ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 207, 230, 520

Der ARAG 207, 230, 520 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der mit einer bemerkenswerten Kombination aus moderaten Leistungen und solider Absicherung punktet. Mit nur 550 Euro Jahres-Selbstbehalt bleibt die Eigenbelastung überschaubar, während die ambulante und stationäre Behandlung bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet wird. Zahnersatz wird mit 60 Prozent bezuschusst, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent. Die Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Jahr, und der offene Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung (ab 1.000 Euro mit Vorabzusageverfahren) zeigt, dass dieser Tarif Versichertenschutz ernst nimmt.

Die §204 VVG Tarifwechsel-Möglichkeit eröffnet bestehenden ARAG-Kunden einen wichtigen Optimierungsweg. Wer heute im 207, 230, 520 versichert ist, kann intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln, falls sich Gesundheitszustand oder Versicherungsbedarf verändern. In vielen Fällen sind dabei niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen erreichbar; in den meisten Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Der offene Status dieses Tarifs bedeutet zudem, dass die Risikogemeinschaft durch Neuzugänge stabilisiert wird, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob der 207, 230, 520 zu Ihrem Profil passt oder ob ein anderer ARAG PKV-Tarif besser geeignet wäre. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihren ARAG PKV-Tarif fundiert aus.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 230, 520 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen offenen Tarif wie den ARAG 207, 230, 520 von geschlossenen Angeboten?

Der ARAG 207, 230, 520 nimmt weiterhin Neukunden auf, während geschlossene Tarife nur für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers über einen Tarifwechsel nach §204 VVG zugänglich sind. Diese offene Struktur führt dazu, dass die Altersstruktur des Versichertenkollektivs sich erneuert und dadurch ausgewogener bleibt. Die Folge ist eine tendenziell moderatere Beitragsentwicklung im Vergleich zu schrumpfenden, geschlossenen Tarifen, wo die demografische Alterung schneller zu Prämiensteigerungen führt.

Für bestehende ARAG-Versicherte hat das offene Design des 207, 230, 520 einen zusätzlichen Vorteil: Der Tarif wird aktiv kommuniziert und gepflegt, da er als Neukundenprodukt positioniert ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch weniger bekannte Tarife und kann einschätzen, welcher ARAG-Tarif zu Ihrer Situation passt.

Kann ich im ARAG 207, 230, 520 zu einem besseren oder günstigeren Tarif wechseln?

Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Das bedeutet: Sie bleiben bei der ARAG und wechseln in einen anderen ARAG-Tarif, wenn dieser zu Ihrer Situation besser passt. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen zumindest teilweise mitnehmen; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welcher Wechsel für Sie sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und deren Kostenfolgen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 230, 520 - welche Optionen habe ich?

Auch als offener Tarif sieht sich der 207, 230, 520 medizinischen Kostensteigerungen ausgesetzt, die bundesweit in der PKV zu Prämiensteigerungen führen. Die GOÄ-Erhöhungen 2024 und steigenden Laborkostenbudgets sind die Haupttreiber. Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif kann häufig eine substanzielle Entlastung bieten, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. In der Regel können Sie dabei einen Teil oder alle Ihrer Altersrückstellungen mitnehmen und profitieren von einer moderateren Preisstruktur des neuen Tarifs.

Um zu sehen, wie sich die Prämiensteigerungen in diesem Tarifbereich entwickelt haben und welcher Raum für Optimierung besteht, lohnt sich ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart. Dort erkennen Sie die Preisentwicklung auf Basis echter Daten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vom PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen konkret für Sie verfügbar sind und wie viel Sie sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 520

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Im Zahnbereich wird Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent bezuschusst. Psychotherapie umfasst max. 50 Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen werden mit bis zu 105 Euro für Brillengestelle, max. 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich, und max. 1.000 Euro einmalig für Laser-OP pro Auge erstattet. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt 100 Prozent; ab 1.000 Euro ist eine Vorabzusage erforderlich. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind im 1. Jahr auf max. 1.025 Euro, im 2. Jahr auf max. 2.050 Euro limitiert.
Der ARAG 207, 230, 520 ist ein offener Tarif, der weiterhin Neukunden aufnimmt. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft durch neue Versicherte stabilisiert wird und eine ausgewogenere Altersstruktur entsteht. Dadurch entwickeln sich die Beiträge tendenziell moderater als bei geschlossenen Tarifen, wo die schwindende Anzahl von Versicherten zu beschleunigten Prämiensteigerungen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen). Mit 550 Euro liegt dieser Tarif im moderaten Segment - höher als volldeckende Tarife (0 Euro), aber deutlich unter Premium-Tarifen mit 1.000 Euro oder mehr. Das macht ihn für Versicherte interessant, die eine spürbare Kostenbremse durch Eigenverantwortung bevorzugen, ohne extreme Belastungen zu riskieren.
Ja, innerhalb der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies bedeutet, dass Sie bei der ARAG bleiben und in einen anderen Tarif wechseln - häufig zu niedrigeren Beiträgen. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen; in den meisten Fällen ist jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, abhängig vom Zieltarif. Eine verbindliche Prognose über Gesundheitsprüfungsverzicht und volle Altersrückstellungs-Mitnahme liefert ausschließlich unser PKV-Sachverständiger nach Analyse Ihres individuellen Falls.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Versicherungsbedürfnissen ab. Der 550-Euro-Selbstbehalt und das ausgedehnte Leistungsspektrum (GOÄ über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen, offener Hilfsmittelkatalog) sind attraktiv. Allerdings setzen manche Versicherten andere Prioritäten: Wer zahnarztintensive Behandlungen plant, könnte von höherem Zahnersatz-Satz (ab 80 Prozent) profitieren; wer älter wird, möchte vielleicht einen noch niedrigeren Selbstbehalt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und nennt konkrete Alternativen mit Kostenvergleich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert