ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 528 im Detail

Der offene Unisex-Tarif 205, 240, 528 der ARAG positioniert sich als Tarif der Neue-Welt-Generation mit großzügigen Leistungsmerkmalen. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro kombiniert dieser Tarif Erstattungen, die über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehen, mit Chefarztbehandlung im stationären Bereich und einem offenen Hilfsmittelkatalog. Die Zahnersatzquote von 70 Prozent und bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr unterstreichen die umfassende Ausrichtung auf aktuelle Versichertenbedürfnisse.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende ARAG-Versicherte eine attraktive Optimierungsmöglichkeit darstellen, wenn die gegenwärtigen Prämien oder Leistungen nicht mehr passen. Da dieser Tarif offen ist, profitiert er von einer ausgewogenen Altersstruktur und tendenziell stabileren Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zum oder innerhalb des ARAG PKV-Tarifs für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen offenen Tarif wie den 205, 240, 528 attraktiv?

Der ARAG 205, 240, 528 nimmt aktiv Neukunden auf und profitiert dadurch von einer ausgewogenen Altersstruktur. Offene Tarife ziehen kontinuierlich jüngere Versicherte an, was das Durchschnittsalter des Versichertenkollektivs stabilisiert und damit auch Beitragserhöhungen bremst. Diese Dynamik unterscheidet sich deutlich von geschlossenen Tarifen, deren schrumpfende Risikogemeinschaft zu höheren Kostenumlagen führt.

Für bestehende ARAG-Versicherte bedeutet die Offenheit des Tarifs außerdem, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eine realistische Optimierungschance bietet. Offene Tarife werden aktiv vom Versicherer gepflegt und beworben, daher sind die Wechselvoraussetzungen transparenter und die Chancen auf bessere Konditionen tendenziell höher.

Tarifwechsel im ARAG 205, 240, 528: Was ist möglich?

Nur wenn Sie bereits bei der ARAG versichert sind, steht Ihnen der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu. Das bedeutet: Sie können innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, und in vielen Fällen werden die bestehenden Altersrückstellungen übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation genau und empfiehlt Ihnen die beste Wechselstrategie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen es gibt und wie Sie innerhalb der ARAG profitieren können - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung beim ARAG 205, 240, 528: Handlungsoptionen

Der ARAG 205, 240, 528 ist ein moderner Tarif, der wie alle PKV-Tarife den steigenden Gesundheitskosten ausgesetzt ist. Zwar profitiert dieser offene Tarif von einer stabilen Altersstruktur, doch medizinische Teuerungen und sinkende Kapitalerträge führen auch hier regelmäßig zu Beitragsanpassungen. Das ist kein Ausfallgrund - es ist ein Signal, Ihre Versicherung zu überprüfen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann Ihnen oft helfen, Prämien einzusparen, ohne dabei auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Landingpage, um zu sehen, wie sich die Beiträge entwickelt haben. Ob für Sie ein Wechsel infrage kommt und welcher Tarif besser zu Ihrem Budget passt, klären wir in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Einschätzung von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 528

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen mit 105 Euro für Brillengestelle, 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr oder bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen. Im Zahnbereich zahlt die ARAG 70 Prozent für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie (mit Jahreshöchstgrenzen von 1.025 Euro im 1. Jahr und 2.050 Euro im 2. Jahr). Hilfsmittel werden zu 100 Prozent erstattet, bei Rechnungen ab 1.000 Euro ist eine vorherige Zusage erforderlich. Stationär kommt die Chefarztbehandlung hinzu, ebenfalls über GOÄ-Höchstsätze.
Der ARAG 205, 240, 528 ist ein offener Tarif. Das heißt: Er nimmt aktiv Neukunden auf und profitiert von einer ausgewogenen Altersstruktur. Für bestehende ARAG-Versicherte bedeutet dies, dass ein Tarifwechsel innerhalb des Hauses eine stabile Option ist, da die Risikogemeinschaft nicht schrumpft und Beitragsentwicklungen tendenziell moderater ausfallen als in geschlossenen Tarifen.
Der Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen sowie für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Mit 440 Euro liegt dieser Tarif im Standard-Mittelfeld des ARAG-Portfolios. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist typisch für moderne PKV-Tarife, die aktuelle Kostensteigerungen durch eine moderate Selbstbeteiligung adressieren.
Ja, wenn Sie bei der ARAG versichert sind, steht Ihnen der interne Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Sie können zu einem günstigeren ARAG-Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und oft ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übertragung Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Analyse Ihres Falls entscheiden.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie jung sind oder wenige Vorerkrankungen haben, könnte ein günstigerer ARAG-Tarif mit höherem Selbstbehalt sinnvoll sein. Sind Sie älter oder mit chronischen Erkrankungen versichert, zahlt sich die großzügige Leistungsgarantie (GOÄ über Höchstsatz, 70% Zahnersatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen) oft aus - hier ist ein Wechsel zu einem sparsameren Tarif möglicherweise keine gute Idee. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren Fall und zeigt Ihnen, ob und welcher Tarifwechsel für Sie wirtschaftlich und leistungstechnisch optimal ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert