ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 528 NW im Profil

Geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt der ARAG mit umfassenden Leistungen und professionellem Anspruch: Der Tarif kombiniert GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus für ambulante und stationäre Behandlung, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und 70% Zahnersatz. Mit einem Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die hochwertigen Leistungsschutz und erweiterte medizinische Optionen wertschätzen.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG hier keine neuen externen Kunden auf, weshalb die Risikogemeinschaft tendenziell schrumpft und die Beitragsentwicklung unter Druck geraten kann. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich jedoch die Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen können günstigere Alternativen mit vergleichbaren oder besseren Leistungen erreicht werden, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen in Ihrer Situation verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren aktuellen ARAG PKV-Tarif und gibt eine fundierte Empfehlung.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Modell: Auswirkungen für Ihre Versicherung

Der ARAG 205, 240, 528 NW ist nicht mehr für neu eintretende Kunden außerhalb des Versicherers offen. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe nur noch aus bestehenden Kunden besteht und sich naturgemäß verkleinert. Diese Dynamik führt dazu, dass Beitragssteigerungen bei geschlossenen Tarifen oft ausgeprägter ausfallen als bei offenen Risikogemeinschaften, da sich die Kostenentwicklung auf eine schrumpfende Versichertenbasis verteilt.

Bestandsversicherte der ARAG können jedoch von einem wichtigen Recht profitieren: Der §204 VVG ermöglicht einen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers. Geschlossene Tarife sind häufig nicht mehr aktiv im Markt präsent, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Wissen zu diesen Bestandstarifen und kann passgenaue Empfehlungen geben, die zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der ARAG

Ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist durch die gesetzliche Regelung des §204 VVG möglich. Dabei gelten für Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung besondere Regeln: Häufig sind in vielen Fällen keine erneuten Gesundheitsfragen erforderlich, und bestehende Altersrückstellungen werden in der Regel berücksichtigt. Ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt vom spezifischen Tarifwechsel ab und muss individuell geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche günstiger gewordenen ARAG-Tarife zu Ihrem Versicherungsprofil passen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen. Jetzt anmelden und eine individuelle Bewertung erhalten.

Beitragserhöhung im 205, 240, 528 NW: Auswege durch Tarifoptimierung

Der geschlossene Status dieses Tarifs führt dazu, dass Beitragssteigerungen stärker ausfallen können als bei offenen Tarifen. Die schrumpfende Versichertengruppe und die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen wirken sich besonders aus, wenn weniger Versicherte die Gesamtkosten tragen. Viele Bestandsversicherte sehen sich mit spürbar höheren Prämien konfrontiert.

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG bietet einen praktischen Ausweg: Häufig gibt es aktuell angebotene Tarife desselben Versicherers mit moderaterer Prämienentwicklung und vergleichbaren Leistungen. Eine Neuaushandlung mit Blick auf Selbstbehalt und Leistungsumfang kann in vielen Fällen zu einer günstigeren Prämienkombination führen. Prüfen Sie die aktuelle Entwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die langfristigen Trends zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, wie viel Sparpotenzial in Ihrer persönlichen Situation liegt. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen eine konkrete Wechseloption empfehlen.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 528 NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung mit GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen-Erstattung von 105 EUR plus volle Kosten für Gläser und Kontaktlinsen und 100% Erstattung aus offenem Hilfsmittelkatalog. Stationär werden Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und Psychotherapie abgedeckt. Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie werden zu 70% erstattet, mit jährlichen Höchstgrenzen von maximal 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass die ARAG keine neuen externen Kunden in diesen Tarif aufnimmt. Für bestehende Versicherte der ARAG bedeutet dies eine schrumpfende Risikogemeinschaft und tendenziell überdurchschnittliche Beitragssteigerungen, da sich die medizinischen Kosten auf weniger Versicherte verteilen. Allerdings können Bestandsversicherte des Versicherers einen internen Tarifwechsel erwägen.
Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Er positioniert sich im moderaten mittleren Bereich und reduziert die Gesamtprämie im Vergleich zu Tarifen ohne Selbstbehalt, während vollständiger Schutz oberhalb der Selbstbeteiligung besteht.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. In vielen Fällen sind keine erneuten Gesundheitsfragen erforderlich, und Ihre Altersrückstellungen werden häufig berücksichtigt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Alternativen verfügbar sind. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen in vollem Umfang übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Ob ein Wechsel lohnend ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Angebot ab. Der geschlossene Status und die damit verbundene Beitragsentwicklung sprechen für eine Überprüfung. Viele jüngere oder ältere Versicherte finden in neueren offenen Tarifen der ARAG bessere Prämienstabilität bei vergleichbaren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und zeigt Ihnen, ob und um wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert