ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 548 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 205, 240, 548 richtet sich an Versicherte, die Wert auf eine umfassende medizinische Versorgung jenseits der Höchstsätze legen. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif der neuen Welt Leistungen auf hohem Niveau: Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung sind Kernmerkmale, die diesen Tarif auszeichnen. Die GOÄ-Leistungen in Ambulanz und Klinik reichen über die Höchstsätze hinaus.

Als offener Tarif profitiert dieser Tarif von einer ausgeglichenen Altersstruktur durch laufende Neuzugänge, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif ist für bestehende Versicherte häufig möglich und kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, während Altersrückstellungen in der Regel ganz oder teilweise übernommen werden können. Die konkrete Machbarkeit hängt von der individuellen Situation ab und erfordert eine Einzelfallprüfung.

Ob ein Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation optimal ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse mit Blick auf den ARAG PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 205, 240, 548 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 205, 240, 548 ein offener Tarif mit Zukunftsaussichten ist

Der ARAG 205, 240, 548 steht Neuversicherten und Wechslern offen, was bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich wächst und sich verjüngt. Dies stabilisiert die Risikostruktur: Die regelmäßige Aufnahme jüngerer Versicherter führt tendenziell zu einer besseren Altersverteilung als in geschlossenen Beständen, was sich langfristig auf die Beitragsentwicklung positiv auswirkt. Für bestehende Versicherte des Tarifs entfällt die Belastung durch schrumpfende Risikogemeinschaften.

Anders als geschlossene Tarife, die aus dem aktiven Marketing genommen sind, wird der ARAG 205, 240, 548 weiterhin aktiv bewirtschaftet. Das bedeutet kontinuierliche Leistungskalibrierung, regelmäßige Überprüfung der Erstattungssätze und eine strukturierte Risikopolitik. Für Versicherte des Tarifs ist dies ein klares Signal: Ein Tarifwechsel zu anderen ARAG-Tarifen bleibt eine realisierbare Option im Rahmen des §204 VVG Wechselrechts.

Tarifwechsel im ARAG 205, 240, 548: Was beim internen Wechsel möglich ist

Innerhalb der ARAG können Versicherte des Tarifs 205, 240, 548 in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Der §204 VVG räumt dieses interne Wechselrecht ein. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif ab und wird individuell geregelt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie detailliert, welche ARAG-Tarife zu Ihrer Situation passen und ob ein Wechsel Ihre Prämien senken kann. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 205, 240, 548 - Handlungsoptionen

Trotz der stabilen Altersstruktur eines offenen Tarifs werden auch beim ARAG 205, 240, 548 Beitragsanpassungen fällig, wenn die medizinischen Kosten überproportional steigen oder die Rentabilität der Versichertengruppe sinkt. Solche Erhöhungen sind Realität in der gesamten PKV, doch Versicherte müssen nicht passiv bleiben. Ein Blick auf die verfügbaren Alternativtarife kann aufzeigen, wo Einsparungen möglich sind - ohne dass Sie für mehr Stabilität den Versicherer wechseln müssen.

Häufig bietet ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG eine Lösung: Der Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder reduziertem Leistungsumfang kann die Prämie deutlich senken, während Sie von Ihrer bisherigen Versichertenlaufzeit profitieren. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung des ARAG-Bestands transparent auf. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um eine konkrete Sparempfehlung zu erhalten - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 548

Der Tarif bietet umfassende Leistungen: ambulante GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung stationär, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 70% Zahnersatz, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laser-Operationen, bis 300 Euro Kontaktlinsen pro Jahr, 105 Euro für Brillengestelle alle 24 Monate und einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung. Die Selbstbeteiligung liegt bei 440 Euro pro Versicherungsjahr. Alternative Heilmethoden sind bis zur Höhe der schulmedizinischen Kosten enthalten, Vorsorge und Impfungen ohne Limits.
Der Tarif ist offen und nimmt weiterhin neue Versicherte auf. Dies bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich erneuert wird und die Altersstruktur ausgeglichen bleibt. Offene Tarife profitieren von dieser Stabilität; die Beitragsentwicklung ist tendenziell moderater als bei geschlossenen Beständen, die unter schrumpfenden Risikogemeinschaften leiden. Für Sie als Versicherte bedeutet dies: Ihr Tarif wird aktiv bewirtschaftet und steht auch anderen ARAG-Versicherten als Wechselalternative offen.
Der Selbstbehalt beträgt 440 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag fällt pro Kalenderjahr an und gilt für alle Leistungsbereiche - ambulant, stationär, zahntechnisch und Vorsorge. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ordnet den Tarif in das Mittelfeld ein: nicht beitragsfrei, aber moderater als höhere Selbstbehalte über 1.000 Euro, die oft in Spitzentarifen zu finden sind. Für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen summiert sich dieser Betrag; für andere kann ein Wechsel zu höherem SB Einsparungen bringen.
Ja, innerhalb der ARAG haben Sie ein Recht auf Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet, Sie können zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was Ihnen einen erheblichen Kostenvorteil sichert. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, aber dies hängt vom Ziel-Tarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur konkreten Prüfung.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Leistungsbedarf ab. Wenn Sie jung sind und die Leistungen des Tarifs nicht vollständig nutzen, kann ein Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt erhebliche Einsparungen bringen. Wenn Sie älter sind, müssen Sie berechnen, ob die Beitragsersparnis die Aufgabe von Leistungen rechtfertigt - hier spielt die Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen eine entscheidende Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert diese Faktoren für Sie und empfiehlt den für Sie wirtschaftlich sinnvollsten Tarif.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 205, 240, 548 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 440 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 205, 240, 548 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 440 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 205, 240, 549 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 440 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert