ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 207, 230, 528

Der ARAG 207, 230, 528 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit großzügigen Leistungen in allen Bereichen. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, 550 Euro Selbstbehalt pro Jahr und umfassender Zahnabdeckung (70 Prozent für Zahnbehandlung und Zahnersatz) positioniert sich dieser Tarif als attraktive Wahl für Neukunden. Die stationäre Behandlung erfolgt in Mehrbettzimmern mit Privatarzt, während die ambulante Versorgung einen offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr und Zahnarztleistungen mit bis zu 70 Prozent Erstattung abdeckt.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 207, 230, 528 von einer aktiven Neukunden-Integration und einer ausgeglicheneren Altersstruktur, was tendenziell moderate Beitragsentwicklungen begünstigt. Für bestehende Versicherte der ARAG bietet sich gleichzeitig die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem optimierten Tarif Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen sichern, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der bestehenden Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die für Ihre Situation beste Lösung im ARAG PKV-Tarif zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 207, 230, 528 ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt und daher von einer stabilen, ausgeglichenen Altersstruktur profitiert. Dies hat positive Auswirkungen auf die langfristige Beitragsentwicklung: Offene Tarife verzeichnen in der Regel moderatere Beitragserhöhungen als geschlossene Tarife, da das Versichertenkollektiv kontinuierlich durch jüngere, prämienzahlende Neukunden aufgefrischt wird. Der Tarif ist damit für Neukunden heute verfügbar und verspricht eine stabil kalkulierte Zukunft.

Bestandsversicherte der ARAG, die derzeit in einem älteren oder geschlossenen Tarif versichert sind, können von diesem offenen Status indirekt profitieren: Sie haben die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den ARAG 207, 230, 528 zu wechseln und von seiner besseren Risikogemeinschaft sowie seinen umfassenden Leistungen zu profitieren. Die Altersrückstellungen können in aller Regel übernommen werden, und neue Gesundheitsfragen sind oft nicht erforderlich.

Tarifwechsel im ARAG 207, 230, 528: Ihre Chancen

Versicherte der ARAG können innerhalb des Unternehmens einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen, um ihre Prämie zu optimieren oder bessere Leistungen zu sichern. Ein Wechsel in den ARAG 207, 230, 528 oder aus diesem Tarif in einen anderen der ARAG eröffnet häufig Einsparpotenziale. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen vollständig angerechnet und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen konkrete Wechsel-Szenarien auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine detaillierte Auswertung und können eine fundierte Entscheidung treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen die Basis für eine Tarifoptimierung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 207, 230, 528: Wechselalternative

Offene Tarife wie der ARAG 207, 230, 528 sind weniger anfällig für extreme Beitragssprünge, da das Versichertenkollektiv durch Neuzugang kontinuierlich verjüngt wird. Allerdings sind Beitragserhöhungen auch in offenen Tarifen nicht ausgeschlossen, da steigende medizinische Kosten, höhere Inanspruchnahmen und Veränderungen der Kapitalerträge auch diesen Tarif beeinflussen. Die umfassenden Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, breite Zahnabdeckung, offener Hilfsmittelkatalog) führen zu höheren durchschnittlichen Schadensquoten, die sich in der Beitragsentwicklung niederschlagen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG kann hier eine sinnvolle Reaktion sein: Durch einen Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt, niedrigerem Leistungsniveau oder günstigerer Risikostruktur lassen sich oft erhebliche Einsparungen erreichen. Im Beitragserhöhungs-Chart der ARAG können Sie die historische Entwicklung dieses und anderer Tarife nachvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf, die Ihre Beiträge senken können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 528

Der Tarif erstattet ambulante Arztbehandlung bis über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich, Hilfsmittel aus offenem Katalog zu 100 Prozent (ab 1.000 Euro mit Vorgenehmigung, sonst 80 Prozent Standard), Alternativmedizin bis zur Schulmedizin-Kostenerstattung, und Zahnbehandlung zu 70 Prozent. Stationär: Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern und Psychotherapie. Zahnersatz und Kieferorthopädie jeweils zu 70 Prozent.
Der ARAG 207, 230, 528 ist ein offener Tarif. Dies bedeutet, dass er aktiv neue Versicherte aufnimmt und von einer stabilen Altersverteilung profitiert. Offene Tarife entwickeln sich beitragsmäßig tendenziell moderater als geschlossene Tarife, weil die kontinuierliche Integration jüngerer Kunden die Altersstruktur ausgleicht. Für Neukunden ist dieser Tarif heute zugänglich; Bestandskunden der ARAG können über §204 VVG in diesen Tarif wechseln.
Der Selbstbehalt liegt bei 550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies positioniert den Tarif im moderaten Bereich: höher als selbstbehaltsfreie Tarife, aber niedriger als Varianten mit hohem Selbstbehalt. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorge- und Schutzimpfungen. Mit 550 Euro jährlich zahlen Sie eine erkennbare Eigenbeteiligung, reduzieren damit aber Ihre Monatsprämie spürbar.
Ja, Sie können innerhalb der ARAG einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dies ist ein Wechsel ohne Versichererwechsel; Sie wechseln nur den Tarif innerhalb der ARAG. In vielen Fällen sind solche Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihnen zeigen, welche günstigeren Alternativen verfügbar sind.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie mit den umfassenden Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 70 Prozent Zahnersatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen) zufrieden sind und stabile, moderate Beiträge erwarten, kann dieser offene Tarif eine gute Wahl sein. Sind Ihnen aber Beiträge zu hoch, Ihre Leistungen zu umfangreich oder fehlt die Bereitschaft zum 550-Euro-Selbstbehalt, lohnt sich ein Tarifwechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen konkret sagen, welche Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt, höherer Erstattung oder niedrigerem Beitrag für Sie verfügbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert