ARAG 205, 240, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 529 AW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt, den die ARAG Krankenversicherungs-AG für Bestandsversicherte bietet: Der Tarif 205/240/529 AW kombiniert GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen mit großzügiger Zahnersatz-Finanzierung. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr, ambulanter Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im stationären Bereich und 80-prozentiger Zahnersatz-Erstattung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die umfassende Leistungen mit moderatem Kostenbeteiligungsrisiko schätzen.
Geschlossene Bestandstarife der alten Welt sind für neue Kunden nicht mehr zugänglich, und ihre Versichertenkollektive schrumpfen über die Zeit. Dieser Effekt kann zu Beitragserhöhungen beitragen. Allerdings haben bestehende ARAG-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in bessere oder kostengünstigere Tarife zu wechseln - ohne dabei automatisch vom neuen Anbieter erneut durchleuchtet zu werden, und häufig unter Mitnahme der aufgebauten Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer Gesundheit und Anforderungen.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




