ARAG 207, 230, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 207, 230, 520
Der ARAG 207, 230, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der mit einer bemerkenswerten Kombination aus moderaten Leistungen und solider Absicherung punktet. Mit nur 550 Euro Jahres-Selbstbehalt bleibt die Eigenbelastung überschaubar, während die ambulante und stationäre Behandlung bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet wird. Zahnersatz wird mit 60 Prozent bezuschusst, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent. Die Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, und der offene Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung (ab 1.000 Euro mit Vorabzusageverfahren) zeigt, dass dieser Tarif Versichertenschutz ernst nimmt.
Die §204 VVG Tarifwechsel-Möglichkeit eröffnet bestehenden ARAG-Kunden einen wichtigen Optimierungsweg. Wer heute im 207, 230, 520 versichert ist, kann intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, falls sich Gesundheitszustand oder Versicherungsbedarf verändern. In vielen Fällen sind dabei niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichbar; in den meisten Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Der offene Status dieses Tarifs bedeutet zudem, dass die Risikogemeinschaft durch Neuzugänge stabilisiert wird, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob der 207, 230, 520 zu Ihrem Profil passt oder ob ein anderer ARAG PKV-Tarif besser geeignet wäre. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihren ARAG PKV-Tarif fundiert aus.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




