ARAG 207, 220, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 529 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 529 AW gehört zur Alten Welt und bietet eine Premium-Ausstattung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und umfassender Zahnversorgung mit 80% Zahnersatz. Bei einem jährlichen Selbstbehalt von 550 Euro kombiniert dieser Tarif solide Eigenverantwortung mit hohen Leistungsstandards in Ambulanz, Stationär und Zahnersatz.
Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was zu erhöhtem Druck auf die Beitragsentwicklung führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen, offenen Alternativtarif innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen Einsparungen bringen, ohne dass Leistungen deutlich sinken müssen. Die Prüfung, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, lohnt sich in dieser Situation besonders.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




