ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 207, 230, 520 AW

Der ARAG 207, 230, 520 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt und kombiniert erweiterte ambulante Leistungen mit moderaten stationären Regelleistungen. Die Erstattung ambulanter Behandlungen erfolgt auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, während Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt ist. Zahnersatz wird zu 60 Prozent, Zahnbehandlung vollständig erstattet. Ein jährlicher Selbstbehalt von 550 Euro begrenzt die Kostenexplosion im Mehrbettzimmer.

Als geschlossener Alte-Welt-Tarif wächst das Versichertenkollektiv nicht mehr durch externe Neukunden, was langfristig die Altersstruktur belastet und Beitragserhöhungen wahrscheinlicher macht. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, während Altersrückstellungen oft teilweise übernommen werden. Für Bestandskunden ist ein Wechsel zu moderneren, offenen Tarifen häufig lohnend.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wo sich der ARAG PKV-Tarif optimieren lässt.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für den ARAG 207, 230, 520 AW bedeutet

Der Tarif ist nicht mehr für neue externe Kunden zugänglich. Dies führt dazu, dass das Versichertenkollektiv altert, ohne dass junge, kostenoptimale Versicherte hinzukommen. Die Finanzierungslast verteilt sich auf immer weniger und immer älter werdende Schultern, was systematisch zu höheren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen. Allerdings können bestehende Versicherte anderer ARAG-Tarife weiterhin intern in diesen Tarif wechseln.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und sind auf Vergleichsseiten kaum noch sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife wie den ARAG 207, 230, 520 AW und kann einschätzen, ob ein Wechsel oder Verbleib im Einzelfall sinnvoll ist.

Tarifwechsel beim ARAG 207, 230, 520 AW: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren ARAG-Tarif ist über den §204 VVG (interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer) möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht, welche günstigeren oder leistungsstärkeren ARAG-Alternativen für Sie infrage kommen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Beitragserhöhung im ARAG 207, 230, 520 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Die schrumpfende Versichertenbasis und die demografische Alterung des Kollektivs setzen diesen Tarif besonders unter Druck. Während offene Tarife von kontinuierlichen Neuzugängen jüngerer Versicherter profitieren, fehlt dem ARAG 207, 230, 520 AW diese Stabilisierung. Medizinische Kostensteigerungen werden daher nicht durch eine günstige Altersstruktur abgefedert, sondern auf weniger Schultern verteilt. Beitragserhöhungen sind für geschlossene Alte-Welt-Tarife die Regel, nicht die Ausnahme.

Ein Wechsel zu einem moderneren, offenen ARAG-Tarif bietet oft Einsparungen, ohne dass Sie auf zentrale Leistungen verzichten müssen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und sehen Sie, wie stark dieser Tarif schon belastet wurde. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen, die zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden und finden Sie den optimalen Weg.

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 520 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Sehhilfen werden mit bis zu 105 Euro für das Gestell, Gläser und Kontaktlinsen vollständig erstattet. Zahnbehandlung erfolgt zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Im Krankenhaus nutzen Sie ein Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung. Ein Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt die Kosten.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass er keine neuen externen Kunden mehr aufnimmt. Das Versichertenkollektiv altert dadurch kontinuierlich, ohne durch jüngere, kostenoptimalere Versicherte erneuert zu werden. Diese Dynamik führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestandskunden anderer ARAG-Tarife können jedoch über einen §204-Tarifwechsel intern zusteigen.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Er kommt bei ambulanten und stationären Leistungen sowie in der Zahnversorgung zum Tragen und gilt auch für Vorsorgeleistungen. Mit einem Selbstbehalt in dieser Höhe positioniert sich der Tarif im mittleren Segment: kein Nulltarif, aber auch nicht extrem hoch für eine Alte-Welt-Versicherung mit erweiterten Leistungen.
Ja, als ARAG-Kunde können Sie über §204 VVG in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übertragbar, und oft entfallen Gesundheitsfragen. Eine verlässliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Anrechnung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Als geschlossener, Alte-Welt-Tarif mit hohem Beitragsanstiegspotenzial ist ein Wechsel für viele Versicherte lohnend, insbesondere wenn eine jüngere, modernere ARAG-Alternative mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar ist. Ihr Alter, Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt im Einzelfall, ob ein Wechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert