ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 549 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 205, 240, 549 NW bietet umfassende Leistungen auf Basis der neuen Welt. Im ambulanten Bereich erstattet der Tarif GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen, was bei spezialisierter ärztlicher Behandlung zu besserer Kostendeckung führt. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung mit Doppelzimmer, ergänzt durch stationäre Psychotherapie. Im Zahnbereich bietet der Tarif mit 80% Zahnersatzerstattung und 100% für Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie zu 80% eine ausgewogene Absicherung. Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 440 EUR, die Psychotherapie ist auf 50 Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen, externen Kunden mehr auf; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt mittelfristig zu höheren Beitragssteigerungen, was einen Tarifwechsel in den neuen Bestand in vielen Fällen attraktiv macht. Dabei können Altersrückstellungen häufig übernommen und ähnliche oder bessere Leistungen bei niedrigerem Beitrag erreicht werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im ARAG PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim ARAG 205, 240, 549 NW?

Der Tarif ist für Neukunden nicht mehr zugänglich; nur Bestandsversicherte der ARAG können einen internen Wechsel nach §204 VVG realisieren. Geschlossene Tarife verlieren Versicherte durch natürliche Fluktuation oder Wechsel, wodurch die Risikogemeinschaft schrumpft. Dieses Schrumpfen trifft die verbleibenden Versicherten durch überproportionale Beitragserhöhungen, besonders wenn Großkunden abspringen oder der Versichertendurchschnitt altert. Ein rechtzeitiger Wechsel zu einem offenen Tarif des gleichen Versicherers ist daher häufig ein sinnvoller Schritt.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben oder in Vergleichsportalen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch zu älteren Tarifen und kann konkret bewerten, ob und in welche verfügbaren Alternativtarife ein Wechsel ohne Versorgungslücke oder bei Verbesserung der Leistungen möglich ist.

Wechselmöglichkeiten im ARAG 205, 240, 549 NW nutzen

Als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren, offenen Tarifen desselben Versicherers. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen berücksichtigt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkrete Wechselalternativen bei der ARAG und kalkuliert transparent, ob sich ein Wechsel finanziell und leistungsmäßig auszahlt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt dabei auf, welche Tarife zu Ihrer Versicherungshistorie und Ihrem Leistungsprofil passen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 205, 240, 549 NW: Handlungsmöglichkeiten

Der ARAG 205, 240, 549 NW ist ein Tarif der neuen Welt mit hochwertigen Leistungen, weshalb die medizinischen Kostensteigerungen auch in diesem Tarif zu Beitragsanpassungen führen. Hinzu kommt: Als geschlossener Tarif verliert dieser Bestand kontinuierlich Versicherte, was die Umlagefähigkeit der Kosten auf weniger Schultern verteilt und Beiträge zusätzlich belastet. Eine Beitragserhöhung ist daher wahrscheinlicher als in offenen Tarifen mit stabiler oder wachsender Versichertenbasis.

Ein Tarifwechsel zu einem neueren, offenen Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen ist in vielen Fällen die wirtschaftlichere Alternative. Die ARAG bietet über ihre Neuwelt-Produktpalette Alternativen mit stabilerer Beitragsentwicklung an. Den genauen Beitragsanstieg bei Ihrem Versicherer können Sie im Beitragserhöhungs-Chart nachvollziehen, um die Entwicklung Ihres Tarifs einzuordnen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen durchführen und erfahren Sie, welche Optimierungen konkret möglich sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 549 NW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen werden mit 105 EUR für Gestell plus volle Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen erstattet. Stationär sind Privatarztbehandlung mit Doppelzimmer eingeschlossen, ebenso wie stationäre Psychotherapie. Die Hilfsmittel unterliegen einem offenen Katalog mit 100% Erstattung. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Der Selbstbehalt von 440 EUR pro Jahr gilt für alle Leistungsbereiche.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neuversicherten mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenbasis schrumpft, was zu höheren Beitragssteigerungen für die verbleibenden Versicherten führt. Allerdings haben Sie als ARAG-Bestandsversicherter das Recht, intern in andere Tarife desselben Versicherers zu wechseln. Dies ist der Weg zur Optimierung eines geschlossenen Tarifs ohne Versichererwechsel.
Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Er wird pro Versicherungsjahr fällig, sodass der Betrag nach Ablauf eines Jahres wieder aufgefüllt ist. Damit liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment und ist nicht zum selbstbehaltsfreien Premium-Segment zu zählen.
Ja, als ARAG-Bestandsversicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren, offenen Tarifen derselben Versicherung durchführen. In vielen Fällen ist dabei eine Übernahme oder teilweise Anrechnung Ihrer Altersrückstellungen möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen konkret für Ihre Situation passen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, aktuellem Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativtarifen ab. Die geschlossene Natur dieses Tarifs führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, was für Jüngere und Gesunde einen Wechsel zu offenen Neuwelt-Tarifen mit ähnlichen Leistungen oft wirtschaftlich sinnvoll macht. Ältere Versicherte müssen dagegen abwägen, ob erhöhte Gesundheitsbeiträge bei einem Tarifwechsel einen Vorteil zunichtemachen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihre persönliche Situation analysieren und transparent aufzeigen, ob und wann sich ein Wechsel konkret rentiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert