ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 540 im Überblick

Der ARAG 207, 220, 540 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit überdurchschnittlichen Leistungen in allen Versicherungsbereichen. Bei ambulanten und stationären Behandlungen erstattet die ARAG auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, wodurch Versicherte bei privaten Leistungserbringern gegenüber Limitierungen geschützt sind. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr, Einbettzimmer während stationärer Aufenthalte, Privatarztbehandlung und umfassender zahnmedizinischer Versorgung mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlung positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Leistungssegment.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 207, 220, 540 von einer ausgewogenen Altersstruktur durch kontinuierliche Neukunden-Zuzüge, was die Stabilität der Risikogemeinschaft unterstützt und tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen beiträgt. Bestehende Versicherte des gleichen ARAG-Bestands können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jederzeit in diesen Tarif oder in andere ARAG-Tarife wechseln. Ein solcher Wechsel kann in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen führen, während häufig gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben - insbesondere wenn die aktuelle Police einen höheren Selbstbehalt oder niedrigere Kostenerstattungssätze vorsieht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Optimierungspotenziale in Ihrem ARAG PKV-Tarif stecken.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen offenen Tarif bei der ARAG besonders?

Der ARAG 207, 220, 540 ist für neue, externe Kunden zugänglich und nimmt kontinuierlich Versicherte auf. Diese offene Struktur bedeutet, dass die Risikogemeinschaft aktiv wächst und von einer ausgewogenen Altersstruktur profitiert. Im Gegensatz zu geschlossenen Tarifen, deren schrumpfende Versichertenkollektive zu überproportionalen Beitragssteigerungen neigen, werden die Prämien bei offenen Tarifen weniger stark durch die demografische Alterung belastet. Versicherte im ARAG 207, 220, 540 können daher mit stabileren, moderateren Beitragsentwicklungen rechnen.

Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich ein zusätzlicher Vorteil: Wechsel nach §204 VVG in diesen offenen Tarif sind jederzeit möglich und werden durch die stabile Kollektivdynamik erleichtert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle ARAG-Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel in den offenen ARAG 207, 220, 540 für Ihre Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So optimieren Sie Ihren Schutz

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der ARAG (nicht zu einem anderen Versicherer) bietet vielen Versicherten eine Chance, ihre Versorgung anzupassen. Dabei können bestehende Altersrückstellungen häufig in den neuen Tarif mitgenommen werden, und es ist oft möglich, dass eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oder deutlich verkürzt wird - dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Police im Detail und zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung speziell für Ihren ARAG-Bestand. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 220, 540: Handlungsoptionen

Auch bei offenen Tarifen wie dem ARAG 207, 220, 540 kommt es zu Beitragssteigerungen, wenn medizinische Kostensteigerungen die Prämienentwicklung überwiegen oder wenn die Kapitalerträge am Versicherungsmarkt unter den Erwartungen bleiben. Der Tarif ist zwar durch seine offene Struktur weniger anfällig für demografisch bedingte Spitzensteigerungen, doch reguläre Kostenentwicklungen bleiben eine Realität. Versicherte, die eine Erhöhung ihres Beitrags erhalten, sollten diese ernst nehmen und eine Wechselprüfung einleiten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann Abhilfe schaffen: Durch einen niedrigeren Selbstbehalt oder ein reduziertes Leistungsspektrum lässt sich die Prämie häufig senken, ohne dass der Schutz zusammenbrechen muss. In vielen Fällen bietet ein gezielter Wechsel eine gangbare Alternative zur Akzeptanz der Erhöhung. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart des ARAG-Bestands an, um zu erkennen, wie Ihre Beitragsentwicklung im Vergleich zu anderen Tarifen verläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm macht schnell transparent, welche Wechseloptionen für Sie verfügbar sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 540

Der Tarif bietet ambulante Behandlung mit GOÄ-Erstattung über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 300 Euro pro Jahr für Kontaktlinsen, Brillen bis 105 Euro für Gestelle und bis 1.000 Euro einmalig für Laseroperationen. Stationär sind Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent erstattet.
Der ARAG 207, 220, 540 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht schrumpft, sondern durch regelmäßige Neueintritte wächst. Diese stabile Altersstruktur führt zu moderateren Beitragsentwicklungen und macht den Tarif attraktiv für Versicherte, die Wert auf langfristige Prämienstabilität legen.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe ist ein moderater Wert, der den Tarif im mittleren Segment positioniert: niedrig genug, um schnell Kostenübernahmen auszulösen, aber hoch genug, um bewusste Inanspruchnahme zu fördern. Der Selbstbehalt gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnersatz).
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers. Ein Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder eingeschränkteren Leistungen kann die Prämie oft senken. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine verbindliche Antwort gibt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, die von unserem PKV-Sachverständigen durchgeführt wird. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie jung und gesund sind und einen höheren Selbstbehalt akzeptieren können, lässt sich die Prämie durch einen Wechsel oft spürbar senken. Wenn Sie bereits älter sind und chronische Erkrankungen haben, ist der 207, 220, 540 mit seinen umfassenden Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, hohe Zahnerstattung, viele Therapie-Sitzungen) möglicherweise besser geeignet als ein sparsamerer Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Police und Ihre Versorgungslage professionell und zeigt Ihnen auf, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert