ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 230, 549 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 230, 549 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG gehört zur neuen Welt und positioniert sich durch überdurchschnittliche Leistungsgarantien: Ambulante und stationäre Behandlungen werden bis über die GOÄ-Höchstsätze erstattet, die Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, die Zahnbehandlung wird vollständig übernommen und der Zahnersatz mit 80% bezuschusst. Bei einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Premium-Versorgung mit moderater Eigenverantwortung.

Geschlossene Tarife wie dieser sind nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solch attraktive Tarife wechseln. Schrumpfende Risikogemeinschaften älterer Tarife führen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was gerade bei Bisex-Tarifen der neuen Welt eine Optimierungschance darstellt. Der 205, 230, 549 NW bleibt eine Referenz für umfassende Leistung in einem stabilen Tarifdesign.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob dieser Tarif oder ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen für Ihre Situation passend ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer verfügbaren Wechseloptionen.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der ARAG 205, 230, 549 NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht wächst, sondern mit zunehmendem Durchschnittsalter verkleinert sich. Bestehende Versicherte des ARAG-Konzerns können jedoch weiterhin in diesen Tarif eintreten, sofern sie einen §204 VVG internen Tarifwechsel durchführen möchten. Diese Schließung macht Tarifwechsel-Optimierungen gerade für Bestandskunden attraktiv.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben, da die Neukundenakquisition beendet ist. Ein umfassender Überblick über solche Bestands- und Vermögensoptionen erfordert spezialisierte Expertise. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen detaillierten Überblick über geschlossene und aktuelle ARAG-Tarife und kann Ihnen gezielt aufzeigen, welcher Tarif zu Ihren Leistungsansprüchen und Ihrem Budget passt.

Tarifwechsel: Chancen innerhalb der ARAG

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist ein bewährter Weg, um Beitragssteigerungen zu bremsen oder bessere Leistungen bei günstigeren Prämien zu erreichen. Der Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft und setzt keine erneute Gesundheitsprüfung voraus - in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen angerechnet werden. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Ob sich ein Tarifwechsel für Sie lohnt, lässt sich nur mit einem Vergleich zu Alternativen feststellen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt Optimierungspotenziale auf. Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 205, 230, 549 NW: Handlungsfähigkeit bewahren

Der geschlossene Zustand dieses ARAG-Tarifs führt dazu, dass die Risikogemeinschaft mit jedem Jahr älter wird und bei konstanter oder steigender Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ein höheres Aggregat-Kosten-Risiko trägt. Hinzu kommen die regulären Kostensteigerungen im Gesundheitssystem sowie die Anpassung der Kostenbeteiligung. Im Ergebnis erleben Versicherte in geschlossenen Neu-Welt-Tarifen häufig kumulativ höhere Beitragssprünge als in offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.

Die gute Nachricht: Mit einem gezielten Tarifwechsel zu optimierten oder jüngeren ARAG-Tarifen lassen sich Beiträge häufig senken, manchmal sogar ohne Verzicht auf Leistungsumfang. Unsere Analysen zeigen, dass solche Wechsel in den meisten Fällen verbesserte Konditionen bringen. Schauen Sie sich die verfügbaren Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart an, um die Prämienentwicklung im Kontext anderer ARAG-Tarife zu bewerten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen persönlich einen Ausweg aus der Beitragsfalle. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 230, 549 NW

Der Tarif übernimmt ambulante und stationäre Behandlungen über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr eingeschlossen, die Sehhilfen-Vorsorge mit 105 Euro für Gestell plus unbegrenzte Gläser. Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%. Beim Selbstbehalt von 440 Euro ist der Tarif kein selbstbeteiligungsfreier; er gilt für alle medizinischen Leistungen einschließlich Vorsorgeleistungen.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif. Das bedeutet, dass die ARAG keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Die Risikogemeinschaft wird daher mit der Zeit älter und kleiner, was typischerweise zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Für Bestandskunden der ARAG eröffnet die Schließung jedoch eine Chance: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder besser strukturierten Tarif kann Beitrag und Leistung neu bewerten.
Der Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr und wird für alle ambulanten und stationären Leistungen fällig, auch für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren Selbstbeteiligungssegment - höher als Tarife mit 250-300 Euro, aber deutlich unter Tarifen mit Selbstbehalten von 600 Euro oder mehr. Der Selbstbehalt ist also moderat ausgeprägt und deckt eine bewusste Eigenverantwortung ab.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist nach §204 VVG möglich. Dabei erfolgt der Wechsel zur gleichen Versicherungsgesellschaft; ein externer Versichererwechsel ist damit nicht gemeint. Bei solch einem Tarifwechsel werden in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, der Höhe der aktuellen Beitragserhöhung und den Alters- und Leistungsmerkmalen der verfügbaren Alternativen. Bei geschlossenen Tarifen der neuen Welt mit einem mittleren Selbstbehalt und relativ hohem Versichertenalter sind Optimierungen oft attraktiv, vor allem wenn neuere oder offene Alternativen vorliegen. Ein Tarifwechsel kann in den meisten Fällen Einsparungen bringen, ohne dass Leistung oder Altersrückstellungen wesentlich beeinträchtigt werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und gibt eine klare Handlungsempfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert