ARAG 205, 240, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 548 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 240, 548 AW kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit gezieltem Zahnschutz. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro jährlich und Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus bietet dieser Tarif der Alten Welt eine kostengünstigere Alternative zu neuen Risikogemeinschaften. Die 70-prozentigen Zahnersatz-Leistungen, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und unbegrenzte Vorsorge ohne Altersgrenze zeichnen das Profil aus, das vor allem für etablierte Versichertengruppen entwickelt wurde.
Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und sehen daher häufig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG zu einem aktuellen Tarif mit jüngerer Risikostruktur kann in vielen Fällen Prämienersparnisse ermöglichen. In der Regel können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig sind vergleichbare Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zugänglich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm gezielt für Ihren ARAG PKV-Tarif Optimierungsmöglichkeiten identifiziert und Sie zur besseren Tarifwahl berät.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




