ARAG 207, 220, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 207, 220, 549 im Detail
Der offene Unisex-Tarif der ARAG Versicherung kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit solider Zahnversorgung. Die Besonderheit liegt in der Kostenerstattung jenseits der GOÄ-Höchstsätze sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich: Ambulant werden Behandlungen erstattet, die über die Regelobergrenze hinausgehen; stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung (Chefarzt) ebenfalls mit erweiterter Gebührensatzerstattung. Zusätzlich deckt der Tarif Einbettzimmer, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro pro Auge (Laseroperationen) sowie 80% Zahnersatz ab. Mit 550 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr bleibt der Tarif moderat positioniert.
Als offener Tarif der neuen Welt profitiert der ARAG 207, 220, 549 von einer stabilen Risikogemeinschaft und aktiver Neukundenakquisition, was sich typischerweise in moderateren Beitragsanpassungen widerspiegelt als bei geschlossenen Kollektiven. Trotzdem empfiehlt sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer, wenn aktuelle Leistungen oder Selbstbehalt nicht mehr zur persönlichen Situation passen: In vielen Fällen lassen sich niedrigere Prämien mit gleichwertigen oder besseren Leistungen kombinieren, und häufig können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungspotenziale im ARAG-Portfolio für Sie verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und empfiehlt passende ARAG PKV-Tarife, die zu Ihrem Bedarf und Budget passen.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




