ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 548 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 240, 548 AW kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit gezieltem Zahnschutz. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro jährlich und Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus bietet dieser Tarif der Alten Welt eine kostengünstigere Alternative zu neuen Risikogemeinschaften. Die 70-prozentigen Zahnersatz-Leistungen, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und unbegrenzte Vorsorge ohne Altersgrenze zeichnen das Profil aus, das vor allem für etablierte Versichertengruppen entwickelt wurde.

Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und sehen daher häufig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG zu einem aktuellen Tarif mit jüngerer Risikostruktur kann in vielen Fällen Prämienersparnisse ermöglichen. In der Regel können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig sind vergleichbare Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zugänglich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm gezielt für Ihren ARAG PKV-Tarif Optimierungsmöglichkeiten identifiziert und Sie zur besseren Tarifwahl berät.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ARAG 205, 240, 548 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Der ARAG 205, 240, 548 AW ist daher nur für bestehende Versicherte der ARAG zugänglich, etwa im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG. Diese Tarife wurden in früheren Jahren konzipiert und prägen oft das Versicherungsportfolio älterer Risikogemeinschaften. Da die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst, sondern altert und schrumpft, entstehen demografische Kostendruck-Szenarien, die zu wiederholten Beitragserhöhungen führen.

Dennoch können bestehende Versicherte aktiv vom internen Tarifwechsel Gebrauch machen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat umfassende Kenntnisse über geschlossene Tarife und kann sowohl diese Tarife als auch verfügbare Wechselziele analysieren und empfehlen. Eine individuelle Bewertung ist entscheidend, da jede Risikogemeinschaft ihre eigenen Kostendynamiken hat.

Wie funktioniert ein Tarifwechsel beim ARAG 205, 240, 548 AW?

Als bestehender Versicherter der ARAG können Sie nach §204 VVG in andere ARAG-Tarife innerhalb der gleichen Versichertengruppe wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine neue Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Zieltarife sinnvoll sind und wie der konkrete Wechselprozess abläuft. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine auf Ihre Situation abgestimmte Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 205, 240, 548 AW: Welche Handlungsoptionen habe ich?

Der ARAG 205, 240, 548 AW als geschlossener Tarif der Alten Welt ist von Natur aus anfällig für Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft altert und schrumpft. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge verstärken diesen Trend zusätzlich. Eine Beitragserhöhung in diesem Tarif ist kein isoliertes Phänomen, sondern strukturell bedingt.

Die naheliegende Reaktion ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Häufig ermöglicht ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif stabilere Prämienentwicklungen, wobei Ihre Altersrückstellungen oft mitgenommen werden können und die Leistungen gleich oder besser ausfallen. Vergleichen Sie zunächst die Entwicklung der Beitragssätze über Jahre hinweg in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die langfristigen Kostentrends einzuschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkrete Wechselalternativen und deren finanzielle und leistungsmäßige Auswirkungen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 70% erstattet, Zahnersatz ebenfalls zu 70% mit jährlichen Maximalbeträgen von 1.025 bis 9.225 Euro über 9 Jahre. Psychotherapie ist auf maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt. Sehhilfen werden mit 105 Euro für das Gestell und voller Erstattung der Gläser bezuschusst. Stationär ist Privatarztbehandlung im Doppelzimmer mit GOÄ-Übererstattung und psychotherapeutischer Mitversicherung enthalten. Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Altersgrenzen sind abgedeckt.
Der ARAG 205, 240, 548 AW ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der ARAG können aber weiterhin per Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif hineinwechseln. Geschlossene Tarife dieser Generation sehen tendenziell höhere Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 440 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Bereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) und ist somit ein moderater, aber spürbarer Kostenfaktor im Versicherungsschutz. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im unteren bis mittleren Segment.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist möglich. Sie können zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, häufig mit günstigeren Beitragssätzen, da neuere Tarife von jüngeren Risikogemeinschaften profitieren. In den meisten Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen für Sie geeignet sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieltarifen ab. Für Versicherte, die regelmäßig hohe Beitragserhöhungen erleben, ist ein Wechsel oft lohnend, insbesondere wenn ein offener oder neuerer Tarif mit stabilerer Beitragsentwicklung erreichbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet konkret, ob und inwieweit ein Wechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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