ARAG 207, 220, 540: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 540 im Überblick
Der ARAG 207, 220, 540 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt mit überdurchschnittlichen Leistungen in allen Versicherungsbereichen. Bei ambulanten und stationären Behandlungen erstattet die ARAG auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, wodurch Versicherte bei privaten Leistungserbringern gegenüber Limitierungen geschützt sind. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr, Einbettzimmer während stationärer Aufenthalte, Privatarztbehandlung und umfassender zahnmedizinischer Versorgung mit bis zu 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlung positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Leistungssegment.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 207, 220, 540 von einer ausgewogenen Altersstruktur durch kontinuierliche Neukunden-Zuzüge, was die Stabilität der Risikogemeinschaft unterstützt und tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen beiträgt. Bestehende Versicherte des gleichen ARAG-Bestands können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jederzeit in diesen Tarif oder in andere ARAG-Tarife wechseln. Ein solcher Wechsel kann in vielen Fällen zu günstigeren Beiträgen führen, während häufig gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben - insbesondere wenn die aktuelle Police einen höheren Selbstbehalt oder niedrigere Kostenerstattungssätze vorsieht.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




