ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 205, 240, 520 NW

Geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation: Der ARAG 205, 240, 520 NW kombiniert ambulante GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus mit großzügiger Psychotherapie-Deckung (50 Sitzungen pro Kalenderjahr) und umfassender Zahnbehandlung (100% Kostenerstattung). Im stationären Bereich sichert der Tarif Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer ab. Mit einem Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr positioniert er sich im mittleren Segment und richtet sich an Bestandsversicherte, die breite Leistungen bevorzugen.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten gerade bei diesem geschlossenen Tarif erhebliche Chancen: In vielen Fällen ermöglichen Wechsel zu jüngeren Tarifmodellen der ARAG eine Beitragseinsparung, während die Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können. Da die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs tendenziell schrumpft und altert, werden Beitragserhöhungen häufig stärker ausfallen als bei offenen Tarifen. Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann hier eine Optimierungsmöglichkeit darstellen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation die beste Kombination aus Leistung und Kosten bieten.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 205, 240, 520 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des ARAG-Tarifs für Sie?

Der ARAG 205, 240, 520 NW ist ein geschlossener Bestandstarif, neue, externe Kunden können nicht mehr hinzukommen. Dies hat unmittelbare Folgen: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, die Altersstruktur verschärft sich, und Beiträge müssen diesen Effekt ausgleichen. Für bereits Versicherte eröffnet sich aber eine Rechtslage, die viele unterschätzen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt jederzeit möglich. Bestehende ARAG-Versicherte können somit in andere ARAG-Tarife wechseln, ohne dass die Versicherungsgesellschaft wechselt.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich gelistet. Genau diese Tarife kennt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm aus umfassender Erfahrung und kann erkennen, zu welchen jüngeren oder besser ausgestatteten Tarifen ein Wechsel sinnvoll ist. So nutzen Sie einen Rechtsanspruch, von dem manche Versicherte gar nicht wissen, dass er besteht.

Wie können Sie aus dem ARAG 205, 240, 520 NW wechseln?

Das Recht zum internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist uneingeschränkt an Ihre Versichertenschaft bei der ARAG gebunden - Sie bleiben bei derselben Versicherungsgesellschaft, wechseln nur den Tarif. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen erhalten bleiben oder zumindest teilweise mitgenommen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab; in zahlreichen Fällen entfällt sie ganz. Bitte beachten Sie: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt Ihnen auf, welche ARAG-Alternativen zu besseren Konditionen führen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die Sicherheit, dass kein lukratives Sparpotenzial übersehen wird. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 205, 240, 520 NW - Was ist zu tun?

Ein geschlossener Tarif wie der ARAG 205, 240, 520 NW trägt von Natur aus ein erhöhtes Prämienrisiko in sich. Die stagnierende oder schrumpfende Versichertengemeinschaft kann Kostensteigerungen nicht durch Zuwächse an Neuversicherten kompensieren. Medizinische Kosteninflation und die demografische Alterung der Risikogemeinschaft führen daher oft zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Diese Entwicklung ist seit Jahren zu beobachten und wird sich voraussichtlich fortsetzen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig der nachhaltigere Weg als bloße Anpassung. Manche ARAG-Versicherte konnten durch einen Wechsel zu einer jüngeren Tarifgeneration bedeutsame Einsparungen realisieren. Das ist nicht garantiert, aber in vielen Fällen zeigen sich durchaus günstigere Alternativen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Tarifentwicklung im Kontext zu sehen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen prüfen, welche Optionen es für Ihre Situation gibt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 520 NW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlung (inklusive Prophylaxe und professioneller Zahnreinigung), 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Im stationären Bereich: Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie. Sehhilfen werden bis 105 EUR für Gestelle erstattet. Hilfsmittel zu 100%. Selbstbehalt: 440 EUR pro Versicherungsjahr.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif - neue, externe Kunden können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft langfristig schrumpft und altert. Folge: Beiträge werden tendenziell stärker ansteigen, da weniger Neuversicherte zum Risikoausgleich beitragen. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich jedoch das Recht eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG.
Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe wird für ambulante und zahnmedizinische Leistungen sowie für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen angerechnet. Damit positioniert sich dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und reduziert die Prämie gegenüber Tarifen ohne Selbstbehalt.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem jüngeren oder besser optimierten ARAG-Tarif führt in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihren persönlichen Leistungspräferenzen ab. Gerade bei einem geschlossenen Tarif mit mittlerem Selbstbehalt und der Perspektive stärkerer Beitragserhöhungen kann ein Wechsel sinnvoll sein - wenn jüngere ARAG-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre konkrete Situation analysieren und Ihnen aufzeigen, ob und in welchem Umfang ein Tarifwechsel bei der ARAG zu Einsparungen oder Leistungsverbesserungen führt.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 205, 240, 520
● Offen ⊕ Unisex
SB: 440 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 205, 240, 528 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 440 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 205, 240, 528 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 440 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert