ARAG 205, 240, 540 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 540 NW im Detail
Der ARAG 205, 240, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einer breiten Leistungspalette, die über die gesetzlichen Höchstsätze hinausgeht. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Versorgung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und umfassende Zahnleistungen. Die Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, während Zahnersatz mit 60 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls zu 60 Prozent abgedeckt sind. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 105 Euro und ein offener Hilfsmittelkatalog runden das Profil ab.
Als geschlossener Tarif profitiert der ARAG 205, 240, 540 NW nicht mehr von neuen Versicherten, weshalb die Risikogemeinschaft in den kommenden Jahren schrumpft. Dies kann zu höheren Beitragssteigerungen führen als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukundenaufnahme. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in günstigere oder leistungsreichere Tarife der ARAG wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien erreichen, und häufig werden Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen in Ihrer Situation möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob sich ein Tarifwechsel beim ARAG PKV-Tarif lohnt und welche Alternativtarife zu Ihren Bedürfnissen passen.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




