ARAG 207, 220, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 549 AW im Detail
Der ARAG 207, 220, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherten Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer sowie eine durchgehend großzügige Kostenerstattung bietet. Das Besondere: Die ambulanten und stationären Leistungen werden auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, und im Dentalbereich erhalten Versicherte 100% für Zahnbehandlungen sowie 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Mit einem Selbstbehalt von 550 EUR pro Kalenderjahr und maximalen Psychotherapie-Sitzungen von 50 pro Jahr kombiniert dieser Tarif Premium-Features mit moderater Kostenbeteiligung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte derselben ARAG eine Möglichkeit bieten, Beiträge zu optimieren oder auf ein anderes Leistungsniveau zu wechseln. Geschlossene Tarife wie der 207, 220, 549 AW sind keine neuen Kundenakquisitionsziele mehr, doch die Risikogemeinschaft schrumpft allmählich, was langfristig die Beitragsentwicklung unter Druck setzt. Ein frühzeitiger Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif derselben Gesellschaft kann häufig zu niedrigeren Prämiensteigerungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt genau auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation passt und wie ein ARAG PKV-Tarif langfristig zu Ihrem Versicherungsprofil steht.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




