ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 548 im Detail

Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 220, 548 kombiniert Leistungen der neuen Welt mit besonderer Großzügigkeit beim ambulanten und stationären Angebot. Mit GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, 70% Zahnersatz und einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Jahr positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Mittelsegment. Die umfassende Abdeckung von Sehhilfen (bis 1.000 EUR für Laseroperationen), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen, offener Hilfsmittelkatalog und unbegrenzte Vorsorgeuntersuchungen runden das Profil ab.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 207, 220, 548 von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Integration, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Bestandstarifen. Gleichzeitig bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bestehenden ARAG-Versicherten die Möglichkeit, in günstigere oder leistungsstärkere Tarife zu wechseln; in vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung kann entfallen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, offenbart das Sparpotenzial im ARAG PKV-Tarif 207, 220, 548 und zeigt, welche Wechselwege zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was bedeutet das für ARAG-Versicherte?

Der ARAG 207, 220, 548 ist ein offener Tarif und kann deshalb von Neukunden gewählt werden. Das unterscheidet ihn von vielen älteren Bestandstarifen, die Versicherer für neue, externe Kundinnen und Kunden bereits geschlossen haben. Offene Tarife erhalten regelmäßig Neuzugänge mit stabiler Altersverteilung, was dem Versicherungskollektiv zugutekommt. Die sich dadurch ausgleichende Altersstruktur dämpft Beitragssteigerungen in der Regel ab.

Bestehende ARAG-Versicherte können zudem gemäß §204 VVG in diesen offenen Tarif oder aus ihm heraus wechseln - ohne den Wechsel zu einem anderen Versicherer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfangreiche Kenntnisse der gesamten ARAG-Tariflandschaft und berät zu internen Wechseloptionen, die Ihre individuellen Leistungsansprüche und Kostenziele verbinden.

Tarifwechsel im ARAG 207, 220, 548: Wann lohnt er sich?

Ein Wechsel in einen anderen ARAG-Tarif ist innerhalb derselben Krankenversicherung über §204 VVG möglich und kann Prämien senken. In vielen Fällen übernimmt der neue Tarif die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - doch Letzteres hängt im Einzelfall vom gewählten Zieltarif und dem Tarifwechsel-Grund ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger steht bereit, Ihren persönlichen Tarifwechsel zu analysieren und verfügbare Alternativtarife zu vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wo Kostenersparnisse möglich sind und welche Leistungsoptionen Ihnen offenstehen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 207, 220, 548: Handlungsmöglichkeiten

Obwohl der ARAG 207, 220, 548 ein offener Tarif mit stabiler Altersstruktur ist, unterliegt er wie alle PKV-Tarife den Faktoren steigende Ärztehonorare, innovative Therapien und die wirtschaftliche Entwicklung der ARAG. Eine Beitragserhöhung ist deshalb auch hier nicht ausgeschlossen. In solchen Situationen lohnt sich die Prüfung, ob ein Wechsel in einen leistungsstarken und günstiger prämierten ARAG-Tarif sinnvoll ist oder ob eine Anpassung Ihres Selbstbehalts oder Ihrer Deckungswahl das Budget entlastet.

Der Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des ARAG-Providers zeigt transparent, wie sich dieser Tarif historisch entwickelt hat und in welchem Spektrum der Steigerungen er sich bewegt. Ob ein günstiger erreichbarer Tarifwechsel die bessere Lösung für Sie ist, beantwortet eine fachkundige Analyse: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ordnet Ihre Situation ein und eröffnet Handlungsspielraum - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 548

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, bis zu 1.000 EUR für Laseroperationen an den Augen, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 100% Hilfsmittel (ab 1.000 EUR mit Zusage, sonst 80% Standardausführung), unbegrenzte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, stationär im Einbettzimmer mit Chefarzt und Privatarztbehandlung, und zahnärztlich 70% für Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie über GOZ/GOÄ-Höchstsätze hinaus.
Der ARAG 207, 220, 548 ist ein offener Unisex-Tarif und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass neue, externe Versicherungssuchende diesen Tarif wählen können. Die kontinuierliche Aufnahme von Neuzugang führt tendenziell zu einer stabileren Altersstruktur im Kollektiv, was sich bremsend auf Beitragssteigerungen auswirkt. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet dieser Status auch im Rahmen eines §204-VVG-Wechsels neue Möglichkeiten, da aus anderen ARAG-Tarifen zu diesem offenen Tarif gewechselt werden kann.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche: ambulant, stationär und zahnärztlich. Auch Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen sind davon betroffen. Damit positioniert sich dieser Tarif im Segment der moderaten Selbstbeteiligungen - unter dem Durchschnitt von 500-1.000 EUR bei vielen Mittelklasse-Tarifen, aber nicht kostenlos wie in reinen Premium-Tarifen ohne SB.
Ja. Als bestehender ARAG-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG intern zu einem günstigeren ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Tarife für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig passen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie älter sind oder gesundheitliche Einschränkungen haben, kann ein Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder weniger Leistungen erhebliche Ersparnis bringen - mit dem Risiko, selbst mehr zu zahlen. Wenn Sie jünger sind und den 550-EUR-SB nicht ausschöpfen, kann auch ein Wechsel zu geringeren Leistungen (z.B. Zweibettzimmer statt Einbettzimmer, niedrigere Zahnquoten) sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in der kostenlosen Analyse, ob Wechseloptionen bei der ARAG für Ihre Lebenssituation tatsächlich vorteilhaft sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert