ARAG 205, 240, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 205, 240, 549: Leistungen und Wechseloptionen
Der offene Unisex-Tarif ARAG 205, 240, 549 der ARAG Krankenversicherungs-AG ist ein moderner Tarif der neuen Welt mit attraktiven Leistungsmerkmalen. Mit einer ambulanten GOÄ-Erstattung über Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, einem offenen Hilfsmittelkatalog (100% ohne Kostenerstattungslimit), Sehhilfen bis 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich und 80% für Zahnersatz positioniert sich dieser Tarif im preisorientierten Premium-Segment. Der Selbstbehalt von 440 EUR pro Versicherungsjahr stellt eine moderate Eigenverantwortung dar und ist eine häufige Struktur bei modernen Tarifkonstruktionen.
Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet dieser Tarif interessante Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG. In vielen Fällen können sich Wechsel zu besseren Leistungen oder günstigeren Prämien realisieren lassen, wobei die Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen werden können und häufig keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Diese interne Optimierung ermöglicht es, die Versicherung an veränderte Bedürfnisse anzupassen, ohne den Versicherer wechseln zu müssen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm evaluiert alle verfügbaren Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif und zeigt auf, ob dieser Tarif optimal zu Ihrer Situation passt.
Basismerkmale
205: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
205: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
205: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
205: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
205: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




