ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 548 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 240, 548 NW positioniert sich in der Neuen Welt als Premium-Option mit Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die ambulante Leistung überschreitet die Höchstsätze der GOÄ ebenso wie die stationäre Versorgung und zahnärztliche Behandlung. Ein Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt die Kosten eigenverantwortlich. Im stationären Bereich wird Privatarztbehandlung gewährt, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sind enthalten, und der Zahnersatz wird zu 70 Prozent erstattet. Sehhilfen sind bis 105 Euro pro Gestell abgedeckt, der offene Hilfsmittelkatalog deckt technische Hilfsmittel und Körperersatzstücke ab.

Als geschlossener Tarif nimmt der ARAG 205, 240, 548 NW seit seiner Schließung keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was typischerweise zu einer Verschärfung der Beitragsentwicklung führt. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bietet sich jedoch ein bedeutender Optimierungsweg: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen sichern. Die Altersrückstellungen werden häufig angerechnet, eine Gesundheitsprüfung ist oft entbehrlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und prüft gezielt, ob ein Wechsel im ARAG PKV-Tarif für Sie lohnend ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife der Neuen Welt: Was bedeutet das für den ARAG 205, 240, 548 NW?

Ein geschlossener Tarif der Neuen Welt ist nicht mehr offen für Neukunden von außerhalb der ARAG. Das Versichertenkollektiv des ARAG 205, 240, 548 NW wird von Jahr zu Jahr kleiner, da keine Neuzugänge mehr die Risikogemeinschaft ergänzen. Diese Schrumpfung hat Folgen für die Beitragsentwicklung: Ohne neue, meist jüngere Versicherte muss die Kostendeckung stärker auf dem Rücken des verbleibenden, älter werdenden Bestands lasten, was überdurchschnittliche Beitragserhöhungen begünstigt. Bestehende Versicherte der ARAG profitieren jedoch von einem starken Recht: Gemäß §204 VVG können sie intern in andere Tarife der ARAG wechseln.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Einsicht auch in diese Tarife und kann konkret empfehlen, welcher Tarifwechsel innerhalb der ARAG zu Ihrer individuellen Situation passt und Kostenersparnis ermöglicht.

Tarifwechsel nach §204 VVG im ARAG 205, 240, 548 NW

Ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen ARAG-Versicherung nach §204 VVG ist ein etabliertes Recht für bestehende Versicherte. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen angerechnet werden, ist tarifspezifisch und hängt vom Einzelfall ab. Häufig können bestehende Altersrückstellungen komplett oder teilweise mitgenommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm steht ein detailliertes Verzeichnis aller Tarifwechsel-Kombinationen zur Verfügung, und er prüft für Ihren Fall maßgeschneidert, welche Optionen kostenoptimal sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine personalisierte Einschätzung - beginnen Sie jetzt mit einer Anfrage und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 205, 240, 548 NW - Tarifwechsel als Lösungsweg

Der ARAG 205, 240, 548 NW ist seit seiner Schließung mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, die medizinische Kostensteigerungen und demografische Effekte auf immer weniger Schultern verteilt. Hinzu kommen die Folgen sinkender Kapitalerträge auf den Altersrückstellungen. Beitragserhöhungen sind daher für geschlossene Tarife wie diesen strukturell begründet und leider häufiger anzutreffen als bei offenen Tarifen mit ausreichend stabilem Versichertenkollektiv.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder jüngeren Tarif der ARAG kann in vielen Fällen die Beitragsbelastung spürbar reduzieren. Welche Alternativen konkret verfügbar sind und ob eine Gesundheitsprüfung entfällt oder Altersrückstellungen komplett mitgehen, muss im Einzelfall geklärt werden. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Tarif-Seite dokumentiert die langfristige Prämienentwicklung des ARAG 205, 240, 548 NW und hilft Ihnen, die Dringlichkeit einer Optimierung zu bewerten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet eine konkrete Empfehlung zur Wechseloption, die für Ihre Situation passt - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Analyse.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 548 NW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus ab. Psychotherapie umfasst maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen werden bis 105 Euro für das Gestell plus volle Kostenübernahme für Gläser und Kontaktlinsen erstattet. Der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100 Prozent technischer Hilfsmittel. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 70 Prozent erstattet, ebenso Kieferorthopädie. Im stationären Bereich kommt Privatarztbehandlung hinzu, die ebenfalls über die GOÄ-Höchstsätze hinausgeht.
Der Tarif ist geschlossen - er nimmt keine neuen Kunden von außerhalb auf. Das Versichertenkollektiv wird kontinuierlich kleiner, da nur noch bestehende Versicherte versichert sind und in der Regel keine Neuzugänge mehr hinzukommen. Dies führt zu einer Alterung des Bestands und erhöht die Beitragsdynamik. Für bereits bei der ARAG versicherte Personen bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine wertvolle Option zur Kostenoptimierung.
Der Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlung, stationäre Versorgung, zahnärztliche Leistungen und auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Mit 440 Euro bewegt sich dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und bietet damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen eigenverantwortlicher Kostenbeteiligung und Leistungsumfang.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter haben Sie das Recht zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie dabei zu einem offeneren oder kostenoptimaleren Tarif der ARAG wechseln und Ihre Beitragslast senken. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom individuellen Wechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine verbindliche Einschätzung. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig für Versicherte, die eine Beitragserhöhung erhalten haben oder diese antizipieren, oder die bei gleichbleibender oder besserer Leistung sparen möchten. Ob konkrete Alternativen verfügbar sind, ob Sie älter und damit eingeschränktere Wahlmöglichkeiten haben, oder ob der Tarif mit Ihrer bisherigen Leistungszufriedenheit konkurriert, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer persönlichen Analyse. Ein Blick auf die Beitragshistorie und die verfügbaren Tarifoptionen der ARAG zeigt oft Sparpotenziale auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert