ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 529 im Detail

Die ARAG 207, 220, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der mit umfangreichen Leistungen auf Privatversicherte ausgerichtet ist, die eine hochwertige Versorgung mit Flexibilität suchen. Der Tarif bietet Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, erstattet Privatarzt- und Chefarztbehandlung mit Einbettzimmer im stationären Bereich und versichert 80% Zahnersatz. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert die ARAG 207, 220, 529 Kostenbeteiligung mit umfassender Leistung.

Da dieser Tarif offen ist und aktiv Neukunden aufnimmt, profitiert er von einer ausgeglichenen Altersstruktur und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig die Möglichkeit, zu besseren Konditionen zu wechseln oder in diesem Tarif durch Optimierungen erheblich zu sparen, während Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, wie sich dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation und den verfügbaren Wechseloptionen verhält.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der ARAG?

Die ARAG 207, 220, 529 ist offen für Neuversicherte und externe Kunden zugänglich. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich wächst, was zu stabileren Altersstrukturen und moderateren Beitragsentwicklungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen führt. Bestandsversicherte der ARAG können selbstverständlich über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG auch in offene Tarife wechseln und profitieren von den besseren Altersstrukturdynamiken.

Die Offenheit des Tarifs ist ein Vorteil für Langzeit-Stabilität. Wenn Sie bereits ARAG-Versicherte sind und einen Wechsel in ein anderes Leistungsniveau erwägen, steht Ihnen dieser Weg offen und Sie können von besseren Risikokollektiv-Eigenschaften profitieren, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Ihre §204-VVG-Rechte

Bestandsversicherte der ARAG haben das Recht, zu einem anderen Tarif der gleichen ARAG-Gesellschaft zu wechseln. Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, ohne Abschlussgebühren und Versicherungsbedingungen zu prüfen, zu einem passenderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und Prämien reduziert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifoptionen und zeigt auf, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Sie zu optimalen Bedingungen führt. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Chancen aufzeigen.

Beitragserhöhung in der ARAG 207, 220, 529: Wechsel prüfen

Obwohl die ARAG 207, 220, 529 als offener Tarif mit stabilerem Risikokollektiv rechnet, unterliegen auch offene Tarife medizinischen Kostensteigerungen, Lohnkostenentwicklungen und Zinspolitik. Bei einer Beitragserhöhung ist ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG oft die beste Gegenmaßnahme: Sie wechseln zu einem neueren, häufig preisgünstigeren Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungsmerkmalen, und Ihre Altersrückstellungen bleiben dabei in vielen Fällen erhalten.

Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart der ARAG, um die historische Beitragsentwicklung des Tarifs zu überblicken und zu verstehen, welche Tarifoptionen Ihnen offenstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und eine klare Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Analyse.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 529

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: ambulant bis über 3,5-fache GOÄ-Sätze, stationär mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer ebenfalls über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen einmalig pro Auge. Zahnersatz wird zu 80% erstattet, Zahnbehandlung zu 100%, mit Kieferorthopädie zu 80%. Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz empfohlen, Jahresobergrenze für Zahnleistungen bis 2.050 Euro ab dem 2. Versicherungsjahr. Offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung für viele Geräte.
Die ARAG 207, 220, 529 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich wächst und die Altersstruktur tendenziell ausgeglichener bleibt. Offene Tarife profitieren von stabilerem Durchschnittsalter und zeigen oft moderatere Beitragsentwicklungen als geschlossene Tarife, bei denen die Risikogemeinschaft schrumpft. Für Bestandsversicherte der ARAG ist das ein positives Signal für langfristige Beitragsstabilität.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Diese moderate Kostenbeteiligung gilt für alle Bereiche: Ambulanz, Klinik und Zahnbehandlung. Sie ist im Segment der höherwertigen Tarife ein ausgeglichener Wert, der Versicherte vor großen Eigenleistungen bewahrt, ohne zu niedrig zu sein und damit eine hohe monatliche Prämie zu generieren.
Ja. Als Bestandsversicherte der ARAG haben Sie das Recht, zu einem anderen ARAG-Tarif zu wechseln (§204 VVG). Je nach Alter und Gesundheitszustand können Sie zu einem jüngeren oder kostengünstigeren Tarif wechseln, häufig mit Übernahme der Altersrückstellungen. Ob Gesundheitsfragen entfallen und Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung des individuellen Falls einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Tarif und Ihren gesundheitlichen Verhältnissen ab. Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in einem älteren, geschlossenen ARAG-Tarif versichert sind, kann ein Wechsel in diesen modernen, offenen Tarif zu besseren Leistungen und teilweise sogar zu Einsparungen führen. Wenn Sie bereits jung versichert sind, lohnt sich ein Wechsel nur, wenn Sie ein deutlich besseres Leistungs-Prämien-Verhältnis erhalten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkret, ob und warum ein Wechsel Sinn macht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert