ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 540 AW im Detail

Der ARAG 205, 240, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit überzeugenden Leistungen: Ambulante und stationäre Behandlung erfolgen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sind abgedeckt, Sehhilfen werden mit 105 Euro für Gestell plus volle Kostenübernahme der Gläser unterstützt. Im stationären Bereich regelt der Tarif die Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Die Zahnleistungen umfassen 100 Prozent für Behandlung und Inlays sowie 60 Prozent für Zahnersatz mit gestaffelter jährlicher Summenbegrenzung bis 9.225 Euro.

Als geschlossener Tarif steht dieser für Neukunden nicht mehr zur Verfügung, aber Bestandsversicherte derselben Versicherungsgesellschaft können ihn durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Anspruch nehmen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Tarifwechsel zu einem Neukundenprodukt kann in vielen Fällen Prämienersparnis bringen und den Gesundheitszustand neu bewerten, was zu besseren Konditionen führen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet Ihre individuellen Optionen im ARAG PKV-Tarif und zeigt Sparpotenzial auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen ARAG-Tarif?

Der Tarif wird seit geraumer Zeit nicht mehr neu abgeschlossen; sein Versichertenbestand schrumpft kontinuierlich. Das führt zu einer demografischen Verschiebung: Das Durchschnittsalter der Risikogemeinschaft steigt, gleichzeitig sinkt die Beitragsspreizung über mehr Versicherte. Folge sind Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Gesamtmarkt-Durchschnitt liegen. Bestehende Versicherte desselben Anbieters dürfen laut §204 VVG jedoch in neu entwickelte Tarife der gleichen ARAG wechseln.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern nicht aktiv kommuniziert und erscheinen nicht in Standard-Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch solcher Bestandstarife und kann konkret einschätzen, ob ein Wechsel zu modernen ARAG-Varianten wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Altersrückstellungen dabei erhalten bleiben.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Ihre Chancen nach §204 VVG

Sie können als ARAG-Versicherter diesen Tarif in einen günstigeren Tarif derselben Gesellschaft wechseln. Ein solcher interner Tarifwechsel nach §204 VVG erfordert in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung; in vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen teilweise oder komplett mitgenommen. Allerdings hängen Art und Umfang der Altersrückstellungsübernahme sowie erforderliche Gesundheitsfragen vom konkreten Tarifpaar ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

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Beitragserhöhung im ARAG 205, 240, 540 AW - Tarifwechsel als Lösung

Dieser alte Bisex-Tarif wurde vor vielen Jahren konzipiert und ist seither im Status geschlossen. Die kontinuierliche Schrumpfung des Versichertenbestandes verursacht ungünstige Umlageprozesse: Weniger junge Versicherte teilen sich die Kosten der älter werdenden Gruppe. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen. Die Folge sind Prämiensprünge, die deutlich höher ausfallen als bei offenen Tarifen mit stabiler Demografie.

Ein Tarifwechsel zu einer modernen ARAG-Variante kann diese Kostenspirale unterbrechen. Häufig profitieren Sie dann von besserer Altersstruktur des jüngeren Kollektivs und oft auch von besseren Leistungen bei gleichzeitig niedrigerem Beitrag. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung Ihres Tarifs nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert dann die beste Wechseloption für Ihre Situation. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 540 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und 105 Euro für das Brillengestell mit voller Kostenübernahme der Gläser und Kontaktlinsen. Stationär regelt er die Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, ebenfalls über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Bei der zahnmedizinischen Versorgung übernimmt der Tarif 100 Prozent der Zahnbehandlung, 100 Prozent der Inlays, 60 Prozent des Zahnersatzes und 60 Prozent der Kieferorthopädie, allerdings mit gestaffelten jährlichen Summenbegrenzungen (maximal 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr). Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen, auch Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme.
Der Tarif ist geschlossen - er wird seit Jahren nicht mehr für externe Neukundinnen und Neukunden abgeschlossen. Das bedeutet: Die Versichertengruppe wird nicht mehr erweitert, sondern schrumpft altersbedingt kontinuierlich. Dies führt zu ungünstigen Umlageprozessen und überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht allerdings weiterhin die Möglichkeit, intern in modernere Tarife zu wechseln und von besseren Kollektivdynamiken zu profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 440 Euro und gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Dies positioniert den Tarif im mittleren SB-Segment - nicht gebührenfrei, aber auch nicht im hohen Bereich. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr erhoben und greift bei jeder Inanspruchnahme, wenn das Jahresbudget nicht aufgebraucht ist.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dabei wechseln Sie zu einem anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft - nicht zu einem anderen Versicherer. Ein solcher Wechsel kann häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen; in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft genau, welche Wechseloptionen für Sie im Fokus liegen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie lange Sie schon versichert sind (aufgebaute Altersrückstellungen), und welche modernen Tarife der ARAG Sie reizen. Für ältere Versicherte mit hohen Altersrückstellungen ist ein Wechsel besonders lohnenswert, da sie dann von besserer Demografie des neuen Kollektivs profitieren und Beitragssprünge vermeiden. Jüngere Versicherte mit kurzer Versicherungsdauer und guter Gesundheit könnten ebenfalls deutlich sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Faktoren konkret für Ihre Situation und gibt Ihnen eine klare Empfehlung, ob sich der Wechsel lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert