ARAG 205, 230, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 230, 549 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 230, 549 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG gehört zur neuen Welt und positioniert sich durch überdurchschnittliche Leistungsgarantien: Ambulante und stationäre Behandlungen werden bis über die GOÄ-Höchstsätze erstattet, die Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, die Zahnbehandlung wird vollständig übernommen und der Zahnersatz mit 80% bezuschusst. Bei einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Premium-Versorgung mit moderater Eigenverantwortung.
Geschlossene Tarife wie dieser sind nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solch attraktive Tarife wechseln. Schrumpfende Risikogemeinschaften älterer Tarife führen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was gerade bei Bisex-Tarifen der neuen Welt eine Optimierungschance darstellt. Der 205, 230, 549 NW bleibt eine Referenz für umfassende Leistung in einem stabilen Tarifdesign.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob dieser Tarif oder ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen für Ihre Situation passend ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer verfügbaren Wechseloptionen.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




