ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 520: Leistungen und Tarifwechsel

Der offene Unisex-Tarif ARAG 205, 240, 520 bietet mit seiner Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus eine Premium-Leistungspositionierung, die ambulant wie stationär besonders Vielnutzer anspricht. Mit 440 Euro jährlich Selbstbehalt, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und einem umfangreichen Hilfsmittelkatalog (100% Erstattung bis 1.000 Euro, danach 80% für Standardausführung) richtet sich dieser Tarif an Neue-Welt-Versicherte, die maximale medizinische Flexibilität suchen.

Als offener Tarif mit aktiver Neukunden-Aufnahme profitiert der ARAG 205, 240, 520 von einer stabilen Altersstruktur und moderater Beitragsentwicklung, eine Konstellation, die Bestandsversicherten zusätzliche Sicherheit bietet. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt auch hier relevant: In vielen Fällen sind günstigere ARAG-Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar, und die Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob Ihr ARAG Unisex-Tarif optimal auf Ihre aktuelle Situation abgestimmt ist oder ob ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Unisex-Tarif bei der ARAG: Was das bedeutet

Der ARAG 205, 240, 520 ist ein offener Unisex-Tarif, der neue externe Kunden aufnimmt und daher von einem ausreichend großen und altersgemischten Versichertenkollektiv profitiert. Das macht diese Position stabil und hält die medizinischen Kostensteigerungen in einem moderaten Rahmen. Bestandsversicherte anderer ARAG-Tarife können zudem über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif hinein wechseln, was eine niedrigere Prämie oder bessere Leistungen ohne Versichertenwechsel ermöglicht.

Die breite Verfügbarkeit des Tarifs unterstreicht die langfristige Verlässlichkeit. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen vollständigen Überblick über alle ARAG-Tarife - auch ältere oder geschlossene Module - und kann Ihre Situation analysieren, um die optimale Tarifkombination für Sie zu empfehlen.

Tarifwechsel im ARAG 205, 240, 520: Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif erfolgt als interner Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft, Sie wechseln nicht den Versicherer. Nach §204 VVG können Sie die aufgebauten Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitnehmen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Wechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm analysieren, welche Alternativen innerhalb der ARAG Ihnen offenstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Handlungsoptionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 205, 240, 520: So reagieren Sie richtig

Obwohl der ARAG 205, 240, 520 als offener Tarif von einer moderaten Beitragsentwicklung profitiert, können Prämienerhöhungen durch steigende medizinische Kosten auftreten. Eine Beitragserhöhung ist ein Anlass, die eigene Tarifposition zu überprüfen: Nicht jeder Tarif bei der ARAG ist optimal für jeden Patienten, und ein interner Tarifwechsel kann Einsparungen bringen, ohne dass Sie die Krankenversicherung wechseln müssen.

Der Blick in den Beitragserhöhungs-Chart für die ARAG zeigt Ihnen die historische Entwicklung dieses Tarifs und hilft, die Erhöhung in den Kontext einzuordnen. Nutzen Sie die Gelegenheit für eine umfassende Tarifoptimierung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden prüft, ob ein günstiger erreichbarer ARAG-Tarif für Sie infrage kommt.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 520

Der Tarif erstattet ambulant ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Sehhilfen werden mit bis zu 105 Euro für Brillengestelle (alle 24 Monate), bis zu 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr und bis zu 1.000 Euro pro Auge für Laser-Operationen erstattet. Hilfsmittel erhalten 100% Erstattung bis 1.000 Euro Rechnungsbetrag, danach 80% für Standardausführung. Stationär zahlt die ARAG Privatarztbehandlung und über den Höchstsatz hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%, mit jährlicher Obergrenze von 1.025 Euro im 1. Versicherungsjahr, 2.050 Euro im 2. Versicherungsjahr.
Der ARAG 205, 240, 520 ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die Gesellschaft aktiv neue externe Kunden aufnimmt. Dies führt zu einer stabilen Altersstruktur im Versichertenkollektiv und einer moderaten Beitragsdynamik. Der offene Status macht den Tarif langfristig planbarer und schützt die Bestandsversicherten vor beschleunigten Prämienerhöhungen, die bei schrumpfenden geschlossenen Tarifen auftreten. Auch Bestandsversicherte können gemäß §204 VVG in offene ARAG-Tarife hinein wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen einschließlich Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Dieser SB positioniert den Tarif im moderaten Bereich - nicht kostenlos, aber deutlich unter Tarifen mit 500+ Euro SB. Die Kombination aus 440 Euro SB und GOÄ-Übererfüllung spricht für einen Tarif, bei dem Routinebehandlungen mit Kostenbelastung verbunden sind, Premium-Leistungen aber umfassend abgesichert sind.
Ja, ein interner Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist über §204 VVG möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt vom konkreten Wechsel ab und muss geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen.
Ob ein Tarifwechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer aktuellen Nutzung ab. Der ARAG 205, 240, 520 ist ein Premium-Tarif mit hohen Leistungen (GOÄ-Übererfüllung, 50 Psychotherapie-Sitzungen, breiter Hilfsmittelkatalog), weshalb ein günstigerer ARAG-Tarif oft etwas niedrigere Leistungen bietet. Aber: Ein Tarifwechsel kann auch innerhalb eines ähnlichen Leistungsniveaus erhebliche Ersparnisse bringen, wenn die Alterungsrückstellung übernommen wird. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt, welche konkreten Wechsel-Szenarien für Sie interessant sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert