ARAG 207, 220, 540 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 540 NW im Überblick
Der ARAG 207, 220, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit umfassender ärztlicher Versorgung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus. Der Tarif verzichtet auf einen Selbstbehalt bei stationärer Behandlung in Einbettzimmern mit Privatarzt und kombiniert ambulante Versorgung zu 100%, Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz. Die psychotherapeutische Betreuung umfasst bis zu 50 Sitzungen jährlich, ergänzt durch Naturheilverfahren und offene Hilfsmittelerstattung bis zur Vollerstattung.
Für bestehende Versicherte der ARAG bietet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig eine Gelegenheit, von moderneren Tarifstrukturen zu profitieren oder die Beiträge durch bessere Risikopositionierung zu senken. Da der 207/220/540 NW geschlossen ist, schrumpft die Versichertengemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu einer schärferen Beitragsentwicklung führt als in offenen Tarifen. Eine individuelle Analyse kann klären, ob ein Wechsel zu gleichwertigen oder besseren Leistungen mit moderatem Beitragsvorteil möglich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihre persönliche Wechseloption im Detail - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den nötigen Überblick zu verfügbaren Alternativtarifen innerhalb der ARAG.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




