ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Der ARAG 207, 230, 528 AW im Überblick

Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit den Tarifmodulen 207, 230 und 528 einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der durch seine Leistungsbreite und die GOÄ-Übererstattung besticht. Mit einem Selbstbehalt von 550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung, umfassende Zahnersatzquoten von 70 Prozent und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Die maximale Summenbegrenzung in der Zahnversorgung von 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr zeigt eine solide Positionierung für langfristige Patienten.

Als geschlossener Tarif steht der ARAG 207, 230, 528 AW Neukunden nicht mehr zur Verfügung, doch für bestehende Versicherte der ARAG eröffnet sich eine wesentliche Perspektive: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht den Wechsel in einen möglicherweise preisgünstigeren Tarif ohne Versichererwechsel. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen mitnehmen, und tendenziell sind Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, was für Versicherte mit längerer Betriebszugehörigkeit ein erhebliches Plus darstellt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs führt allerdings zu strukturell höheren Beitragssteigerungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet Ihren ARAG-PKV-Tarif und zeigt konkrete Wechseloptionen auf, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für ARAG-Versicherte?

Der ARAG 207, 230, 528 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Diese Schließung ist typisch für ältere Tarifgenerationen in der privaten Krankenversicherung: Die Risikogemeinschaft wird nicht weiter aufgefüllt, die Altersstruktur verschärft sich, und die Beitragsdynamik zieht an. Doch für bereits Versicherte des gleichen Versicherers besteht weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) in diesen oder andere ARAG-Tarife zu wechseln, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und Spezialtarife und kann konkrete Empfehlungen aussprechen, die zur individuellen Situation passen. Eine individuelle Tarifberatung lohnt sich hier besonders, da verdeckte Wechselmöglichkeiten zu signifikanten Ersparnissen führen können.

Tarifwechsel im ARAG 207, 230, 528 AW: Ihre Chancen

Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. In vielen Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, und häufig ist kein neuer Fragebogen zur Gesundheit erforderlich. Die genaue Handhabe hängt vom gewählten Zieltarif und der individuellen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation im ARAG 207, 230, 528 AW und ermittelt konkrete Wechselszenarien mit realistischen Einsparpotenzialen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent, welche Alternativen verfügbar sind und wie Sie zu besseren Konditionen gelangen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 230, 528 AW: Chancen durch Tarifwechsel

Geschlossene Tarife wie der ARAG 207, 230, 528 AW sehen sich mit besonders starken Beitragserhöhungen konfrontiert. Die ausdünnende Risikogemeinschaft führt zu einer immer ungünstigeren Altersstruktur, und die Reserven werden schneller aufgebraucht. Hinzu kommen die ohnehin hohen medizinischen Kostensteigerungen, die diese Tarife, gerade in der alten Welt, ungebremst durchreichen. Viele Versicherte erleben Jahr für Jahr zweistellige Steigerungen und sehen sich unter Druck gesetzt.

Genau hier bietet der §204 VVG einen realen Ausweg: Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif der gleichen ARAG kann in vielen Fällen die Prämie deutlich reduzieren und gleichzeitig bessere oder zumindest vergleichbare Leistungen sichern. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite, um die Entwicklung Ihres aktuellen Tarifs zu sehen und das Potenzial einer Anpassung zu ermessen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse berechnet konkret, wie viel Sie mit einem optimierten Tarif sparen können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 528 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro mit unbegrenzten Ansprüchen bei Sehstärkenänderungen von mindestens 0,5 Dioptrien. Stationär ist Privatarztbehandlung eingeschlossen, zahnärztlich werden Behandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie alle zu 70 Prozent erstattet, wobei die Summenbegrenzung im zweiten Versicherungsjahr 2.050 Euro beträgt. Auch Belegarztbehandlung übersteigt die GOÄ-Höchstsätze.
Der ARAG 207, 230, 528 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass er für Neukunden nicht mehr zugänglich ist und die Risikogemeinschaft ausdünnt. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch innerhalb der gleichen Versicherung über §204 VVG in andere Tarife wechseln, um dem Anstieg zu entkommen.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Versicherungsjahr. Diese moderate Eigenverantwortung gilt ambulant und stationär und wird auch auf Vorsorgeleistungen angerechnet. Mit 550 Euro befindet sich dieser Tarif im mittleren Segment und erlaubt dennoch substantielle Kostenerstattungen bei regelmäßigen Behandlungen.
Ja. Als Versicherter der ARAG können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. Das heißt: Sie bleiben bei der ARAG und wechseln in einen anderen, tendenziell preisgünstigeren Tarif. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine neuerliche Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für Versicherte, die mit Beitragserhöhungen kämpfen, lohnt sich eine genaue Prüfung fast immer. Das Alter, der aktuelle Gesundheitszustand und die verfügbaren Zieltarife spielen eine Rolle, doch die Tatsache, dass dieser Tarif geschlossen ist und damit unter permanentem Druck steht, macht eine Optimierung besonders attraktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Konstellation und nennt konkrete Einsparpotenziale, die Ihre Entscheidung erleichtern.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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