ARAG 205, 240, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 540 AW im Detail
Der ARAG 205, 240, 540 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit überzeugenden Leistungen: Ambulante und stationäre Behandlung erfolgen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sind abgedeckt, Sehhilfen werden mit 105 Euro für Gestell plus volle Kostenübernahme der Gläser unterstützt. Im stationären Bereich regelt der Tarif die Unterbringung im Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung. Die Zahnleistungen umfassen 100 Prozent für Behandlung und Inlays sowie 60 Prozent für Zahnersatz mit gestaffelter jährlicher Summenbegrenzung bis 9.225 Euro.
Als geschlossener Tarif steht dieser für Neukunden nicht mehr zur Verfügung, aber Bestandsversicherte derselben Versicherungsgesellschaft können ihn durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Anspruch nehmen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Tarifwechsel zu einem Neukundenprodukt kann in vielen Fällen Prämienersparnis bringen und den Gesundheitszustand neu bewerten, was zu besseren Konditionen führen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet Ihre individuellen Optionen im ARAG PKV-Tarif und zeigt Sparpotenzial auf.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




