ARAG 207, 220, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 528 im Überblick
Der ARAG 207, 220, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit ambitionierter Leistungsausstattung. Die ambulante und stationäre Versorgung erfolgt über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Versicherte erhalten Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten und Privatarztbehandlung. Bei einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif moderate Eigenverantwortung mit Premium-Leistungen: 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, offener Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen bis 1.000 Euro (Laserbehandlung) und umfassende Vorsorge ohne Altersgrenzen.
Die Zahnversorgung umfasst 70% Kostenübernahme für Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, wobei die jährliche Anerkennungsfähigkeit in den ersten zwei Versicherungsjahren 1.025 Euro respektive 2.050 Euro beträgt. Als offener Tarif profitiert der 207, 220, 528 von einer aktiven Neukundenakquise, die typischerweise zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur und moderateren Beitragssteigerungen führt. Diese Kombination aus erwerbsfähiger Risikogemeinschaft und hochwertigen Leistungsmerkmalen macht den Tarif interessant für Neukunden und für Versicherte, die einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG erwägen.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




