ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 540 NW im Überblick

Der ARAG 207, 220, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit umfassender ärztlicher Versorgung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Der Tarif verzichtet auf einen Selbstbehalt bei stationärer Behandlung in Einbettzimmern mit Privatarzt und kombiniert ambulante Versorgung zu 100%, Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz. Die psychotherapeutische Betreuung umfasst bis zu 50 Sitzungen jährlich, ergänzt durch Naturheilverfahren und offene Hilfsmittelerstattung bis zur Vollerstattung.

Für bestehende Versicherte der ARAG bietet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine Gelegenheit, von moderneren Tarifstrukturen zu profitieren oder die Beiträge durch bessere Risikopositionierung zu senken. Da der 207/220/540 NW geschlossen ist, schrumpft die Versichertengemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu einer schärferen Beitragsentwicklung führt als in offenen Tarifen. Eine individuelle Analyse kann klären, ob ein Wechsel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen mit moderatem Beitragsvorteil möglich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihre persönliche Wechseloption im Detail - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den nötigen Überblick zu verfügbaren Alternativtarifen innerhalb der ARAG.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der 207/220/540 NW nimmt keine neuen Kunden auf - nur ARAG-Bestandsversicherte können über §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das ist entscheidend: Die Risikogemeinschaft schrumpft permanent, da Versicherte altern und ausscheiden, aber kaum Jüngere hinzukommen. Diese Schrumpfung treibt die Beitragssätze nach oben, denn der Versicherungsrisiko-Querschnitt wird immer älter und teurer.

Geschlossene Tarife aus der neuen Welt sind oft nicht mehr prominent beworbene oder öffentlich gelistete Tarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche älteren Bestandstarife und kann prüfen, ob ein Wechsel in einen stabileren, jüngeren Tarif (etwa einen offenen Tarif mit besserem Altersaufbau) für Ihre Situation vorteilhaft wäre.

Tarifwechsel im 207/220/540 NW: Ihre Chancen

Als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht, in den 207/220/540 NW oder einen anderen ARAG-Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Ein solcher interner Tarifwechsel berücksichtigt in vielen Fällen Ihre bereits angesammelten Altersrückstellungen, sodass Sie von diesen Ersparnissen profitieren. Allerdings hängt es vom individuellen Wechsel ab, ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und identifiziert Optimierungsspielraum - ob durch Tarifwechsel, Leistungsanpassung oder Beitragsstabilisierung. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 207/220/540 NW - Handlungsmöglichkeiten

Der 207/220/540 NW ist ein geschlossener Tarif mit kleiner, überalternder Risikogemeinschaft. Das macht ihn anfällig für überdurchschnittliche Beitragssprünge, da die Kostenlast auf immer weniger und immer ältere Versicherte verteilt wird. Wenn Sie mit einer Beitragserhöhung konfrontiert sind, signalisiert dies oft, dass der Tarif strukturelle Herausforderungen hat - ein Grund, eine Wechseloption ernsthaft zu prüfen.

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann häufig zu Beitragseinsparungen führen, besonders wenn Sie einen moderneren oder offeneren Tarif wählen, der von einer stabileren Altersstruktur profitiert. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung Ihres aktuellen Tarifs zu überprüfen. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Einsparungen und Leistungsvergleiche zu identifizieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 540 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Stationär deckt er Einbettzimmer mit Privatarzt ohne Selbstbehalt ab. Zahnbehandlungen (einschließlich Wurzelbehandlung und professioneller Zahnreinigung) werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Sehhilfen umfassen 105 Euro Gestell plus volle Erstattung der Gläser. Hilfsmittel werden zu 100% aus offenem Katalog erstattet, ebenso Dialysegeräte. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 550 Euro.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen Kunden auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft: Versicherte werden älter, scheiden aus, neue Jüngere kommen nicht hinzu. Diese Überalterung treibt die Beitragsentwicklung nach oben und macht den Tarif anfälliger für Beitragserhöhungen als offene, dynamischere Tarife. Für ARAG-Bestandsversicherte ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG dennoch eine attraktive Option, um dieser Last zu entkommen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen. Stationäre Behandlung ist ohne Selbstbehalt versichert. Der Selbstbehalt von 550 Euro positioniert den Tarif im mittleren Segment - nicht beitragsfrei, aber auch nicht in der Spitzenklasse der Tarife mit 1.000 Euro und mehr.
Ja, Sie können als ARAG-Versicherter innerhalb des Unternehmens wechseln. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom jeweiligen Ziel-Tarifangebot ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse können wir Ihnen konkrete Wechseloptionen aufzeigen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, der bisherigen Prämienentwicklung und den verfügbaren Ziel-Tarifen. Da der 207/220/540 NW geschlossen ist und mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft kämpft, sinkt typischerweise die Chance auf stabile Beiträge. Wenn Sie bald mit einer Erhöhung rechnen oder bereits mehrere hintereinander erlebt haben, kann ein Wechsel sinnvoll sein - besonders wenn ein neuerer oder offener Tarif ähnliche Leistungen mit moderatem Beitrag bietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann diese persönliche Bilanz mit präzisen Daten durchrechnen und Ihnen die beste Entscheidung empfehlen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert