ARAG 207, 230, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 207, 230, 520 AW
Der ARAG 207, 230, 520 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und kombiniert erweiterte ambulante Leistungen mit moderaten stationären Regelleistungen. Die Erstattung ambulanter Behandlungen erfolgt auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, während Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt ist. Zahnersatz wird zu 60 Prozent, Zahnbehandlung vollständig erstattet. Ein jährlicher Selbstbehalt von 550 Euro begrenzt die Kostenexplosion im Mehrbettzimmer.
Als geschlossener Alte-Welt-Tarif wächst das Versichertenkollektiv nicht mehr durch externe Neukunden, was langfristig die Altersstruktur belastet und Beitragserhöhungen wahrscheinlicher macht. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, während Altersrückstellungen oft teilweise übernommen werden. Für Bestandskunden ist ein Wechsel zu moderneren, offenen Tarifen häufig lohnend.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wo sich der ARAG PKV-Tarif optimieren lässt.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




