ARAG 205, 240, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 529 im Detail
Der offene Unisex-Tarif 205, 240, 529 der ARAG kombiniert umfassende Leistungen mit moderater Selbstbeteiligung. Mit einer Selbstbeteiligung von 440 Euro pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung im neuen Tarifbestand. Die ambulante Versorgung umfasst 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro (Laser-Operationen), Naturheilverfahren und einen offenen Hilfsmittelkatalog mit bis zu 100% Erstattung. Im stationären Bereich sichert die Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer Wahlfreiheit, während die Zahnversicherung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz besticht.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 205, 240, 529 von einer ausgeglichenen Risikogemeinschaft durch aktive Neukunden-Akquisition, was tendenziell zu moderateren Beitragsanpassungen führt. Dennoch können auch in offenen Tarifen Beitragserhöhungen entstehen, wenn medizinische Kostensteigerungen anfallen. Versicherte dieses Tarifes haben Gelegenheit, bei wirtschaftlicher Optimierung über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG zu prüfen, ob andere Tarife ähnliche Leistungen zu niedrigeren Beiträgen bieten - häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif 205, 240, 529 auf und zeigt konkrete Alternativen beim gleichen Versicherer auf.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




