ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 528 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 528 NW aus der Neuen Welt bietet umfassende Leistungen auf hohem Niveau. Die ambulante Behandlung wird auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, und die Zahnversorgung umfasst 70 Prozent Zahnersatz ohne jährliche Leistungsbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, freier Wahl bei Sehhilfen und offenem Hilfsmittelkatalog bietet dieser Tarif ein solides Versicherungspaket für umfassende medizinische Versorgung.

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 207, 220, 528 NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, was die Versichertenbasis schrumpfen lassen und die Beiträge tendenziell unter Druck setzt. Für Bestände des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch ein Tarifwechsel nach §204 VVG, um in einen günstigeren oder besser ausgestatteten Tarif zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen erhalten und Beiträge reduzieren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre Situation mit dem ARAG PKV-Tarif und zeigt, wo Optimierungspotenzial liegt.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Versichertenkollektiv und Beitragsrisiko des ARAG 207, 220, 528 NW

Der Tarif nimmt keine neuen Versicherten auf; das Versichertenkollektiv ist daher rückläufig und zugleich demografisch älter werdend. Das führt zu einer immer kleineren Risikogemeinschaft, die die Kosten für weniger Schultern tragen muss. Geschlossene Tarife wie dieser erleben in der Regel überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte bedeutet dies, dass regelmäßige Beitragsanpassungen wahrscheinlich sind und ein Tarifwechsel nach §204 VVG der richtige Weg sein kann, um Kosten zu senken.

Wichtig: Trotz des geschlossenen Status können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers jederzeit intern zu anderen Tarifen wechseln. Ältere und geschlossene Tarife wie der ARAG 207, 220, 528 NW werden oft nicht aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt den umfassenden Tarif-Überblick und kann auch solche geschlossenen Tarife empfehlen, sofern sie zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel beim ARAG 207, 220, 528 NW: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer ist jederzeit möglich. Das bedeutet, dass Sie ohne Annahmefrist und meist ohne Kündigung in einen anderen ARAG-Tarif wechseln können. Häufig werden Gesundheitsfragen nicht erneut gestellt, und bestehende Altersrückstellungen können übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren ARAG-Tarif im Detail und prüft, welche Wechsel-Optionen zu besseren Konditionen und gleichwertigen oder besseren Leistungen führen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im ARAG 207, 220, 528 NW und der Weg zur Kostenoptimierung

Der ARAG 207, 220, 528 NW ist ein geschlossener Tarif mit einer schrumpfenden Versichertenbasis, die typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen rechnen muss. Die steigende Durchschnittsaltersstruktur und die damit verbundenen Steigerungen in medizinischen Kosten treffen ein immer kleineres Versicherungskollektiv - eine Rechnung, die sich in regelmäßigen und oft deutlichen Prämiensprüngen niederschlägt.

Der §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der ARAG bietet den direkten Lösungsweg: In vielen Fällen eröffnen sich günstigere Tarife mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen, ohne dass Sie den Versicherer verlassen müssen. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die konkrete Empfehlung für Ihren Fall - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 528 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit bis zu 105 Euro für Gestell plus volle Erstattung der Gläser, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt, Zahnersatz zu 70 Prozent ohne jahresweise Begrenzungen, Zahnbehandlung zu 70 Prozent, Kieferorthopädie zu 70 Prozent, einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung und freie Wahl bei Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Kostenrahmen.
Der ARAG 207, 220, 528 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass er für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Die Versichertenbasis schrumpft daher kontinuierlich, und die Altersstruktur der Gruppe verschärft sich, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine wichtige Option.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Er wird auf ambulante Behandlung, stationäre Leistungen und auch auf Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen angerechnet. Mit 550 Euro positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich; er ist weder besonders niedrig noch ungewöhnlich hoch. Zahnbehandlung und Zahnersatz unterliegen den Summenbegrenzungen statt des Selbstbehalts.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. Damit wechseln Sie zu einem anderen ARAG-Tarif, ohne zu kündigen oder die Versicherung zu wechseln. In vielen Fällen werden Gesundheitsfragen nicht erneut gestellt und bestehende Altersrückstellungen übernommen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf.
Ein Tarifwechsel kann sich lohnen, hängt aber von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft erleben Sie wahrscheinlich überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Wenn Sie trotz guter Leistungen wie GOÄ über Höchstsatz und Einbettzimmer Ihre Prämie senken möchten, existieren oft günstigere ARAG-Alternativen mit ähnlichem Leistungsprofil. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre spezifische Situation und sagt Ihnen konkret, ob und welche Wechsel für Sie sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert