ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 207, 230, 529 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Bestandsversicherte mit umfassenden Leistungen an die ARAG bindet. Der ARAG 207, 230, 529 AW kombiniert GOÄ-Leistungen über Höchstsatz (ambulant und bei Belegarztbehandlung), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, sowie eine ambitionierte Zahnversorgung mit 80% Zahnersatz-Erstattung, 100% Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 80%. Selbstbehalt liegt bei 550 Euro jährlich; Mehrbettzimmer ist vorgesehen.

Das Tarif-Alter und die geschlossene Struktur führen zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung in den kommenden Jahren voraussichtlich beschleunigen wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif beim gleichen Versicherer bietet in vielen Fällen die Chance, Prämiensprünge zu bremsen und möglicherweise sogar Leistungsverbesserungen zu realisieren. Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, auch wenn eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen beim ARAG PKV-Tarif 207, 230, 529 AW konkret verfügbar sind und ob sich diese für Ihre Situation rechnen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihre Daten aus und macht eine klare Empfehlung.

Basismerkmale

Selbstbehalt550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

207: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

207: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

207: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

207: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

207: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

207: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 207, 230, 529 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was er für Ihren ARAG-Tarif bedeutet

Der ARAG 207, 230, 529 AW ist geschlossen für externe Neukunden; neue Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die verbleibenden Versicherten das sinkende Prämienaufkommen mittragen. Langfristig führt dies zu überdurchschnittlichen Beitragssprüngen. Allerdings haben Sie als bereits versicherter ARAG-Kunde einen großen Vorteil: Sie können gemäß §204 VVG in andere ARAG-Tarife wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht mehr öffentlich beworben oder gelistet. Doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann Sie präzise zu den Wechseloptionen beraten, die in Ihrer spezifischen Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel bei der ARAG: Ihre Chancen auf Sparsamkeit

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist das Schlüsselinstrument für Versicherte in geschlossenen Bestandstarifen wie dem 207, 230, 529 AW. Sie wechseln innerhalb der ARAG; die aktuelle Versicherung bleibt bestehen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und oft sind gesundheitliche Prüfungen nicht erforderlich oder fallen minimaler aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel realisierbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie viel Spielraum Sie haben.

Beitragserhöhung im 207, 230, 529 AW: Handeln Sie jetzt

Der ARAG 207, 230, 529 AW ist ein klassisches Opfer der Alte-Welt-Mathematik: Die Tarife dieser Generation sind mit stabileren Altersrückstellungen gerechnet, aber eine schrumpfende und überalterte Risikogemeinschaft drückt die Rentabilität. Medizinische Kostensteigerungen und das Schwinden der Beitragszahler führen zu regelmäßigen Beitragserhöhungen, oft deutlich über dem Inflationsausgleich.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre primäre Reaktionsmöglichkeit. Viele Versicherte sparen durch einen Wechsel zu einem modernen Tarif mit aktueller Risikostruktur, häufig ohne nennenswerte Leistungseinbußen. Sehen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Kostentrends Ihres Versicherers einzuordnen. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Ersparnisziele zu definieren. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 207, 230, 529 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (105 Euro Gestell, Gläser und Kontaktlinsen 100%), unbegrenzte Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenze, und einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog (Bandagen, Hörhilfen, Stützapparate, Prothesen, Schlafapnoe-Geräte nach Zusage). Stationär: Privatarzt, Regelgebühren, Belegarzt über Höchstsatz, Psychotherapie. Zahnersatz 80%, Zahnbehandlung 100%, Kieferorthopädie 80%, jeweils GOÄ über Höchstsatz. Jährliche Summenbegrenzung: 1.025 Euro im 1. Jahr, 2.050 Euro ab dem 2. Jahr.
Der Tarif ist geschlossen. Externe Neukunden werden nicht mehr akzeptiert; die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich. Das führt zu unterdurchschnittlicher Prämienstabilität und tendenziell überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Für bestehende ARAG-Versicherte jedoch bleibt die §204 VVG Wechseloption erhalten, um zu besseren oder zumindest preisgünstigeren Tarifen zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt pro Versicherungsfall und betrifft ambulante sowie zahnärztliche Leistungen. Die Selbstbeteiligung wird auch auf Vorsorgeleistungen angerechnet. Mit 550 Euro bewegt sich der Tarif im mittleren Bereich der ARAG-Palette; es gibt daher Spielraum nach oben (höhere SB, niedrigere Prämie) oder nach unten (niedrigere SB, höhere Prämie) beim Tarifwechsel.
Ja, ein Wechsel ist im Rahmen des §204 VVG möglich, bleibt aber innerhalb der ARAG. Sie wechseln nicht zu einem anderen Versicherer, sondern zu einem neuen ARAG-Tarif. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen angerechnet, und oft kann eine Gesundheitsprüfung entfallen oder wird verkürzt durchgeführt. Allerdings können sich die erforderliche Gesundheitsprüfung und die Übertragung von Altersrückstellungen je nach Zieltarif unterscheiden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umgesetzt werden kann, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der verfügbaren Tarifpalette ab. Da dieser Tarif geschlossen und älteren Datums ist, gibt es aktuell oft modernere ARAG-Tarife mit besserer Risikostruktur und besseren Prämienaussichten. Besonders wenn Sie mit Beitragssprüngen rechnen oder bereits höhere Summen zahlen, lohnt sich eine genaue Prüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand einer Analyse für Sie konkret, ob und um wie viel Sie einsparen können und ob die alternativen Tarife zu Ihrer Versicherungssituation passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert