ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 549 AW im Detail

Der ARAG 207, 220, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherten Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer sowie eine durchgehend großzügige Kostenerstattung bietet. Das Besondere: Die ambulanten und stationären Leistungen werden auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, und im Dentalbereich erhalten Versicherte 100% für Zahnbehandlungen sowie 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Kalenderjahr und maximalen Psychotherapie-Sitzungen von 50 pro Jahr kombiniert dieser Tarif Premium-Features mit moderater Kostenbeteiligung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte derselben ARAG eine Möglichkeit bieten, Beiträge zu optimieren oder auf ein anderes Leistungsniveau zu wechseln. Geschlossene Tarife wie der 207, 220, 549 AW sind keine neuen Kundenakquisitionsziele mehr, doch die Risikogemeinschaft schrumpft allmählich, was langfristig die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. Ein frühzeitiger Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif derselben Gesellschaft kann häufig zu niedrigeren Prämiensteigerungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt genau auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation passt und wie ein ARAG PKV-Tarif langfristig zu Ihrem Versicherungsprofil steht.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 207, 220, 549 AW nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf, das ist das Definitionsmerkmal eines geschlossenen Tarifs. Bestehende Kunden der ARAG können jedoch weiterhin gemäß §204 VVG in einen solchen Bestandstarif wechseln, wenn sie intern optimieren möchten. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs wird mit der Zeit kleiner, da nur noch aussteigende oder verstorbene Mitglieder wegfallen und keine Neuzugänge hinzukommen. Dies führt langfristig zu einer älteren Altersstruktur und kann die Beitragsdynamik verschärfen, da Verwaltungskosten auf weniger Schultern verteilt werden.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv vermarktet oder in öffentlichen Tarifvergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über auch weniger bekannte Bestandstarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in oder aus diesem Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt und welche Gestaltungsoptionen offenstehen.

Tarifwechsel beim ARAG 207, 220, 549 AW: Ihre Möglichkeiten

Ein Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Tarif innerhalb der ARAG ist über §204 VVG möglich. Dabei werden Ihre bestehenden Altersrückstellungen häufig in den neuen Tarif übernommen, was erhebliche Ersparnisse ermöglicht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und die verfügbaren Alternativtarife im ARAG-Angebot, um Ihnen eine konkrete Handlungsempfehlung zu geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, wie viel Sie sparen könnten und welche Leistungsveränderungen damit einhergehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 207, 220, 549 AW: Was tun?

Geschlossene Tarife wie der 207, 220, 549 AW erfahren in aller Regel überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Der Grund liegt darin, dass die Versichertenzahl sinkt und die verbleibende Gruppe im Durchschnitt älter wird. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Renditen aus Kapitalanlagen treffen auf ein schrumpfendes Kollektiv - ein ungünstiger Mix für die Beitragskalkulation.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder älteren Tarif innerhalb der ARAG kann häufig Abhilfe bieten, da diese von einer ausgewogeneren Altersstruktur profitieren und tendenziell moderatere Beitragssprünge aufweisen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Entwicklung beim Versicherer im Detail. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welcher Tarifwechsel für Sie sinnvoll ist und wie er sich auf Ihre Beitragslast auswirkt - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 549 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im Krankenhaus erhalten Sie Privatarztbehandlung und ein Einbettzimmer. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt. Bei Sehhilfen erstattet der Tarif 105 EUR für ein Gestell und 100% für Gläser sowie Kontaktlinsen. Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Hilfsmittel wie orthopädische Schuheinlagen, Hörhilfen und nach Zusage auch Krankenfahrstühle sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Für Bestandskunden der ARAG eröffnet sich jedoch ein §204 VVG Tarifwechsel als Option, auch zu älteren oder anderen Tarifen zu wechseln. Die schrumpfende Versichertenzahl im geschlossenen Tarif führt langfristig zu einer älteren Altersstruktur und kann Beiträge überproportional nach oben treiben - ein zentraler Grund, warum ein Tarifwechsel für viele Versicherte attraktiv wird.
Der Selbstbehalt beträgt 550 EUR pro Kalenderjahr. Diese Summe gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlungen. Erst wenn Sie diese 550 EUR selbst bezahlt haben, springt die Versicherung mit der Kostenerstattung ein. Das bedeutet, dass Sie bei kleineren Aufenthalten oder Zahnarztbesuchen vollständig selbst bezahlen, danach aber von der großzügigen Kostenbeteiligung profitieren.
Ja, ein interner Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen komplett in den neuen Tarif übernommen, was oft zu geringeren Beiträgen führt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen konkret behandelt werden, hängt vom individuellen Fall ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Für ältere Versicherte oder solche mit bestehenden Erkrankungen kann ein Wechsel schwierig sein, da eine erneute Gesundheitsprüfung fällig werden kann. Jüngere und gesunde Versicherte haben deutlich bessere Chancen auf einen kostengünstigen Wechsel ohne Leistungseinbußen. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Beiträge überproportional steigen, lohnt sich eine Überprüfung fast immer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nimmt die konkrete Analyse vor und sagt Ihnen, ob und in welchen Tarif ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und versicherungstechnisch sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert