ARAG 205, 230, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 230, 548: Leistungen, Status und Wechselrechte
Der ARAG 205, 230, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der sich durch großzügige medizinische Leistungen auszeichnet. Die ambulante Behandlung wird über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit entsprechender GOÄ-Anwendung. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versorgung kombiniert dieser Tarif umfangreiche Leistungen: bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen, ein offener Hilfsmittelkatalog mit Vollerstattung bis 1.000 Euro, sowie Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenze oder Limitierung.
Der offene Status macht diesen Tarif für Neukunden zugänglich und trägt zu einer ausgeglichenen Altersstruktur in der Risikogemeinschaft bei. Dies wirkt sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus - ein Vorteil gegenüber geschlossenen Tarifen mit schrumpfender Versichertenschaft. Aber auch hier ist der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine relevante Option für bestehende Versicherte der ARAG, sofern eine Optimierung der Prämie oder Leistungen angestrebt wird: In vielen Fällen führt ein Wechsel zu einem gleichwertigen oder besseren Leistungsniveau oft bei niedrigeren Kosten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, bewertet die Passfähigkeit dieses ARAG-PKV-Tarifs für Ihre individuelle Situation und zeigt Wechseloptionen auf.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




