ARAG 205, 240, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 548 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 240, 548 NW positioniert sich in der Neuen Welt als Premium-Option mit Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die ambulante Leistung überschreitet die Höchstsätze der GOÄ ebenso wie die stationäre Versorgung und zahnärztliche Behandlung. Ein Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt die Kosten eigenverantwortlich. Im stationären Bereich wird Privatarztbehandlung gewährt, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sind enthalten, und der Zahnersatz wird zu 70 Prozent erstattet. Sehhilfen sind bis 105 Euro pro Gestell abgedeckt, der offene Hilfsmittelkatalog deckt technische Hilfsmittel und Körperersatzstücke ab.
Als geschlossener Tarif nimmt der ARAG 205, 240, 548 NW seit seiner Schließung keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was typischerweise zu einer Verschärfung der Beitragsentwicklung führt. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bietet sich jedoch ein bedeutender Optimierungsweg: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen sichern. Die Altersrückstellungen werden häufig angerechnet, eine Gesundheitsprüfung ist oft entbehrlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und prüft gezielt, ob ein Wechsel im ARAG PKV-Tarif für Sie lohnend ist.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




