ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 520 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 220, 520 richtet sich an Versicherte, die Wert auf umfassende medizinische Versorgung ohne Altersgrenzen legen. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Versicherungsjahr und Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung bietet dieser Neue-Welt-Tarif eine solide Basis. Besonders hervorzuheben sind die GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus in ambulanten und stationären Bereichen, die großzügigen Psychotherapie-Sitzungen (50 pro Jahr) und ein offener Hilfsmittelkatalog ohne pauschale Obergrenzen.

Als offener Tarif profitiert die ARAG 207, 220, 520 von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukundenaufnahme, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Allerdings sollten Bestandsversicherte diesen Tarif regelmäßig prüfen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen bessere Optionen für die Einzelsituation eröffnen, insbesondere wenn Leistungsmerkmale wie Selbstbehalt oder Zahnersatz-Prozentsatz nicht optimal passen. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen; eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihre aktuelle Abdeckung bewertet und ARAG PKV-Tarif-Optimierungen für Ihr Profil identifiziert.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 220, 520 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif mit stabiler Risikogemeinschaft

Die ARAG 207, 220, 520 nimmt aktiv Neukunden auf und profitiert somit von einer ausgeglichenen Altersstruktur. Das ist nicht selbstverständlich bei modernen Neuen-Welt-Tarifen, die oft mit straffer Kalkulation starten. Die offene Struktur bedeutet, dass die Risikogemeinschaft wächst und sich nicht demografisch verengt wie bei geschlossenen Bestandstarifen. Für Versicherte heißt das: Beitragssteigerungen entstehen zwar durch medizinische Kostensteigerungen, werden aber nicht durch das Schrumpfen des Versichertenkollektivs zusätzlich verschärft.

Offene Tarife profitieren oft von aktivem Management und marktgerechter Anpassung. Allerdings ist es als Bestandsversicherter wichtig zu wissen, dass auch dieser Tarif nicht automatisch die beste Wahl für Ihre Situation bleibt. Der Markt bietet alternativ möglicherweise günstigere Tarife bei ähnlichen Leistungen oder bessere Tarifkombinationen bei niedrigerem Selbstbehalt.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG

Der Wechsel in einen anderen Tarif der gleichen ARAG-Versicherung ist jederzeit möglich. Bei einem solchen internen Tarifwechsel bleiben Ihre Altersrückstellungen in der Regel vollständig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Das spart Kosten und Zeit. Voraussetzung ist die Einhaltung der Kündigungsfristen und die Berücksichtigung tarifspezifischer Regeln. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie gemeinsam mit unserem Team klären, welche Wechseloptionen innerhalb der ARAG zu Ihrer Situation passen und ob Sie damit niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichen können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt Ihnen konkrete Wechselwege auf, um Ihre Versicherungslücken zu schließen und Ihre Kosten zu optimieren. Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im offenen Tarif verstehen

Der Grund für Beitragserhöhungen liegt nicht primär in der Tarifstruktur selbst, sondern in den medizinischen Kostensteigerungen und den Kapitalertragsrückgängen der Rückversicherungen. Da die ARAG 207, 220, 520 ein offener Unisex-Tarif ist, hat die Versicherung die Chance, durch Neukundenaufnahme die demografische Last zu verteilen. Dennoch sind mehrjährige Steigerungen auch hier zu beobachten, besonders wenn Sie hohe Leistungen in Anspruch nehmen oder die Prämien lange nicht angepasst wurden.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann helfen: In vielen Fällen finden sich Tarife mit moderateren Beitragssätzen, die gleichzeitig die wesentlichen Leistungen des 207, 220, 520 erhalten oder sogar verbessern (etwa durch niedrigeren Selbstbehalt, höhere Zahnersatz-Prozentsätze oder günstigere Prämien trotz besserer Leistungen). Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG, um die Entwicklung zu verstehen. Mit <strong>unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse</strong> erhalten Sie eine durchgerechnete Empfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 520

Der Tarif übernimmt ambulante Behandlungen bis über den GOÄ-Höchstsatz hinaus mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 300 EUR (Kontaktlinsen) oder 105 EUR (Brillen) jährlich, sowie bis zu 1.000 EUR für LASIK-Operationen einmalig pro Auge. Stationär: Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, Psychotherapie abgedeckt. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60%, Kieferorthopädie 60%, mit jährlichen Deckungsgrenzen von 1.025 EUR im 1. Jahr und 2.050 EUR ab dem 2. Jahr. Offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung bis 1.000 EUR, darüber 80% für Standardausführung. Selbstbehalt: 550 EUR pro Versicherungsjahr.
Es handelt sich um einen offenen Unisex-Tarif. Das bedeutet, dass die ARAG aktiv neue Kunden aufnimmt und die Versichertengruppe wächst statt zu schrumpfen. Diese Struktur führt tendenziell zu stabiler Beitragsentwicklung, da medizinische Kostensteigerungen auf eine wachsende Basis verteilt werden. Für Bestandsversicherte bedeutet der Offen-Status oft ein moderateres Beitragswachstum im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen, wo die Risikogemeinschaft altert und schrumpft.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Das ist ein mittleres Selbstbehalt-Niveau: niedriger als Hochselbstbehalt-Tarife (>1.000 EUR), aber höher als Tarife mit 200-300 EUR oder keinem Selbstbehalt. Er kommt zum Tragen bei jedem Versicherungsfall, es sei denn, für einzelne Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Mit diesem Niveau zahlen Sie mit, sparen aber zugleich bei der Monatsprämie.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. In vielen Fällen sind Ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel vollständig übertragbar, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Das eröffnet die Chance auf niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen zur Verfügung stehen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, ist ein Tarifwechsel meist aussichtsreich, da die Altersrückstellungen groß sind und beim Wechsel helfen, die Prämie zu senken. Jüngere Versicherte profitieren ebenfalls, besonders wenn der aktuelle Selbstbehalt zu hoch liegt oder die Zahnersatz-Quote (derzeit 60%) nicht optimal passt. Ein Wechsel lohnt sich auch, wenn regelmäßige Beitragserhöhungen anfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Einzelfall, ob und wie Sie Versicherungslücken schließen und die Prämie optimieren können.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 207, 220, 528 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 550 € · 70% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 207, 220, 528 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 550 € · 70% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 207, 220, 528
● Offen ⊕ Unisex
SB: 550 € · 70% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert