ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 548 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 207, 220, 548 NW verbindet Premium-Leistungen mit moderner Neuwelt-Ausgestaltung. Mit GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, umfassender Psychotherapie-Versorgung (bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr) und 70-prozentiger Zahnersatz-Erstattung positioniert sich dieser Tarif für anspruchsvolle Versicherte mit breitem Leistungsspektrum.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der ARAG attraktiv sein, insbesondere wenn die aktuelle Prämienbelastung des geschlossenen Tarifs anwächst. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, doch in vielen Fällen sind günstigere Neuwelt-Tarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar. Die Altersrückstellungen können häufig berücksichtigt werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren ARAG PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 220, 548 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der ARAG 207, 220, 548 NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt daher keine neuen, externen Kunden auf. Bestehende Versicherte der ARAG können aber auch in geschlossene Tarife wechseln, sofern sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG durchführen. Das ist ein wichtiges Recht: Während die Neuzugänge geschlossen sind, bleibt das Wechselrecht für Bestandsversicherte bestehen.

Die geschlossene Risikogemeinschaft unterliegt einer demografischen Alterung ohne neue junge Versicherte. Das führt strukturell zu stärkeren Beitragssteigerungen. Allerdings sind ältere, geschlossene Tarife wie dieser oft nicht mehr aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und kann gezielt empfehlen, welche Alternative zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Gestaltungsmöglichkeiten

Ein Wechsel innerhalb der ARAG (nicht zu einer anderen Versicherung) erfolgt nach §204 VVG ohne Makler, rein vertraglich. Die Altersrückstellungen werden in der Regel teilweise oder vollständig übernommen, was die Wechselkosten senkt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann aber im Einzelfall Bestandteil der Bedingungen sein. Die genaue Ausgestaltung hängt davon ab, welcher Zieltarif gewählt wird und ob dieser höherwertige Leistungen bietet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für Sie alle relevanten Tarife der ARAG, bewertet die Altersrückstellungen und prüft, ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Jetzt anmelden und lassen Sie sich konkrete Wechseloptionen zeigen.

Beitragserhöhung im ARAG 207, 220, 548 NW: Ihr Ausweg

Der geschlossene Status des Tarifs führt zu einer schrumpfenden Versichertengruppe und erhöht den Druck auf die Beitragskalkulation. Medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung ohne Neuzugänge erzeugen eine Schere zwischen fallender Kopfzahl und steigenden Ausgaben - ein klassisches Muster für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen in älteren Tarifen. Wer bereits eine Erhöhung bekommen hat, sollte jetzt handeln.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem Neuwelt-Tarif mit moderner Risikogemeinschaft kann Ihre Prämie oft spürbar senken, häufig ohne Leistungsverschlechterung. Viele Neuwelt-Tarife der ARAG bieten vergleichbare ambulante und zahnmedizinische Leistungen bei günstigerer Beitragskalkulation. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart zur Entwicklung bei Ihrem Anbieter und prüfen Sie, wie Ihr derzeitiger Tarif im Vergleich abschneidet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 548 NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus. Versicherte erhalten maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, 105 EUR für Brillengestell und volle Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen (Erneuerung bei 0,5 Dioptrien Änderung). Stationär wird Privatarztbehandlung im Einbettzimmer erstattet. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 70% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%. Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr.
Der ARAG 207, 220, 548 NW ist ein geschlossener Tarif - neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Die Risikogemeinschaft schrumpft, was zu höheren Prämienentwicklungen führt. Gleichzeitig haben Sie als Bestandsversicherte das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, um in andere (offene oder neuere) ARAG-Tarife zu wechseln und damit der Kostenspirale zu entgehen.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Selbstbehalt im gehobenen Segment, der weit unter den Höchstgrenzen liegt. Er greift sowohl bei ambulanten Behandlungen und Vorsorgeleistungen als auch bei stationären Aufenthalten, gilt aber nicht für alle Leistungsbereiche. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist typisch für Premium-Tarife mit guten Leistungen, erfordert aber bewusstes Kostenmanagement.
Ja, als ARAG-Versicherte haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif. In vielen Fällen sind günstigere Neuwelt-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen real sparen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen behandelt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren ARAG-Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen ist, wirkt sich jede Beitragserhöhung stärker aus als in offenen Tarifen. Typischerweise lohnt sich ein Wechsel, wenn ein offener oder jüngerer Neuwelt-Tarif mit ähnlichen Leistungen erheblich günstiger ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie im Einzelfall, ob und wie viel Ersparnisse real möglich sind - und ob die neuen Leistungen zu Ihren Bedürfnissen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert