ARAG 205, 240, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 549 AW im Profil
Der ARAG 205, 240, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit Leistungen auf hohem Niveau ausgestattet ist: GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, 440 EUR Selbstbehalt pro Jahr, Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Privatarztbehandlung, 80% Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen (105 EUR Gestell, Gläser und Kontaktlinsen voll) gehören zum Leistungspaket, ebenso umfassende Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Beschränkungen.
Da dieser Tarif seit langem geschlossen ist, wirkt sich die schrumpfende Versichertengruppe auf die Beitragsentwicklung aus. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer neueren Tarifgeneration beim gleichen Versicherer kann in vielen Fällen Beitragsersparnisse bringen, ohne dass gleichzeitig auf Leistungen verzichtet werden muss. Altersrückstellungen werden häufig angerechnet, und die Gesundheitsprüfung fällt je nach Zieldeckung oft aus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den gesamten ARAG-Tarifbestand und kann gezielt aufzeigen, welche modernen Tarife als Optimierungsoption verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wie der ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Lebenssituation passt und ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




