ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 207, 220, 548 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 548 AW aus der Alten Welt vereint hochwertige Leistungen mit strukturiertem Selbstbehalt. Mit GOÄ-Erstattungen auch über den Höchstsätzen hinaus, Einbettzimmer im stationären Bereich, Privatarztbehandlung und 70% Zahnersatzerstattung positioniert sich dieser Tarif in der Oberklasse. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr schafft einen ausgewogenen Mittelweg zwischen Kostenbeteiligung und umfassender Absicherung. Maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und 105 Euro für Sehhilfen runden das Profil ab.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG 207, 220, 548 AW keine Neukunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der ARAG ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Tarifanpassungen erreicht werden, die Beitragsbelastung senken oder neue Leistungsprioritäten setzen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv ist typisch für geschlossene Tarife und führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragsanstiegen bei älteren Risikogemeinschaften.

Die Möglichkeiten zur Optimierung prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ganz individuell.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Wie wirkt sich der geschlossene Status auf die Beitragsentwicklung aus?

Der ARAG 207, 220, 548 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Diese Geschlossenheit prägt die langfristige Dynamik des Tarifs: Das Versichertenkollektiv altert, ohne dass verjüngender Neuzugang eine Kompensation bietet. Ältere, geschlossene Tarife sehen daher häufig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte desselben Anbieters können jedoch weiterhin durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln, sofern die Kriterien erfüllt sind.

Der Vorteil für Bestandsversicherte: Solche geschlossenen Tarife werden oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind daher weniger bekannt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über ältere und geschlossene Tarife und kann gezielt prüfen, ob ein Wechsel in diesen oder einen verwandten Tarif sinnvoll ist.

Welche Tarifwechsel-Möglichkeiten bestehen innerhalb der ARAG?

Der ARAG 207, 220, 548 AW bietet Bestandsversicherten das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet: Sie wechseln zu einem anderen Tarif derselben Versicherungsgesellschaft, nicht zu einem anderen Anbieter. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen, die Sie bereits angesammelt haben, in den neuen Tarif mitgenommen werden. Ob und in welchem Umfang eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Diese Faktoren müssen im Einzelfall geklärt werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere Arbeit an: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren ARAG 207, 220, 548 AW und alle verfügbaren Alternativtarife. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Einsparpotenziale und neue Leistungskombinationen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 220, 548 AW - Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der ARAG 207, 220, 548 AW tragen ein erhöhtes Risiko für Beitragssprünge. Die Gründe sind strukturell: Ohne Neukunden nimmt die medizinische Altersstruktur stetig zu, Leistungsquoten steigen, und die Umlagefähigkeit wird ungünstiger. Zudem belasten gestiegene ärztliche Gebührensätze und Arzneimittelpreise den Beitragsanstieg zusätzlich, auch bei stabiler Selbstbeteiligung.

Ein interner Tarifwechsel zu einem günstigeren oder jüngeren Tarif derselben ARAG kann häufig die Beitragslast senken und neue Leistungsakzente setzen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Anbieterseite dokumentiert diese Entwicklung transparent. Lassen Sie die aktuellen Alternativen prüfen: Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von Jetzt anmelden erhalten Sie einen klaren Überblick über mögliche Einsparungen.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Behandlung über die Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sowie Sehhilfen bis 105 Euro mit automatischen Wiederholungen bei Sehstärkenänderung. Stationär übernimmt der Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 70% erstattet mit jährlich gestaffelten Summengrenzen (ab 1.025 Euro im 1. Jahr bis 9.225 Euro im 9. Versicherungsjahr). Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen und Impfungen sind vollständig erstattungsfähig. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr gilt für alle Bereiche.
Der ARAG 207, 220, 548 AW ist ein geschlossener Tarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht mehr mit jüngeren Neuzugängen verjüngt wird und daher demografisch altert. Geschlossene Tarife erleben in der Regel überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da höhere Altersstrukturen zu gesteigerten Kostenquoten führen. Für bestehende Versicherte derselben ARAG ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, um in modernere oder günstigere Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung sowie für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im moderaten Selbstbehalts-Segment: höher als reine Null-Selbstbehalt-Tarife, aber erheblich unter hochpreisigen Optionen ab 1.000 Euro. Der 550-Euro-Selbstbehalt ist typisch für ARAG-Tarife der Alten Welt und zielt darauf, die regelmäßigen Kostenbeteiligungen zu steuern, während umfassender Versicherungsschutz erhalten bleibt.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen, ob ein Wechsel Ihre Beitragsbelastung senkt.
Ein Tarifwechsel kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie unter den aktuellen Beitragserhöhungen leiden oder Ihre Leistungsprioritäten sich verändert haben. Weil der ARAG 207, 220, 548 AW ein geschlossener Tarif ist, trifft ihn die demografische Alterung zusätzlich - ein Wechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif derselben ARAG kann daher oft nachhaltig sparen. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die Differenzen bei den Leistungsmerkmalen (Selbstbehalt, Zahnersatz-Prozentsatz, Zimmertyp). Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen konkrete, wirtschaftlich sinnvolle Wechselmöglichkeiten auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert