ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 440 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 205, 240, 549: Leistungen und Wechseloptionen

Der offene Unisex-Tarif ARAG 205, 240, 549 der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein moderner Tarif der neuen Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen. Mit einer ambulanten GOÄ-Erstattung über Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, einem offenen Hilfsmittelkatalog (100% ohne Kostenerstattungslimit), Sehhilfen bis 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich und 80% für Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif im preisorientierten Premium-Segment. Der Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr stellt eine moderate Eigenverantwortung dar und ist eine häufige Struktur bei modernen Tarifkonstruktionen.

Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet dieser Tarif interessante Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG. In vielen Fällen können sich Wechsel zu besseren Leistungen oder günstigeren Prämien realisieren lassen, wobei die Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen werden können und häufig keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Diese interne Optimierung ermöglicht es, die Versicherung an veränderte Bedürfnisse anzupassen, ohne den Versicherer wechseln zu müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm evaluiert alle verfügbaren Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif und zeigt auf, ob dieser Tarif optimal zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt440 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

205: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

205: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 205, 240, 549 für offene Tarife besonders?

Der ARAG 205, 240, 549 ist ein offener Tarif, der aktiv neue Versicherte annimmt und von einer ausgeglichenen Altersstruktur profitiert. Dies trägt typischerweise zu moderateren Beitragsentwicklungen bei, da die Risikogemeinschaft kontinuierlich mit jüngeren und älteren Versicherten wächst. Offene Tarife werden intensiver von den Versicherern gepflegt und angeboten, was sich positiv auf die Prämiendynamik auswirkt und das Tarifangebot stabil hält.

Für Versicherte, die bereits bei der ARAG versichert sind, bedeutet der offene Status zusätzlich, dass ein Tarifwechsel zu oder innerhalb dieses Tarifs häufig mit stabilen Bedingungen verbunden ist. Die aktive Marktpositionierung durch den Versicherer macht es möglich, dass unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm alle Leistungsoptimierungsmöglichkeiten transparent evaluieren kann und so die beste individuelle Empfehlung gibt.

Welche Tarifwechseloptionen stehen Ihnen beim ARAG 205, 240, 549 offen?

Bestehende ARAG-Versicherte können gemäß §204 VVG intern zu diesem Tarif wechseln oder von ihm zu anderen ARAG-Tarifen wechseln. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von der individuellen Tarifkombination ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft alle Aspekte des möglichen Wechsels und ermittelt, ob dieser Tarif für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein anderer ARAG-Tarif besser passt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im ARAG 205, 240, 549: Was Sie wissen sollten

Auch bei offenen Tarifen wie dem ARAG 205, 240, 549 können Beitragserhöhungen auftreten, insbesondere durch medizinische Kostensteigerungen, Behandlungsinflation und Zinssatzveränderungen bei den Altersrückstellungen. Der offene Status bedeutet zwar eine grundsätzlich stabilere Altersstruktur, schützt aber nicht vollständig vor Dynamik, die das gesamte PKV-System betrifft. Viele Versicherte nutzen eine Erhöhung als Anlass, ihre Tarifwahl zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig einen Ausweg: Oftmals finden sich alternative ARAG-Tarife mit besseren Prämien, ohne dass Leistungen eingebüßt werden müssen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des Tarifs nachzuvollziehen. Eine genaue Analyse, welcher Tarif für Sie die beste Lösung bietet, erhalten Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 205, 240, 549

Der Tarif leistet ambulant über GOÄ-Höchstsatz hinaus, erstattet bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, bis zu 1.000 EUR für Laser-Augenkorrektionen einmalig, bis zu 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich und 100% für Hilfsmittel (mit Vorgenehmigung ab 1.000 EUR Rechnungsbetrag). Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 80% erstattet, mit jährlichen Limits von 1.025 EUR im ersten bis 9.225 EUR im neunten Versicherungsjahr.
Der ARAG 205, 240, 549 ist ein offener Tarif, der aktiv neue Kunden akzeptiert. Dies führt typischerweise zu einer stabilen Altersstruktur und moderateren Beitragssteigerungen als geschlossene Tarife. Der offene Status bedeutet auch, dass der Versicherer diesen Tarif kontinuierlich am Markt pflegt und weiterentwickelt, was für bestehende Versicherte von Vorteil ist.
Der Selbstbehalt beträgt 440 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der Versicherten eine gewisse Eigenverantwortung zuweist, ohne sie durch zu hohe Zuzahlungen zu belasten. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im kostenbewussten Premium-Segment.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG intern wechseln. In vielen Fällen lassen sich günstigere Alternativen mit gleichen oder besseren Leistungen realisieren, und häufig werden die Altersrückstellungen übernommen. Ob ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die konkreten Optionen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie jüngere Altersgruppen oder deutlich bessere Prämien im ARAG-Portfolio sehen und Ihre Leistungsanforderungen erhalten bleiben. Da dieser Tarif bereits über Höchstsatz und gute Zahnquoten (80%) positioniert ist, kommt ein Wechsel eher infrage, wenn Sie mit den 440 EUR Selbstbehalt unzufrieden sind oder kostengünstiger versichert sein möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm evaluiert dies im Detail und empfiehlt Ihnen die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert