ARAG 207, 220, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 548 im Detail
Der offene Unisex-Tarif ARAG 207, 220, 548 kombiniert Leistungen der neuen Welt mit besonderer Großzügigkeit beim ambulanten und stationären Angebot. Mit GOÄ-Sätzen auch über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, 70% Zahnersatz und einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Jahr positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Mittelsegment. Die umfassende Abdeckung von Sehhilfen (bis 1.000 EUR für Laseroperationen), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen, offener Hilfsmittelkatalog und unbegrenzte Vorsorgeuntersuchungen runden das Profil ab.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 207, 220, 548 von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Integration, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Bestandstarifen. Gleichzeitig bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bestehenden ARAG-Versicherten die Möglichkeit, in günstigere oder leistungsstärkere Tarife zu wechseln; in vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung kann entfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, offenbart das Sparpotenzial im ARAG PKV-Tarif 207, 220, 548 und zeigt, welche Wechselwege zu Ihrer Situation passen.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




