ARAG 207, 220, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 520 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 220, 520 richtet sich an Versicherte, die Wert auf umfassende medizinische Versorgung ohne Altersgrenzen legen. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Versicherungsjahr und Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung bietet dieser Neue-Welt-Tarif eine solide Basis. Besonders hervorzuheben sind die GOÄ-Erstattung über den Höchstsatz hinaus in ambulanten und stationären Bereichen, die großzügigen Psychotherapie-Sitzungen (50 pro Jahr) und ein offener Hilfsmittelkatalog ohne pauschale Obergrenzen.
Als offener Tarif profitiert die ARAG 207, 220, 520 von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukundenaufnahme, was tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen führt. Allerdings sollten Bestandsversicherte diesen Tarif regelmäßig prüfen: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen bessere Optionen für die Einzelsituation eröffnen, insbesondere wenn Leistungsmerkmale wie Selbstbehalt oder Zahnersatz-Prozentsatz nicht optimal passen. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen mitgenommen; eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




