ARAG 205, 240, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 205, 240, 520 NW
Geschlossener Bisex-Tarif der Neue-Welt-Generation: Der ARAG 205, 240, 520 NW kombiniert ambulante GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus mit großzügiger Psychotherapie-Deckung (50 Sitzungen pro Kalenderjahr) und umfassender Zahnbehandlung (100% Kostenerstattung). Im stationären Bereich sichert der Tarif Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer ab. Mit einem Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr positioniert er sich im mittleren Segment und richtet sich an Bestandsversicherte, die breite Leistungen bevorzugen.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten gerade bei diesem geschlossenen Tarif erhebliche Chancen: In vielen Fällen ermöglichen Wechsel zu jüngeren Tarifmodellen der ARAG eine Beitragseinsparung, während die Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können. Da die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs tendenziell schrumpft und altert, werden Beitragserhöhungen häufig stärker ausfallen als bei offenen Tarifen. Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann hier eine Optimierungsmöglichkeit darstellen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche ARAG PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation die beste Kombination aus Leistung und Kosten bieten.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




