ARAG 205, 240, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 528 NW im Profil
Geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt der ARAG mit umfassenden Leistungen und professionellem Anspruch: Der Tarif kombiniert GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus für ambulante und stationäre Behandlung, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und 70% Zahnersatz. Mit einem Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die hochwertigen Leistungsschutz und erweiterte medizinische Optionen wertschätzen.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG hier keine neuen externen Kunden auf, weshalb die Risikogemeinschaft tendenziell schrumpft und die Beitragsentwicklung unter Druck geraten kann. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich jedoch die Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen können günstigere Alternativen mit vergleichbaren oder besseren Leistungen erreicht werden, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen in Ihrer Situation verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren aktuellen ARAG PKV-Tarif und gibt eine fundierte Empfehlung.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




