ARAG 207, 220, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 528 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 528 NW aus der Neuen Welt bietet umfassende Leistungen auf hohem Niveau. Die ambulante Behandlung wird auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, und die Zahnversorgung umfasst 70 Prozent Zahnersatz ohne jährliche Leistungsbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, freier Wahl bei Sehhilfen und offenem Hilfsmittelkatalog bietet dieser Tarif ein solides Versicherungspaket für umfassende medizinische Versorgung.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 207, 220, 528 NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, was die Versichertenbasis schrumpfen lassen und die Beiträge tendenziell unter Druck setzt. Für Bestände des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch ein Tarifwechsel nach §204 VVG, um in einen günstigeren oder besser ausgestatteten Tarif zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen erhalten und Beiträge reduzieren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre Situation mit dem ARAG PKV-Tarif und zeigt, wo Optimierungspotenzial liegt.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




