ARAG 205, 240, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 528 im Detail
Der offene Unisex-Tarif 205, 240, 528 der ARAG positioniert sich als Tarif der Neue-Welt-Generation mit großzügigen Leistungsmerkmalen. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro kombiniert dieser Tarif Erstattungen, die über die GOÄ-Höchstsätze hinausgehen, mit Chefarztbehandlung im stationären Bereich und einem offenen Hilfsmittelkatalog. Die Zahnersatzquote von 70 Prozent und bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr unterstreichen die umfassende Ausrichtung auf aktuelle Versichertenbedürfnisse.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende ARAG-Versicherte eine attraktive Optimierungsmöglichkeit darstellen, wenn die gegenwärtigen Prämien oder Leistungen nicht mehr passen. Da dieser Tarif offen ist, profitiert er von einer ausgewogenen Altersstruktur und tendenziell stabileren Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zum oder innerhalb des ARAG PKV-Tarifs für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




