ARAG 207, 220, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 540 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 540 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert Leistungen auf Premiumkurs: Ambulante und stationäre Behandlung werden über die GOÄ-Höchstsätze erstattet, Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist inkludiert, und das Einzelzimmer ist gesichert. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlungen zu 100 Prozent ab, bei Zahnersatz liegt der Satz bei 60 Prozent. Mit einer jährlich zulässigen Obergrenze für Zahnersatz und Kieferorthopädie, die ab dem ersten Versicherungsjahr bei 1.025 Euro startet, erhalten Versicherte eine strukturierte Langzeitplanung.
Als geschlossener Bestandstarif unterliegt die ARAG 207, 220, 540 AW den typischen Dynamiken einer schrumpfenden Risikogemeinschaft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder optimierten Tarif der ARAG kann in vielen Fällen eine Chance auf stabilere Beitragsentwicklung bieten. Altersrückstellungen bleiben häufig in vollem Umfang erhalten, neue Gesundheitsfragen sind oft nicht erforderlich, und bessere Leistungen sind tendenziell verfügbar. Vor dem Hintergrund einer möglichen Beitragserhöhung lohnt sich eine gezielte Überprüfung der verfügbaren Alternativen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif stecken.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




