ARAG 207, 230, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 207, 230, 529 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Bestandsversicherte mit umfassenden Leistungen an die ARAG bindet. Der ARAG 207, 230, 529 AW kombiniert GOÄ-Leistungen über Höchstsatz (ambulant und bei Belegarztbehandlung), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, sowie eine ambitionierte Zahnversorgung mit 80% Zahnersatz-Erstattung, 100% Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 80%. Selbstbehalt liegt bei 550 Euro jährlich; Mehrbettzimmer ist vorgesehen.
Das Tarif-Alter und die geschlossene Struktur führen zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung in den kommenden Jahren voraussichtlich beschleunigen wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif beim gleichen Versicherer bietet in vielen Fällen die Chance, Prämiensprünge zu bremsen und möglicherweise sogar Leistungsverbesserungen zu realisieren. Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, auch wenn eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen beim ARAG PKV-Tarif 207, 230, 529 AW konkret verfügbar sind und ob sich diese für Ihre Situation rechnen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihre Daten aus und macht eine klare Empfehlung.
Basismerkmale
207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




