ARAG 205, 240, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 548 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif ARAG 205, 240, 548 richtet sich an Versicherte, die Wert auf eine umfassende medizinische Versorgung jenseits der Höchstsätze legen. Mit einem Selbstbehalt von 440 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif der neuen Welt Leistungen auf hohem Niveau: Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung sind Kernmerkmale, die diesen Tarif auszeichnen. Die GOÄ-Leistungen in Ambulanz und Klinik reichen über die Höchstsätze hinaus.
Als offener Tarif profitiert dieser Tarif von einer ausgeglichenen Altersstruktur durch laufende Neuzugänge, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif ist für bestehende Versicherte häufig möglich und kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, während Altersrückstellungen in der Regel ganz oder teilweise übernommen werden können. Die konkrete Machbarkeit hängt von der individuellen Situation ab und erfordert eine Einzelfallprüfung.
Ob ein Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation optimal ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse mit Blick auf den ARAG PKV-Tarif.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




