Tarifwechsel zu einem anderen ARAG-Produkt ist in solchen Situationen oft der Schlüssel zur Kostenbremse. Häufig gibt es im Portfolio moderne oder günstigere Alternativen, die bei gleichem oder verbessertem Leistungsniveau deutlich weniger kosten als eine regelmäßige Beitragserhöhung im bisherigen Tarif. Mit der ARAG als stabilem Versicherer bleiben Sie innerhalb eines zuverlässigen Systems. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers, um die historische Entwicklung der Prämien nachvollziehen zu können. Danach sprechen Sie mit uns: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Wechsel zu einer Entlastung führen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 230, 548

Der Tarif deckt ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus ab, einschließlich bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden bis 1.000 Euro für Laseroperationen, bis 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr und bis 105 Euro für Brillengestelle erstattet. Der offene Hilfsmittelkatalog bietet Vollerstattung bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag, danach 80% für Standardausführungen. Stationär profitieren Sie von Privatarztbehandlung und Übernahme der Psychotherapie. Zahnersatz und Zahnbehandlung werden zu 70% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls.
Der ARAG 205, 230, 548 ist ein offener Tarif, der aktiv neue Versicherte aufnimmt. Dies führt zu einer ausgeglichenen Altersstruktur und trägt zu einer tendenziell stabileren Beitragsentwicklung bei. Im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen, deren Versichertengemeinschaft schrumpft, profitiert dieser Tarif von kontinuierlichem Zuwachs. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel auch in diesen offenen Tarif möglich, falls eine Leistungsoptimierung angestrebt wird.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr und Versicherungsfall. Er gilt ambulant, stationär und zahnärztlich und wird vor jeder Leistung fällig. Mit 440 Euro liegt dieser Tarif im unteren bis mittleren Selbstbehalts-Segment und ermöglicht damit relativ hohe Kostenerstattung ab dem ersten Arztbesuch jedes neuen Jahres. Dies macht den Tarif besonders für Versicherte attraktiv, die häufige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie intern nach §204 VVG in andere ARAG-Tarife wechseln. Ein solcher Wechsel bietet oft die Möglichkeit, Prämien zu senken - häufig ohne Leistungsverzicht oder sogar mit besseren Leistungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie die optimalen Wechselziele.
Der Nutzen eines Tarifwechsels hängt von Ihrer individuellen Situation ab - Alter, Gesundheitszustand, aktuelle Leistungsnutzung und verfügbare Alternativen spielen eine Rolle. Gerade wenn Sie im ARAG 205, 230, 548 steigende Beiträge bemerken oder feststellen, dass Sie einzelne Premium-Leistungen (wie 50 Psychotherapie-Sitzungen oder GOÄ-Überschreitung) gar nicht nutzen, lohnt sich eine Überprüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand Ihrer Versicherungsdaten, ob ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif für Sie rentabel ist und welche Szenarien optimal zu Ihrem Profil passen.

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ARAG: 205, 230, 548 NW
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SB: 440 € · 70% Zahn · Mehrbett
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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert