ARAG 205, 240, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 520: Leistungen und Tarifwechsel
Der offene Unisex-Tarif ARAG 205, 240, 520 bietet mit seiner Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus eine Premium-Leistungspositionierung, die ambulant wie stationär besonders Vielnutzer anspricht. Mit 440 Euro jährlich Selbstbehalt, Zweibettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung und einem umfangreichen Hilfsmittelkatalog (100% Erstattung bis 1.000 Euro, danach 80% für Standardausführung) richtet sich dieser Tarif an Neue-Welt-Versicherte, die maximale medizinische Flexibilität suchen.
Als offener Tarif mit aktiver Neukunden-Aufnahme profitiert der ARAG 205, 240, 520 von einer stabilen Altersstruktur und moderater Beitragsentwicklung, eine Konstellation, die Bestandsversicherten zusätzliche Sicherheit bietet. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt auch hier relevant: In vielen Fällen sind günstigere ARAG-Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar, und die Altersrückstellungen können häufig vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob Ihr ARAG Unisex-Tarif optimal auf Ihre aktuelle Situation abgestimmt ist oder ob ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG sinnvoll ist.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




