ARAG 207, 230, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 207, 230, 528
Der ARAG 207, 230, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit großzügigen Leistungen in allen Bereichen. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, 550 Euro Selbstbehalt pro Jahr und umfassender Zahnabdeckung (70 Prozent für Zahnbehandlung und Zahnersatz) positioniert sich dieser Tarif als attraktive Wahl für Neukunden. Die stationäre Behandlung erfolgt in Mehrbettzimmern mit Privatarzt, während die ambulante Versorgung einen offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr und Zahnarztleistungen mit bis zu 70 Prozent Erstattung abdeckt.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 207, 230, 528 von einer aktiven Neukunden-Integration und einer ausgeglicheneren Altersstruktur, was tendenziell moderate Beitragsentwicklungen begünstigt. Für bestehende Versicherte der ARAG bietet sich gleichzeitig die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem optimierten Tarif Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen sichern, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der bestehenden Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die für Ihre Situation beste Lösung im ARAG PKV-Tarif zu identifizieren.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




