ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 540 NW im Detail

Der ARAG 205, 240, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einer breiten Leistungspalette, die über die gesetzlichen Höchstsätze hinausgeht. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Versorgung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und umfassende Zahnleistungen. Die Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, während Zahnersatz mit 60 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls zu 60 Prozent abgedeckt sind. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 105 Euro und ein offener Hilfsmittelkatalog runden das Profil ab.

Als geschlossener Tarif profitiert der ARAG 205, 240, 540 NW nicht mehr von neuen Versicherten, weshalb die Risikogemeinschaft in den kommenden Jahren schrumpft. Dies kann zu höheren Beitragssteigerungen führen als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukundenaufnahme. Bestehende ARAG-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in günstigere oder leistungsreichere Tarife der ARAG wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien erreichen, und häufig werden Altersrückstellungen in den neuen Tarif übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen in Ihrer Situation möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob sich ein Tarifwechsel beim ARAG PKV-Tarif lohnt und welche Alternativtarife zu Ihren Bedürfnissen passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für ARAG-Versicherte bedeutet

Der ARAG 205, 240, 540 NW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, gehört aber zu den Tariffamilien, in die bestehende ARAG-Versicherte weiterhin im Rahmen des §204 VVG wechseln können. Das schrumpfende Versichertenkollektiv bei geschlossenen Tarifen führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Kosten auf eine kleinere Gruppe von Versicherten verteilt werden. Für Bestandskunden bedeutet dies: Ohne Optimierungsmaßnahmen können Prämien schneller steigen als in offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur.

Ältere geschlossene Tarife werden oft aus dem aktiven Vertrieb genommen und erscheinen nicht mehr in Standardvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über die ARAG-Tariflandschaft, einschließlich geschlossener Module wie der 205, 240, 540 NW. Er kann einschätzen, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder besseren Tarif innerhalb der ARAG für Ihre Situation passt und welche Wechselrechte Ihnen konkret zustehen.

Tarifwechsel in der ARAG: Chancen nutzen

Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb der ARAG nach §204 VVG den Tarif zu wechseln. Dies ist ein interner Wechsel ohne Versichererwechsel. Bei einem Tarifwechsel werden Altersrückstellungen in den meisten Fällen in vollem Umfang oder teilweise übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Die genauen Bedingungen - insbesondere, ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden - müssen im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif (205, 240, 540 NW), vergleicht ihn mit verfügbaren Alternativen innerhalb der ARAG und zeigt auf, wie viel Sie möglicherweise sparen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung: Handlungsoptionen im 205, 240, 540 NW

Der geschlossene Status des ARAG 205, 240, 540 NW führt zu einer ungünstigen Kostenentwicklung: Die Versichertenbasis schrumpft, wodurch reguläre medizinische Kostensteigerungen und der demografische Alterungsprozess größere Beitragslücken erzeugen. Die Neue-Welt-Module der ARAG können daher schneller teurer werden als offene Tarife mit stabiler Altersstruktur und Neukundenaufnahme.

Der Schlüssel zur Beitragsbremse liegt häufig im §204 VVG Tarifwechsel: Innerhalb der ARAG gibt es oft jüngere oder offene Module, die zu ähnlichen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Prämien führen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG an, um die langfristigen Trends zu verstehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse decken wir konkrete Wechseloptionen auf und zeigen Ihnen den Weg zu einer optimierten Prämie. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 540 NW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und Sehhilfen bis 105 Euro (bei Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrien). Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Das Hilfsmittelverzeichnis ist offen: Standardhilfsmittel werden zu 100% erstattet, auch Dialysegeräte. Im Krankenhaus erhalten Sie Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie und GOÄ über Höchstsatz. Der Selbstbehalt beträgt 440 Euro jährlich und gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Der ARAG 205, 240, 540 NW ist ein geschlossener Tarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Das bedeutet, die Versichertenbasis bleibt konstant oder schrumpft, während die Kosten auf diese fixe Gruppe verteilt werden. Geschlossene Tarife sind besonders anfällig für überdurchschnittliche Beitragssteigerungen, da der Risikoausgleich mit jüngeren Versicherten fehlt. Für Bestandsversicherte der ARAG bietet sich daher ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder besseren Modul an.
Der Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr und gilt unbegrenzt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen sowie für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren Bereich: höher als selbstbehaltsfreie Tarife, aber deutlich unter High-SB-Varianten. Pro Versicherungsjahr werden nur 440 Euro fällig, danach erfolgt die volle Erstattung.
Ja. Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG nach §204 VVG den Tarif zu wechseln - dies ist ein Tarifwechsel beim gleichen Versicherer, nicht zum Konkurrenten. Altersrückstellungen werden häufig zu großen Teilen oder vollständig mitgenommen, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Der genaue Umfang hängt vom Zielmodul ab. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und welche Altersrückstellungen Sie mitnehmen können, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen, der Ihren Einzelfall prüft.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen ist, drohen langfristig steigende Prämien. Jüngere ARAG-Kunden mit stabiler Gesundheit profitieren oft erheblich vom Wechsel zu einem offeneren Tarif oder einem neueren Modul mit besseren Altersstrukturen - und das häufig ohne Leistungseinbußen. Älter versicherte oder Versicherte mit Vorerkrankungen sollten prüfen, ob die stabilen Leistungen des 205, 240, 540 NW (GOÄ über Höchstsatz, 60% Zahnersatz) nicht doch das beste Angebot in der ARAG darstellen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm untersucht Ihre individuelle Situation und empfiehlt objektiv, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert