ARAG 207, 230, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Der ARAG 207, 230, 528 AW im Überblick
Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit den Tarifmodulen 207, 230 und 528 einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der durch seine Leistungsbreite und die GOÄ-Übererstattung besticht. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung, umfassende Zahnersatzquoten von 70 Prozent und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Die maximale Summenbegrenzung in der Zahnversorgung von 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr zeigt eine solide Positionierung für langfristige Patienten.
Als geschlossener Tarif steht der ARAG 207, 230, 528 AW Neukunden nicht mehr zur Verfügung, doch für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich eine wesentliche Perspektive: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht den Wechsel in einen möglicherweise preisgünstigeren Tarif ohne Versichererwechsel. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen mitnehmen, und tendenziell sind Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, was für Versicherte mit längerer Betriebszugehörigkeit ein erhebliches Plus darstellt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs führt allerdings zu strukturell höheren Beitragssteigerungen.
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Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




