ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 207, 220, 549 im Detail

Der offene Unisex-Tarif der ARAG Versicherung kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit solider Zahnversorgung. Die Besonderheit liegt in der Kostenerstattung jenseits der GOÄ-Höchstsätze sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich: Ambulant werden Behandlungen erstattet, die über die Regelobergrenze hinausgehen; stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung (Chefarzt) ebenfalls mit erweiterter Gebührensatzerstattung. Zusätzlich deckt der Tarif Einbettzimmer, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro pro Auge (Laseroperationen) sowie 80% Zahnersatz ab. Mit 550 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr bleibt der Tarif moderat positioniert.

Als offener Tarif der neuen Welt profitiert der ARAG 207, 220, 549 von einer stabilen Risikogemeinschaft und aktiver Neukundenakquisition, was sich typischerweise in moderateren Beitragsanpassungen widerspiegelt als bei geschlossenen Kollektiven. Trotzdem empfiehlt sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer, wenn aktuelle Leistungen oder Selbstbehalt nicht mehr zur persönlichen Situation passen: In vielen Fällen lassen sich niedrigere Prämien mit gleichwertigen oder besseren Leistungen kombinieren, und häufig können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungspotenziale im ARAG-Portfolio für Sie verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und empfiehlt passende ARAG PKV-Tarife, die zu Ihrem Bedarf und Budget passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 220, 549 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein offener Unisex-Tarif für Versicherte der ARAG bedeutet

Der ARAG 207, 220, 549 ist ein Unisex-Tarif und damit geschlechtsneutral kalkuliert, was typischerweise Frauen einen Kostenvorteil gegenüber klassischen Bisex-Modellen bietet. Seine offene Struktur ermöglicht es der ARAG, neue Kunden aufzunehmen und so ein ausreichendes Generationengleichgewicht zu bewahren. Das stabilisiert die Beitragsentwicklung: Offene Tarife profitieren von einer ausgeglichenen Altersstruktur und moderateren medizinischen Kostensteigerungen pro Kopf als geschlossene Bestände, deren schrumpfende Risikogemeinschaft zu überdurchschnittlichen Erhöhungen führt.

Bestehende Versicherte der ARAG können auch innerhalb offener Tarife von einem §204 VVG-Tarifwechsel profitieren. Ein Wechsel zu einem neueren oder mit besseren Rabatten ausgestatteten offenen Tarif derselben ARAG kann in vielen Fällen zusätzliche Sicherheit bringen, ohne dass ein Wechsel zu einem anderen Versicherer nötig ist. Unser PKV-Sachverständiger verfügt über umfassenden Überblick und kann konkret prüfen, welche Alternativtarife für Sie im ARAG-Universum verfügbar und sinnvoll sind.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Chancen und Rahmenbedingungen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG zu einem anderen, günstiger kalkulierten Tarif ist rechtlich möglich und erfordert in vielen Fällen keine erneute Gesundheitsprüfung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Häufig können Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau diese Fragen auf: Welche Zielprodukte der ARAG bei gleicher oder besserer Leistung günstiger sind, ob Ihre Altersrückstellungen voll mitgenommen werden, und welche Hürden es gibt. Damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen, können Sie sich Jetzt anmelden und unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm betrauen, Ihren Wechsel durchzurechnen.

Beitragserhöhungen im ARAG 207, 220, 549 - Handlungsoptionen

Der offene Unisex-Tarif 207, 220, 549 ist zwar von seiner Struktur her moderater exponiert als ältere geschlossene Bestände, bleibt aber nicht gänzlich vor Beitragsanpassungen bewahrt. Medizinische Kostensteigerungen und anhaltende Kapitalertragsschwäche wirken sich auch auf offene Tarife aus; hinzu kommt, dass bei längerem Versicherungsverlauf die kalkulatorischen Risiken altern. Eine regelmäßige Überprüfung der verfügbaren Wechseloptionen ist daher sinnvoll.

Der Weg aus einer angekündigten Beitragserhöhung führt in aller Regel über einen Tarifwechsel zu einem jüngeren oder günstiger kalkulierten Tarif der ARAG. Häufig können Sie dabei Leistungen bewahren oder sogar verbessern, während die Prämie sinkt. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite zeigt übersichtlich, wie sich Tarife über die Zeit entwickelt haben - ein hilfreiches Komparationstool für Ihre Entscheidung. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Alternativen zu prüfen. Jetzt anmelden und von unserem PKV-Sachverständigen eine individualisierte Wechselempfehlung für Ihre Situation erhalten.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 220, 549

Der Tarif deckt ambulante Behandlung mit GOÄ über Höchstsätzen ab, stationär mit Privatarztbehandlung (Chefarzt) und ebenfalls erweiterter Gebührenerstattung. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert. Sehhilfen werden mit bis zu 105 Euro für Brillengestelle (Erneuerung nach 24 Monaten), 300 Euro jährlich für Kontaktlinsen und maximal 1.000 Euro einmalig für Laseroperationen pro Auge erstattet. Stationär erfolgt die Versorgung im Einbettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%. Der Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Versicherungsjahr.
Es handelt sich um einen offenen Tarif, was bedeutet, dass die ARAG aktiv Neukunden aufnimmt. Ein offener Tarif profitiert von einer stabilen Altersstruktur, da junge Versicherte hinzukommen und Beitragsanpassungen tendenziell moderater ausfallen als bei geschlossenen Beständen. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet dies auch die Möglichkeit, zwischen verschiedenen offenen Produkten zu wechseln und so von günstigeren Kalkulationen zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Vorsorgeleistungen). Damit positioniert sich der Tarif im mittleren SB-Segment: nicht kostenfrei, aber auch nicht im hohen Bereich. Das bedeutet, dass Sie bei Behandlungen bis zur 550-Euro-Grenze selbst zahlen und Ihnen die Kosten erst danach erstattet werden.
Ja, der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist möglich. In vielen Fällen können Sie zu einem jüngeren oder günstiger kalkulierten Produkt wechseln, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme Ihrer Altersrückstellungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Alternativen für Sie verfügbar sind und unter welchen Bedingungen der Wechsel möglich ist. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer aktuellen Situation ab: Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben oder der 550-Euro-Selbstbehalt für Ihren Bedarf zu hoch ist, lohnt sich ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Produkt häufig. Auch wenn Sie Zahnbehandlungen planen oder intensiv Psychotherapie nutzen, können günstigere Tarife mit ähnlichen Leistungen interessant sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation detailliert und empfiehlt konkrete Zielprodukte - ob sich der Wechsel lohnt, ist dann eine Frage von Kosten, Leistung und Ihrer persönlichen Kalkulationsrechnungen.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 207, 230, 520 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 207, 230, 520 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 207, 230, 520
● Offen ⊕ Unisex
SB: 550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert