ARAG 207, 220, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 207, 220, 548 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 548 AW aus der Alten Welt vereint hochwertige Leistungen mit strukturiertem Selbstbehalt. Mit GOÄ-Erstattungen auch über den Höchstsätzen hinaus, Einbettzimmer im stationären Bereich, Privatarztbehandlung und 70% Zahnersatzerstattung positioniert sich dieser Tarif in der Oberklasse. Der Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr schafft einen ausgewogenen Mittelweg zwischen Kostenbeteiligung und umfassender Absicherung. Maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und 105 Euro für Sehhilfen runden das Profil ab.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG 207, 220, 548 AW keine Neukunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der ARAG ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Tarifanpassungen erreicht werden, die Beitragsbelastung senken oder neue Leistungsprioritäten setzen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv ist typisch für geschlossene Tarife und führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragsanstiegen bei älteren Risikogemeinschaften.
Die Möglichkeiten zur Optimierung prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ganz individuell.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




